BAFIN

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Aufgabe, die in Deutschland tätigen Banken, Finanzdienstleister und Versicherer sowie den von deutschen Börsen ausgehenden Wertpapierhandel zu beaufsichtigen.

Durch ihre Kontrolle soll sie ein stabiles, funktionsfähiges Finanzwesen gewährleisten und dafür sorgen, dass die entsprechenden Gesetze von allen Akteuren im Finanzsektor eingehalten werden. Durch faire und transparente Verhältnisse soll das Vertrauen der Verbraucher zum Finanzplatz Deutschland aufrechterhalten werden. Weitere wichtige Aufgaben liegen im Verbraucherschutz sowie in der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung.

Die BaFin wurde 2002 mit zwei Dienstsitzen in Frankfurt/Main und Bonn gegründet. In dem neuen Institut wurden die Aufgaben der bisherigen Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen, den Wertpapierhandel und das Versicherungswesen gebündelt, um Kompetenzüberschneidungen zu vermeiden und die Kontrollarbeit effektiver zu gestalten.

Heute kontrollieren rund 2.300 Beschäftigte etwa 9.400 Banken, Finanzdienstleister, Versicherungsunternehmen, Pensionsfonds, Fonds und Kapitalanlagegesellschaften. Die BaFin wird zwar vom Bundesfinanzministerium beaufsichtigt, ist aber von der Politik finanziell unabhängig, da sie durch Gebühren und Umlagen der von ihr beaufsichtigten Unternehmen und Institute finanziert wird.

Die Aufgaben der BaFin im Einzelnen:

Bankenaufsicht – die BaFin muss Neugründungen von Kreditinstituten genehmigen und überprüft dabei, ob gewisse Mindestvoraussetzungen wie die Höhe des Eigenkapitals, die Tragfähigkeit des Geschäftsplans, die Zuverlässigkeit der Geschäftsführung und eine solide Institutsführung erfüllt werden. Bei Kreditinstituten im laufenden Betrieb überprüft sie, ob alle Unternehmen ihren gesetzlich vorgeschriebene Pflichten nachkommen.

Die Institute müssen der BaFin regelmäßig ihre Jahresabschlüsse, Prüfungsberichte von Wirtschaftsprüfern und monatliche Kurzbilanzen zur Verfügung stellen und müssen sie auch über die Gewährung von Großkrediten informieren.

Versicherungsaufsicht – ähnliche Aufgaben übernimmt die BaFin auf dem Versicherungsmarkt. Auch hier müssen Neugründungen von der Bundesanstalt überprüft und genehmigt werden. Bei bestehenden Unternehmen konzentriert sich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vor allem auf eine ausreichende Höhe des Eigenkapitals und des Sicherungsvermögens, damit bei einer eventuellen Insolvenz die Ansprüche der Versicherungsnehmer gewährleistet werden können.

Lediglich die Träger der Sozialversicherung sowie nur regional bzw. auf Landesebene tätige Versicherer sind von der Kontrolle durch die Bafin ausgenommen, diese werden stattdessen durch das Bundesversicherungsamt bzw. durch entsprechende Länderbehörden beaufsichtigt.

Wertpapieraufsicht – die Bundesanstalt hat die Aufgabe, für einen funktionsfähigen Markt im Wertpapierhandel zu sorgen. Die Banken müssen sämtliche Wertpapiergeschäfte der BaFin melden, um damit Insiderhandel und sonstigen Missbrauch zu verhindern. Auch alle Verkaufsprospekte müssen der BaFin vorgelegt werden, die hier aber nur deren formale, nicht jedoch deren inhaltliche Richtigkeit überprüft.

Kontenaufsicht – zur Aufdeckung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hat die BaFin das Recht, jederzeit und ohne die Betroffenen informieren zu müssen, auf alle Kundendaten der Banken zurückzugreifen sowie sämtliche Kontobewegungen einzusehen. Die Banken müssen der BaFin die dafür notwendigen technischen Einrichtungen zur Verfügung stellen.

Verbraucherschutz – Verbraucher können sich jederzeit mit Beschwerden über die kontrollierten Institute an die Bundesanstalt wenden. Die BaFin spricht zwar kein Recht, aber sie nennt den Beschwerdeführern Ansprechpartner, überprüft, ob die Institute sich an geltende Gesetze gehalten haben, und kann ggfs. entsprechende Schritte gegen die Unternehmen einleiten.