BAUSPARVERTRAG AUFLÖSEN

Den Bausparvertrag auflösen bzw. kündigen

Mit dem Bausparvertrag will der Kunde normalerweise ein Darlehen sichern, Geld sparen oder er wird zur Vorbereitung einer Hausfinanzierung genutzt. Es kann jedoch passieren, dass der Bausparvertrag gekündigt werden muss.

Grund dafür kann der Bedarf nach Kapital sein, wenn die finanziellen Mittel sonst nicht ausreichen oder der Bausparer kostet zu viel Geld. Normalerweise ist ein Vertrag zum Bausparen auf mehrere Jahre angesetzt.

Die hohe Belastung durch die Bausparraten kann ebenso dazu führen, dass der Bausparvertrag vorzeitig gekündigt werden muss. Außerdem ist unerwarteter Kapitalbedarf oder eine größere lebensverändernde Situation oftmals die Ursache für eine Kündigung des Vertrages. Was Sie über die Auflösung eines Bausparvertrages wissen müssen und was es zu beachten gibt, erfahren Sie hier!

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Warum einen Bausparvertrag auflösen oder kündigen?

Im Leben passiert viel Unerwartetes, Dinge geschehen leider nicht immer nach Plan. Eine Situation mag sich verändern, ein finanzieller Engpass fordert Sie zum Handeln und Sie stellen fest, dass Sie Ihren langjährig angelegten Bausparer nicht mehr benötigen oder finanzieren können.

Vielleicht müssen Sie auf finanzielle Mittel zurückgreifen, und somit auf das Kapital Ihres Bausparers. Vielleicht möchten Sie auch Ihren persönlichen Wunsch nach dem eigenen Zuhause früher in die Realität umsetzen und Guthaben aus dem Bausparvertrag als Eigenkapital einsetzen? Dann bleibt Ihnen keine andere Wahl, als Ihren Bausparvertrag aufzulösen. Oder aber Sie sind in der entgegengesetzten Situation und verfügen beispielsweise über ein plötzliches Erbe und möchten deshalb Ihr Bausparer früher kündigen bzw. auflösen? Egal wie sich Ihre momentane Lebenssituation gestaltet, wenn Sie Ihren Bausparvertrag frühzeitig kündigen möchten, gilt es einige Punkte zu beachten. Hier erfahren Sie alles über die Ablösung Ihres Bausparvertrages.

Ab welchem Zeitpunkt kann der Bausparvertrag ausbezahlt werden?

Sie haben die Möglichkeit zu jedem Zeitpunkt auf Ihre Bausparraten zuzugreifen. Dabei stellt sich jedoch die Frage: Müssen Sie mit einem finanziellen Verlust bei der Auszahlung Ihres Vertrages rechnen und wenn ja, wie hoch ist der Kapitalverlust? Weitergehend ist es wichtig zu wissen, wie schnell Sie über das Geld tatsächlich verfügen können. Um diese Fragen zu beantworten, ist es wichtig, zu definieren in welcher Phase Ihres Bausparvertrages Sie sich befinden. Falls Sie sich noch in der Anzahlungsphase bewegen, wäre der erste Schritt die Kündigung – erst im nächsten Schritt und nach Beendigung der Kündigungsfrist haben Sie einen Zugriff auf Ihr Vermögen.

Wie lange so eine Kündigungsfrist im Normalfall andauert, lesen Sie am besten in den AGB Ihres Vertrages nach. In manchen Fällen können Ihnen die Bausparkassen das Geld auch zu einem früheren Zeitpunkt bereitstellen – unter diesen Umständen kommt allerdings eine Vorfälligkeitsentschädigung auf Sie zu. Das wären im Normalfall ein Prozent der Bausparsumme pro Monat, welche Sie vorab vereinbart haben.

Ein eventueller Nachteil einer vorzeitigen Kündigung besteht darin, ob Sie geplant hatten, das Bauspardarlehen zu einem späteren Zeitpunkt zu nutzen oder es sich ausschließlich um einen Sparvertrag gehandelt hat.

Wichtig bei der Auflösung:

Denken Sie daran, dass Sie nach der Auflösung natürlich keinen Anspruch mehr auf das Bauspardarlehen haben. Somit ist eine Baufinanzierung mit einem Bausparvertrag – in Zusammenhang mit oben genanntem Darlehen – nicht mehr möglich. Falls Ihr Vertrag schon zuteilungsreif ist, so kommen für die Auszahlung der Bausparsumme keine weiteren Kosten auf Sie zu. Ihr Guthaben wird Ihnen anschließend von Ihrer Bank mit Zinsen auf Ihr Konto überwiesen.

Den Bausparvertrag auflösen bzw. kündigen – was Sie beachten müssen

Bei einer Auflösung des Bausparvertrages erhält der Kunde sein Guthaben einschließlich Zinsen ohne Abzug einer Gebühr. Benötigen Sie Ihr Kapital schnell und es gelingt Ihnen nicht die Kündigungsfrist einzuhalten, so haben die Bausparkassen leider das Recht eine gewisse Gebühr für die schnelle Verfügbarkeit der Geldsumme einzufordern – diese kann je nach Bausparkasse variieren.

Achtung Sperrfrist!

Achten Sie zudem darauf, ob die Sperrfrist von 7 Jahren zum genauen Zeitpunkt Ihrer Vertragsauflösung abgelaufen ist. Falls das nicht der Fall ist, verlieren Sie alle staatlichen Prämien, welche auf den Bausparvertrag entfallen sind.

Prinzipiell ist die Kündigung beim Bausparvertrag einfach und kann schnell umgesetzt werden. Vom Grundprinzip handelt es sich bei einem Bausparer um einen längerfristigen Vertrag – die durchschnittliche Vertragslaufzeit beträgt trotzdem etwa 6 Jahre. Flexibel wird er deshalb genannt, weil er prinzipiell jederzeit von Ihnen aufgelöst werden kann.

Kann der Bausparvertrag jederzeit gekündigt werden?

Sie können Ihren Bausparvertrag jederzeit kündigen. Allerdings kann es sein, dass Ihnen ein finanzieller Schaden entsteht, je nachdem in welcher Phase der Bausparvertrages Sie sich zu diesem Zeitpunkt befinden. Grundsätzlich ist es aber jederzeit möglich, einen Bausparvertrag aufzulösen.

Während der Ansparphase ist der Kunde in der Lage, sich einen Teil der festgelegten Bausparsumme selbst anzusparen. Im Anschluss gilt der Bausparvertrag als zuteilungsreif. Hierfür muss allerdings eine vorab festgelegte Summe erreicht sein. Daraufhin startet die Auszahlungsphase – hierbei wird dem Kunden die gesamte Summe ausgezahlt und das Bauspardarlehen wird getilgt.

Das Bauspardarlehen in der Ansparphase vorzeitig beenden

Normalerweise besteht bei Bausparverträgen eine Kündigungsfrist von 3 bis 6 Monaten. Im Anschluss, also nach Ablauf der Frist, sollten Sie die Bausparsumme und die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Zinsen ausbezahlt bekommen. Grundsätzlich hat also jeder das Recht, vor Ablauf des Vertrages den Bausparvertrag aufzulösen. Haben Sie allerdings eine staatliche Förderung, wie z. B. die Wohnungsprämie erhalten, werden Sie diese mit einer Auflösung Ihres Bausparvertrages verlieren. Außerdem erhebt Ihre Bank eine Vorfälligkeitsgebühr, die das Ihnen ausbezahlte Geld deutlich verringert.

Des Weiteren können sich Bausparkassen die Option offen halten, der Kündigung Ihres Vertrages erst später zuzustimmen. Dies wird meist damit gerechtfertigt, dass zu diesem Augenblick sehr viele Kunden Ihren Bausparvertrag vorzeitig auflösen bzw. kündigen möchten. Falls Sie Ihren Vertrag vor der Mindestvertragslaufzeit von 7 Jahren kündigen, verweigert Ihnen die Bausparkasse die Förderbeträge aus der Wohnungsbauprämie. Die Arbeitnehmersparzulage wird demzufolge nicht ausgezahlt.

Es gilt: Durchdenken Sie eine vorzeitige Kündigung Ihres Vertrages genau. So oder so sollten Sie bei Ihrer Bausparkasse nachfragen, wie hoch das Kapital ist, das bei einer Auflösung an Sie ausgezahlt werden würde. Vergleichen Sie dieses dann mit der bis dato eingezahlten Sparsumme.

Falls Sie sich für eine vorzeitige Kündigung entscheiden, müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf Beendigung des Bausparvertrages stellen. Beachten Sie: Falls Sie den Vertrag als Bestandteil einer Finanzierung abgeschlossen haben, müssen Sie vor der Kündigung Ihres Vertrages erst die komplette Bausparsumme begleichen. In diesem Falle wird die Zahlung als Sondertilgung gesehen, für die Sie keine bestimmten Fristen beachten müssen.

Den Bausparvertrag vorzeitig während der Darlehensphase kündigen

Möchten Sie Ihren Bausparvertrag während der Auszahlungsphase auflösen bzw. kündigen, weil Sie sich z. B. für eine Umschuldung entschieden haben, also eine günstigere Finanzierungsmöglichkeit gefunden haben, ist dies durchaus möglich. Es handelt sich zu diesem Zeitpunkt prinzipiell nicht um eine Kündigung, sondern um eine Ablösung des Darlehens – somit kündigen Sie während der Darlehensphase.

Der Vorteil: Die meisten Verträge beinhalten die Option kostenfreier Sondertilgungen, womit ihnen keine Kosten entstehen. Es entsteht für Sie hierbei kein finanzieller Schaden, da die meisten Verträge die Option kostenfreier Sondertilgungen beinhalten. So oder so sollten Sie prüfen, ob ein Wechsel für Sie sinnvoll ist. Oftmals ist das Bauspardarlehen eine kostengünstigere Variante als andere Baufinanzierungen.

Unser Fazit zum Thema Bausparvertrag auflösen bzw. kündigen

Seien Sie sich im Klaren darüber, dass Sie bei der Auflösung Ihres Bausparvertrages vor der Zuteilung mit einem finanziellen Schaden rechnen müssen. Speziell wenn Sie die Kündigungsfrist nicht beachten oder Sie die Zulagen vom Staat, die Bonuszinsen, verlieren. Wenn das Sparguthaben als Eigenkapital für ein Annuitätendarlehen dienen soll, müssen die Einsparungen des dadurch verringerten Darlehenszinses den Einbußen durch die Beendigung des Vertrages klar gegenübergesetzt werden.