ARBEITGEBERDARLEHEN

Arbeitgeberdarlehen: Kredit durch den Arbeitgeber

Ein Arbeitgeberdarlehen kann eine gute und sinnvolle Alternative zu einem üblichen Bankkredit sein. Viele Arbeitgeber vergeben ein solches „Arbeitgeberdarlehen“ an ihre Mitarbeiter, um die Unternehmensbindung dieser Arbeitnehmer zu stärken oder als eine Geste der Wertschätzung.

Doch auch für ein Arbeitgeberdarlehen braucht es einen Darlehensvertrag zwischen den beiden Parteien, der sämtliche Konditionen und Absprachen fix regelt und schriftlich festhält. Ein Kredit vom Chef ist häufig eine unkomplizierte Finanzierungsmöglichkeit. Wir zeigen Ihnen, was Sie bei dieser Darlehensform genau beachten müssen und wie dieses Darlehen in steuerlicher Hinsicht behandelt wird.

Was ist überhaupt ein Arbeitgeberdarlehen?

Ein Arbeitgeberdarlehen ist ein Kredit, den Firmen und Unternehmen ihren Arbeitnehmern gewähren. Um ein zinsloses Darlehen handelt es sich nicht zwangsläufig, doch das Arbeitgeberdarlehen hat in den meisten Fällen einen günstigeren Zinssatz als ein normaler Hausbankkredit.

Das Hauptanliegen für die Gewährung von Arbeitgeberdarlehen ist, die Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden, denn langjährige und zufriedene Mitarbeiter sind ein wichtiger Bestandteil des Unternehmenserfolgs. Es ist kein zinsloses Darlehen, jedoch mit Sicherheit eine gute Möglichkeit, einem Mitarbeiter Wertschätzung und einen sicheren Arbeitsplatz zuzusichern.

Wenn es um die Festlegung der Darlehenszinsen geht, richten sich Arbeitgeber am marktüblichen Zinssatz, dem sogenannten Maßstabszinssatz. Um diesen Zinssatz konkret festlegen zu können, werden die aktuellsten veröffentlichten Effektivzinssätze der Deutschen Bundesbank herangezogen.

Hierbei handelt es sich jedoch lediglich um einen Durchschnittswert. Der Arbeitgeber kann bei Vertragsabschluss eine individuelle Entscheidung bzgl. des Zinssatzes treffen und sogar einen Abschlag von vier Prozent vornehmen. Selbstverständlich hat der Arbeitgeber die Möglichkeit gar keine Verzinsung anzugeben. In einem solchen Fall handelt es sich tatsächlich um ein zinsloses Darlehen.

Voraussetzungen für ein Arbeitgeberdarlehen

Unternehmen sind nicht dazu verpflichtet, ein Arbeitgeberdarlehen, einen sogenannten Personalkredit zu vergeben. Wenn es jedoch gewährt wird, muss das Mitarbeiter-Gleichbehandlungsgesetz berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass die Inanspruchnahme eines solchen Personalkredits jedem Mitarbeiter zur Verfügung steht, unabhängig ob eine Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung ausgeübt wird. Für die Arbeitnehmer müssen also vergleichbare Vertragsbedingungen vorherrschen, ein rechtlicher Anspruch auf eine Darlehensgewährung besteht jedoch nicht. Der Chef kann die Gewährung eines Arbeitgeberdarlehens ablehnen, wenn beispielsweise bereits eine Lohnpfändung vorliegt.

Muss ein Verwendungszweck genannt werden?

Die Angabe eines Verwendungszwecks ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Im Laufe der Zeit hat sich jedoch die Vorgehensweise herauskristallisiert, dass Arbeitgeberdarlehen bevorzugt zweckgebunden vergeben werden. Das heißt, dass das Kapital ausschließlich für die genannte Zweckbindung verwendet werden soll. Mögliche Zweckbindungen für Mitarbeiterdarlehen sind beispielsweise der Erwerb einer Immobilie, der Kauf eines neuen Fahrzeugs oder Weiterbildungsmaßnahmen. Ebenso gibt es keine gesetzliche Begrenzung für die Höhe der Darlehenssumme.

Ein klassisches Beispiel ist hier die Finanzierung diverser Mitarbeiterfortbildungen. Die Kosten können hier zwischen 200 und 2000 Euro im Durchschnitt liegen. Einige Arbeitgeber führen mittlerweile sogar spezielle Finanzierungsprogramme für den Erwerb von Wohneigentum. Eine Betragshöchstgrenze gibt es also nicht. Der Arbeitgeber kann individuell entscheiden, welche Kreditsumme er vergeben kann und möchte.

 Ausgestaltung des Darlehensvertrages

Um Missverständnisse zu vermeiden und Risiken weit möglichst auszuschließen, ist es wichtig, alle getroffenen Vereinbarungen schriftlich in einem Darlehensvertrag festzuhalten. Im Vertrag muss die Darlehenssumme, die Laufzeit, der vereinbarte Zinssatz, die Rückzahlungsmodalitäten, sowie getroffene Vereinbarungen zu Sondertilgungen und Kündigung festgehalten werden. Des Weiteren muss der Darlehensvertrag die weitere Vorgehensweise regeln, wenn der Mitarbeiter aus der Firma ausscheidet, bevor die Darlehenssumme vollständig getilgt wurde. Der schriftliche Darlehensvertrag, ist sowohl für den Darlehensgeber, wie auch für den Darlehensnehmer eine rechtlich wirksame Absicherung.

Ist ein Arbeitgeberdarlehen eine gute Finanzierungsalternative zum normalen Hausbankkredit?

Ein Personal- bzw. Mitarbeiterdarlehen bietet mit Sicherheit zahlreiche Vorteile. Zum einen ist diese Darlehensform in der Regel sehr zinsgünstig. Der Chef orientiert sich zwar bei der Zinsvergabe am marktüblichen Kreditzins, darf jedoch mit seinem Darlehensangebot auch deutlich darunter liegen. Dies zeigt insbesondere bei hohen Darlehenssummen eine deutliche Auswirkung. Kleinere Darlehenssummen werden von zahlreichen Unternehmen ohne weitere Bonitätsprüfungen oder Kreditsicherheiten vergeben.

Das regelmäßige Einkommen des Mitarbeiters reicht in vielen Fällen als Sicherheitsleistung für das beantragte Darlehen aus. Die Hausbank hat hier eine völlig andere Vorgehensweise und fordert oftmals viele Dokumente und Nachweise an, um den Kreditwunsch weiter prüfen zu können. Ein Arbeitgeberdarlehen ist somit eine gute und unkomplizierte Alternative zum herkömmlichen Bankkredit.

Ein umfassender Kreditvergleich lohnt sich jedoch auf jeden Fall! Der Online-Kreditvergleich ist unverbindlich, schnell und kostenfrei und bietet einen umfassenden Überblick über aktuelle Kreditangebote am Finanzmarkt. Diese Kreditangebote können mit dem Angebot des Chefs anschließend verglichen werden.

Geldwerter Vorteil – Steuerliche Behandlung des Arbeitgeberdarlehens

Wenn ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern ein zinsgünstiges oder gar zinsfreies Arbeitgeberdarlehen gewährt, handelt es sich um einen Sachbezug, der im Rahmen der Gehalts- und Lohnabrechnung steuerlich berücksichtigt werden muss. Der Effektivzinssatz für das Arbeitgeberdarlehen muss unter fünf Prozent liegen. Des Weiteren darf die Darlehensrestschuld am Ende des Lohnzahlungszeitraums einen Betrag i.H.v. 2.600 Euro nicht übersteigen.

Der sogenannte „geldwerte Vorteil“ bezeichnet also eine Vergütungsform, die über das reine Mitarbeitergehalt hinausgeht. Die steuerlichen Rahmenbedingungen müssen im Darlehensvertrag exakt geregelt sein, damit das Finanzamt die komplette Darlehenssumme nicht als geldwerten Vorteil einstuft. Zinsvorteile für den Mitarbeiter, im Rahmen eines Arbeitgeberdarlehens, werden als geldwerte Vorteile eingestuft. Die Differenz zwischen dem üblichen Zinssatz am Finanzmarkt und dem tatsächlich gewährten Darlehenszins, entscheidet über einen möglichen geldwerten Vorteil. Grundsätzlich sollte der Zinssatz für die gesamte Darlehensvertragslaufzeit gelten, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer keinen variablen Zinssatz miteinander vereinbart haben.

Ein geldwerter Vorteil berechnet sich also über den aktuell gültigen Effektivzins am Kreditmarkt. Die Höhe dieses Effektivzinses kann jederzeit bei der eigenen Hausbank erfragt werden. Die Deutsche Bundesbank stellt hierzu auch online weitere Informationen zur Verfügung.

Arbeitgeberdarlehen: Vor- und Nachteile

Ein Arbeitgeberdarlehen bietet sowohl für Arbeitgeber, wie auch für Arbeitnehmer eine Reihe von Vorteilen:

1.) Ein Arbeitgeberdarlehen ist ein Zeichen der Wertschätzung seitens des Arbeitgebers für seinen Mitarbeiter. Auf dem heutigen Arbeitsmarkt werden fachlich gut ausgebildete und loyale Mitarbeiter immer mehr gesucht. Wer als Unternehmen eine enge und langfristige Mitarbeiterbindung erreichen möchte, kann mit einem Arbeitgeberdarlehen deutlich punkten.

2.) Für den Arbeitnehmer ist diese Darlehensform eine unkomplizierte und günstige Finanzierungsmodalität. Es ist oftmals leichter und weniger zeitintensiv ein Arbeitgeberdarlehen zu erhalten, als einen normalen Hausbankkredit zu beantragen.

3.) Ein Arbeitgeberdarlehen erscheint nicht in der Schufa. Eine weitere Kreditaufnahme bei einem offiziellen Kreditinstitut ist somit wesentlich unkomplizierter möglich.

Natürlich gibt es auch Risiken und Nachteile, die mit einem Arbeitgeberdarlehen verbunden sind:

1.) Es kann immer wieder mal vorkommen, dass ein Mitarbeiter vorzeitig aus dem Unternehmen ausscheidet, während das Darlehen noch nicht vollständig zurückbezahlt ist. In einem solchen Fall ist der unterschriebene Darlehensvertrag weiterhin gültig. Die Konditionen bleiben auch weiterhin bestehen. Dies gilt auch für eine arbeitgeberbedingte Kündigung.

2.) Wer als Arbeitnehmer einen Personalkredit in Anspruch nimmt, sollte sich dessen bewusst sein, dass er in eine gewisse Abhängigkeit zum Unternehmen gerät. Wenn der Darlehensvertrag ordentlich gekündigt wird, kann es sogar vorkommen, dass beim Ausscheiden aus dem Unternehmen ein sofortiger Rückzahlungsanspruch besteht.