PRIVATER KREDITVERTRAG

Privater Kreditvertrag: darauf kommt es an

Die Inhalte eines privaten Kreditvertrages können Kreditgeber und Kreditnehmer grundsätzlich frei vereinbaren. Ein Kredit zwischen zwei Privatpersonen wird im Idealfall ähnlich wie ein Darlehen mit einem Kreditinstitut in Schriftform besiegelt. Dies betrifft sowohl Kredit von privat zwischen fremden Vertragsparteien als auch die Geldleihe unter Verwandten und Freunden.

Im zweiten Fall sind Kreditgeber und Kreditnehmer nicht nur geschäftlich, sondern auch privat miteinander verbunden. Gerade wegen dieser Doppelrolle ist es besonders wichtig, einen privaten Kreditvertrag schriftlich aufzusetzen, um weder die Vertragsbeziehung noch das persönliche Naheverhältnis zu gefährden.

privater-kreditvertrag

Privater Kreditvertrag: auch hier müssen bestimmte Standards eingehalten werden.

Ein privater Kreditvertrag sollte folgende Punkte regeln:

1.) Kredit- und Vertragsparteien

Der Kredit ist im privaten Kreditvertrag als solcher zu bezeichnen, um späteren Missverständnissen über die Rechtsnatur der Vertragsbeziehung vorzubeugen. Die Vertragsparteien sind im privaten Kreditvertrag unter Angabe ihres Namens und ihrer Adresse in ihrer Stellung als Kreditgeber und Kreditnehmer anzuführen.

2.) Kreditsumme und Kreditzweck

Als wichtiger Fixbestandteil eines privaten Kreditvertrages gilt die Angabe der Kreditsumme, welche genau zu beziffern ist. Wenn der Kreditgeber dem Kreditnehmer diese Geldsumme für einen bestimmten Zweck zur Verfügung stellt, findet sich ein zusätzlicher Hinweis auf den vereinbarten Verwendungszweck des Kredites.

3.) Privater Kreditvertrag und Auszahlung

Ein privater Kreditvertrag sollte sowohl den Termin als auch die Art und Weise der Auszahlung festlegen. Bei Vereinbarung einer bargeldlosen Auszahlung ist es ratsam, das Konto anzuführen, auf welches der Kreditgeber die Kreditsumme überweisen soll. Der Kreditgeber kann sich zusätzlich absichern, indem er den Kredit als Verwendungszweck bei der Überweisung angibt. Wenn der Kreditnehmer den Kreditbetrag in bar übernimmt, sollte dieser Auszahlungsvorgang durch Ausstellen einer Quittung belegt werden.

4.) Laufzeit und Tilgung im privaten Kreditvertrag

Ein weiterer Teil des privaten Kreditvertrages widmet sich der Angabe der Laufzeit. Entscheidender Punkt eines privaten Kreditvertrages ist die Vereinbarung der Rückzahlungsmodalitäten. Die Vertragsparteien entscheiden darüber, ob die gewährte Kreditsumme in einzelnen Teilbeträgen oder durch eine einmalige Zahlung getilgt wird. In diesem Zusammenhang werden die Höhe der Raten und die Zahlungstermine fixiert.

Bei langen Kreditlaufzeiten erscheint es sinnvoll, dem privaten Kreditvertrag einen Tilgungsplan beizulegen. Ebenso wie bei der Auszahlung sind auch für die Rückzahlung die genauen Daten des Kontos anzugeben, auf welchem die Überweisungen einlangen sollen. Werden die Raten hingegen in bar beglichen, bietet die Ausstellung einer Empfangsbestätigung Sicherheit.

5.) Zinssatz und Zinsen

Im privaten Kreditvertrag legen die Vertragsparteien fest, ob beziehungsweise in welcher Höhe der Kreditnehmer Zinsen bezahlen muss. Es besteht die Möglichkeit, einen festen Zinssatz oder einen variablen Zinssatz zu vereinbaren. Neben der Höhe des Zinssatzes sollten auch die Art der Verzinsung (vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich) sowie die Fälligkeit der Zinszahlungen vermerkt werden.

6.) Sicherheiten und Bürgschaften

Bei höheren Kreditbeträgen werden im privaten Kreditvertrag oftmals Sicherheiten oder Bürgschaften vereinbart. Handelt es sich bei der Absicherung um eine Hypothek, wird zusätzlich eine notarielle Beurkundung benötigt. Ein Bürge ist ebenso wie die Vertragsparteien mit Name und Adresse zu benennen.

7.) Kündigung des privaten Kreditvertrages

Den Schlusspunkt des privaten Kreditvertrages bildet die Kündigung. Die Vertragsparteien können sich gegenseitig Kündigungsrechte einräumen und die genauen Bedingungen fixieren, unter denen eine vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses möglich ist. Einerseits kann dem Kreditnehmer die Möglichkeit zuerkannt werden, den Kredit vorzeitigen zu kündigen, um die Kreditsumme bereits vor Ende der Laufzeit zurückzuzahlen. Andererseits kann sich der Kreditnehmer das Recht vorbehalten, bei qualifiziertem Zahlungsverzug des Kreditnehmers den Kredit sofort fällig zu stellen.

8.) Privater Kreditvertrag in zweifacher Ausfertigung

Ein privater Kreditvertrag sollte in zwei identischen Ausfertigungen unterzeichnet werden, damit sowohl Kreditnehmer als auch Kreditgeber ein Exemplar als schriftliche Bestätigung der Kreditbeziehung in ihren Unterlagen haben.