UMSCHULDUNG

Umschuldung: teure Kredite durch einen günstigeren ablösen

Unter den Begriff der Umschuldung fallen jene Maßnahmen, welche eingesetzt werden, um vorhandene Kreditverhältnisse verschuldeter Kreditnehmer umzustrukturieren und gleichzeitig den Zweck verfolgen, die Schuldner dadurch zu entlasten. Das Ziel der Umschuldung besteht darin, den Kreditnehmer in eine bessere finanzielle Situation zu bringen und seine Zahlungsfähigkeit zu verbessern.

umschuldung

Umschuldung kann eine gute Idee sein.

Es geht darum, die kreditbezogenen Zahlungsbelastungen zu senken, um dadurch dem Kreditnehmer die Tilgung der Kreditsumme und die Begleichung der Kreditzinsen zu erleichtern. Durch die Realisierung von Einsparpotential stehen dem Kreditnehmer mehr liquide Mittel zur Verfügung. Demzufolge soll durch die Umschuldung die Liquidität des Schuldners erhöht und seine Kreditwürdigkeit (Bonität) verbessert werden. Maßnahmen der Umschuldung kommen bei verschuldeten Privatpersonen und Unternehmen ebenso infrage wie bei hoch verschuldeten Staaten.

Umschuldung: so geht das

Die Umschuldung wird in der Regel durch die Aufnahme eines Umschuldungskredits durchgeführt, um damit einen Altkredit oder mehrere bestehende Kredite abzulösen und Einsparpotential durch bessere Kreditkonditionen zu realisieren. Auf diese Weise können vorhandene Kredite abgebaut und zusammengeführt werden. Durch die Bündelung von Kreditverhältnissen mit unterschiedlichen Laufzeiten und Ratenbeträgen wird die gesamte Schulden- und Finanzsituation des Kreditnehmers gänzlich neu geordnet.

Die Zusammenführung in einen einzigen Kredit hat zudem den Vorteil, dass sich die Übersicht erhöht, weil zukünftig nur mehr eine Ratenzahlung zu leisten ist. Wenn ein Kredit zu dem Zweck abgeschlossen wurde, um ein bestehendes Kreditverhältnis abzulösen, handelt es sich um einen sogenannten Umschuldungskredit. Die im Rahmen der Umschuldung frei werdende Liquidität sollte idealerweise dazu genutzt werden, um die Höhe der bestehenden Schulden weiter zu verringern. So kann das realisierte Kapital verwendet werden, um überzogene Konten auszugleichen oder Sondertilgungen bei teuren Krediten vorzunehmen.

Entscheidungsaspekte für eine Umschuldung

Eine Umschuldung kann sich bei einem Dispokredit als sinnvoll erweisen, wenn er über einen längeren Zeitraum durch wiederholte Ausschöpfung der Kreditlinie auf dem Girokonto beansprucht wurde. Da für die Inanspruchnahme eines Dispositionskredites (Dispokredit) sehr hohe Dispositionszinsen und bei Sprengung des Limits zusätzliche Überziehungszinsen verrechnet werden, ist die Ablöse dieses Kredites durch den kostengünstigeren Ratenkredit jedenfalls anzuraten.

Da Umschuldungen nur dann sinnvoll sind, wenn sich die finanzielle Lage des Schuldners nachweislich verbessern lässt, sind die bestehenden Kreditverhältnisse und die potentiellen Ersparnisse durch Eingehen eines neuen Kredites eingehend zu überprüfen. Insbesondere sollten die vorhandenen Kreditverträge mit den gegenwärtigen Konditionen neu abzuschließender Kreditverhältnisse verglichen werden.

Wirtschaftlich zweckmäßig kann eine Umschuldung dann sein, wenn das Zinsniveau seit dem Vertragsabschluss der Altkredite nachweislich gesunken ist. Dies betrifft insbesondere langfristige Darlehen, welche zu einem fixen Zinssatz abgeschlossen wurden und somit keine Möglichkeit einräumen, den Zinssatz an das jeweilige Marktniveau variabel anzupassen. In diesem Fall können Einsparungen durch niedrigere Zinsen erzielt werden. Ein besonders großes Einsparungspotential ergibt sich in Zeiten eines niedrigen Marktzinsniveaus.

Im Zuge der Umschuldung sind die Kündigungsfristen der bestehenden Kredite zu beachten. Aus kostentechnischer Sicht ist zudem zu berücksichtigen, dass Kreditinstitute bei vorzeitiger Kreditkündigung dem Kreditnehmer meist eine Vorfälligkeitsentschädigung verrechnen, welche insbesondere bei langfristigen Darlehen wie Immobilienfinanzierungen sehr hoch ausfallen kann. In die Entscheidungsfindung für eine Umschuldung sollten daher nicht nur die Zinsen einbezogen werden, sondern auch alle sonstigen Kosten und Gebühren, welche anlässlich der Kreditablöse anfallen können.