Bundesbank

Bundesbank: die nationale Zentralbank der BRD

1. Ihre Strukturen

Die Deutsche Bundesbank mit Hauptsitz in Frankfurt am Main agiert seit 1957 als Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland. Sie besteht aus neun Hauptverwaltungen in den Bundesländern, denen wiederum 38 regionale Filialen unterstellt sind. Die Leitung und Verwaltung der Bundesbank obliegt dem Vorstand, welcher sich neben dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten aus vier weiteren Vorstandsmitgliedern zusammensetzt. Diesem Vorstand sind die neun Präsidenten der Hauptverwaltungen untergeordnet.

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2. Aufgaben der Deutschen Bundesbank

Die Aufgaben der Bundesbank decken die Bereiche Geldpolitik, Finanzstabilität, Bankenaufsicht, Bargeldversorgung und bargeldloser Zahlungsverkehr ab.

2.1. Geldpolitik

Die Deutsche Bundesbank ist seit 1999 neben der Europäischen Zentralbank (EZB) und den Zentralbanken der übrigen Euro-Länder Bestandteil des Eurosystems.

In ihrer Funktion als deutsche Zentralbank trägt sie Mitverantwortung für die Stabilität des Währungssystems und des Preisniveaus. Im Rat der EZB, welchem der Präsident der Bundesbank angehört, entscheidet sie über geldpolitische Fragestellungen. Sie kümmert sich um die Umsetzung dieser Beschlüsse in Deutschland.

Zu ihren Aufgaben zählen auch die Durchführung von volkswirtschaftlichen Analysen und die Erstellung von wirtschaftspolitischen Prognosen. Die Bundesbank übt in währungspolitischen Fragestellungen eine Beraterfunktion für die Bundesregierung aus.

Im Rahmen der sogenannten Offenmarktgeschäfte leiht die deutsche Zentralbank den nationalen Geschäftsbanken Geld gegen die Bereitstellung von Sicherheiten. Diese Kredite werden in Form der wöchentlich angebotenen Haupttender mit einer siebentägigen Laufzeit und den monatlich angebotenen Basistender mit einer dreimonatigen Laufzeit gewährt.

2.2. Finanzstabilität

In einem engen Zusammenhang zur Geldpolitik stehen die Aufgaben zur Sicherung der Finanzstabilität. Die Bundesbank analysiert die Finanzmärkte, beurteilt die Kreditrisiken und überprüft die geltenden Regelungen im Finanzbereich, um künftigen Finanzkrisen vorzubeugen und Warnzeichen frühzeitig zu erkennen. Aufgrund der globalen Verflechtung des Finanzsystems findet in diesen Belangen eine kooperative Zusammenarbeit mit Institutionen und Gremien des nationalen und internationalen Finanzsektors statt. Die Ergebnisse der Analyse und Risikoeinschätzung veröffentlicht die Bundesbank gemeinsam mit ihrem Empfehlungskatalog in Form des jährlichen Finanzstabilitätsberichtes.

2.3. Bankenaufsicht

Die Bundesbank teilt sich gemeinsam mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Bankenaufsicht, welche ein sicheres und effizientes Bankensystem gewährleisten soll. In dieser Aufsichtsfunktion überprüfen die neun Hauptverwaltungen die Geschäftstätigkeit der deutschen Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute in Hinblick auf Zahlungsfähigkeit und Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen des KWG (Gesetz über das Kreditwesen). Zudem wirkt die Bundesbank an der nationalen und internationalen Reformierung der Vorschriften im Bereich Bankenaufsicht und an deren Umsetzung mit. In der Vergangenheit waren dies insbesondere die Rahmenvereinbarungen Basel II und Basel III.

2.4. Bargeldversorgung

Als deutsche Notenbank ist die Bundesbank dafür verantwortlich, die jederzeitige Bargeldversorgung in Deutschland mengen- und qualitätsmäßig sicherzustellen. Daher sorgt sie über ihr regionales Filialnetz für eine bedarfsgerechte Verteilung der Banknoten und Münzen im Wirtschafs- und Bankensektor. In diesen Filialbanken haben Privatkunden die Möglichkeit, kostenlos und unbefristet D-Mark-Geldscheine und -Münzen umzuwechseln.

Im Sinne der Qualitätssicherung zieht die Bundesbank in Zusammenarbeit mit der Polizei Falschgeld ein und wechselt beschädigtes Bargeld aus. Des Weiteren betreibt sie Aufklärungskampagnen zum Schutz vor Falschgeld. Im Eurosystem beteiligt sich die Bundesbank an der Weiterentwicklung der Sicherheitsmerkmale der Euro-Banknoten.

2.5. Bargeldloser Zahlungsverkehr

Ihr Tätigkeitsbereich erstreckt sich nicht nur auf das Bargeld. Die Bundesbank erfüllt auch wichtige Überwachungs- und Sicherungsaufgaben im bargeldlosen Zahlungsverkehr. Sie zeigt sich dafür verantwortlich, dass die deutschen Zahlungssysteme zuverlässig funktionieren und Zahlungen weltweit reibungslos abgewickelt werden können.

Auf europäischer Ebene konzipierte die Deutsche Bundesbank in Zusammenarbeit mit der französischen und der italienischen Zentralbank das Zahlungssystem TARGET 2. Im Zuge der laufenden Vereinheitlichung des europäischen Zahlungsverkehrs wirkte sie an der Einführung des SEPA-Verfahrens für Überweisungen und Lastschriften in den Euro-Ländern mit.