Kreditstundung: Wissenswertes zum Thema Ratenpause

von | Aug 21, 2021 | Unkategorisiert

Das Leben ist unvorhersehbar und manchmal kann es notwendig sein, die Tilgung eines Kredits für eine Weile auszusetzen, weil die persönliche finanzielle Situation eine Weiterzahlung gerade einfach nicht zulässt. Es gibt so viele Gründe dafür – einen plötzlichen Verlust des Arbeitsplatzes, eine Krankheit oder einen Todesfall in der Familie. Gerade die Corona-Krise hat viele Menschen in Problemsituationen gebracht, die sie womöglich nie für möglich gehalten hätten.

Nicht alle Kreditanbieter bieten jedoch kostenlose Ratenpausen an. Häufig ist die Aussetzung der Tilgung mit Kosten verbunden – was natürlich gerade dann ein Problem werden kann, wenn die aktuelle finanzielle Lage so problematisch ist, dass man überhaupt eine Ratenpause einlegen muss.

Flexible Kredite erlauben kostenlose Ratenpausen

Einige Kreditangebote werden als flexibel beworben. Sie erlauben – in gewissen Grenzen – kostenlose Ratenpausen. Meist sind die Ratenpausen auf einmal im Jahr, einen bis drei Monate und/oder maximal drei Stück über die gesamte Kreditlaufzeit begrenzt.

Allerdings verlangen viele Kreditinstitute während der Ratenpause dennoch Zinszahlungen. Somit müssen Sie während der Ratenpausen nicht nichts bezahlen, sondern nur keine Ratentilgung vornehmen. Die Zinsen müssen aber dennoch bezahlt werden, und dadurch wird der Kredit insgesamt teurer und die Ratenpausen waren nur scheinbar kostenlos. Behalten Sie das im Kopf, wenn Sie einen Vertrag über einen flexiblen Kredit abschließen. Schauen Sie sich die Vertragsdetails genau an oder fragen Sie bei den Bankmitarbeitenden nach, ob eine Ratenpause auch einer Pause der Zinszahlungen entspricht.

Kreditstundung bei unflexiblen Verbraucherkrediten

Doch was ist, wenn Sie sich für ein unflexibles Kreditangebot entschieden haben, das keine Ratenpausen vorsieht, aber dann doch eine Ratenpause machen müssen?

In diesem Fall können Sie bei der Bank einen Antrag auf Stundung machen. Das ist der Fachbegriff für die vorübergehende Aussetzung der Kredittilgung. Schauen Sie zunächst in Ihren Kreditvertrag, vielleicht finden Sie dort doch Regelungen zur Stundung oder Informationen darüber, wie viel eine Ratenpause kostet und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.

Wenn nicht, nehmen Sie persönlichen Kontakt zu Ihrer Bank auf und erklären Sie Ihre Situation. Einen rechtlichen Anspruch auf Kreditstundung haben Sie als Kreditnehmer:in leider nicht, sofern es im rechtsgültigen Kreditvertrag keine Vereinbarungen dazu gibt. Sie sind leider abhängig von der Kulanz des Kreditgebers. Aber in der Regel werden Sie zwar keine komplett kostenlose Ratenpause aushandeln können, jedoch sicherlich eine Kompromisslösung finden.

Auch Ihr Kreditgeber sollte auf jeden Fall daran interessiert sein, eine Lösung zu finden, denn sollten Sie komplett zahlungsunfähig werden, bekommt er im schlimmsten Fall sein Geld gar nicht mehr.

Das Corona-Gesetz zeigt: Banken handeln ungern im Sinne der Verbraucher:innen

Zu Beginn der Corona-Pandemie hat ein schnell beschlossenes Kreditmoratorium des Bundestags die dreimonatige Stundung von Verbraucherkrediten zugelassen, unabhängig von den Inhalten des Kreditvertrags. Per Gesetz waren Verbraucher:innen, die aufgrund der Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten waren, dazu berechtigt, ihre Ratenkredite in den Monaten April, Mai und Juni 2020 kostenfrei auszusetzen. Auch eine Aussetzung der Zinszahlungen war explizit mit einbegriffen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat danach untersucht, wie Banken dieses Gesetz umgesetzt haben, und kam zu der Erkenntnis, dass leider nicht alle Banken sich korrekt an das Gesetz gehalten haben, sondern viele sich unsolidarisch verhalten haben. So haben einige Banken zwar die Tilgungspause zugelassen, aber weiterhin Zinsen verlangt. Andere Banken haben Gebühren für die aufgrund der Stundung nötige Überarbeitung der Ratenpläne verlangt, eine Stundung nur zugelassen, wenn dafür der Kreditbetrag erhöht wird oder ihren Kund:innen angeraten, den Dispokreditrahmen zu erhöhen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Finanzaufsicht aufgefordert, sich damit auseinanderzusetzen und die betroffenen Banken zur Verantwortung zu ziehen. Doch was aus dieser Forderung geworden ist, ist leider zumindest aus Medienberichten nicht in Erfahrung zu bringen.