EUROPÄISCHE ZENTRALBANK

Europäische Zentralbank (EZB) – Strukturen und Aufgaben

Die Europäische Zentralbank oder kurz EZB ist eines der Organe der Europäischen Union. Ihren Sitz hat die Währungsbehörde der Mitgliedsstaaten der Europäischen Währungsunion in Frankfurt am Main. Gemeinsam mit den nationalen Zentralbanken der Mitgliedsstaaten der EU bildet sie das ESZB, das Europäische System der Zentralbanken.

Ihr selbst gegebenes Leitbild sieht vor, der Bevölkerung in Europa zu dienen, indem sie mit ihren Instrumenten Preisstabilität und Wert des Euro sichert und für ein stabiles Finanzsystem sowohl innerhalb der Europäischen Union insgesamt als auch auf Ebene der einzelnen Staaten sorgt.

ezb

Geschichte der EZB

Bereits im Vertrag von Maastricht von 1992 wurden die Aufgaben der heutigen EZB (zur offiziellen Website) festgelegt. Gegründet wurde sie am 1. Juni 1998 als Nachfolgerin des Europäischen Währungsinstituts. Nach der Gründung wurde die Geldpolitik-Strategie der Europäischen Zentralbank definiert, die das Vertrauen der Bürger der Euro-Staaten in die neue Währung stärken sollte.

Ab dem 1. Januar 1999 war die EZB für die einheitliche Geldpolitik des Euro-Raums zuständig; und drei Jahre später wurde der Euro als Zahlungsmittel eingeführt. Im Jahr 2014 kam als neue Aufgabe noch die Aufsicht über die sogenannten „systemrelevanten“ Banken des Euro-Raums hinzu. Im selben Jahr zog die EZB vom Eurotower in Frankfurt in einen Neubau im Frankfurter Ostend.

Aufgaben der Europäischen Zentralbank

Die Europäische Zentralbank ist, ebenso wie die Zentralbanken von einzelnen Staaten, also zum Beispiel die Bundesbank in Deutschland, grundsätzlich zuständig für die Regulierung der verfügbaren Geldmenge innerhalb einer Volkswirtschaft (im Falle der EZB des Euro-Raumes) und die Überwachung des Bankensystems.

Durch Einführung einer gemeinsamen Währung wurden die Weichen für eine gemeinsame Währungs- und Geldpolitik geschaffen. Zuständig für diese gemeinsame Politik ist das ESZB, dem die EZB und die nationalen Zentralbanken der einzelnen EU-Mitgliedsländer angehören.

Neben dem ESZB gibt es noch das Eurosystem, da nicht alle EU-Mitgliedstaaten den Euro eingeführt haben. Im Eurosystem wirken nur die EZB und die Zentralbanken derjenigen Länder zusammen, die tatsächlich den Euro als Zahlungsmittel haben.

Das Hauptziel der Europäischen Zentralbank ist die Sicherung der Preisstabilität. Sie soll dafür sorgen, dass die Preise innerhalb der EU innerhalb eines bestimmten Rahmens stabil bleiben und weder eine zu hohe Inflationsrate noch eine Deflation erreicht werden. Zweites Ziel der EZB ist eine ausgeglichene Konjunkturentwicklung, also bestmögliche Auslastung der volkswirtschaftlichen Kapazitäten der EU und Vermeidung einer Rezession.

Die EZB wirkt außerdem unterstützend auf die Wirtschaftspolitik innerhalb der EU ein, sofern dies mit ihrem primären Ziel, der Preisstabilitätssicherung, vereinbar ist. Die Preisstabilität wird konkret als harmonisierter Verbraucherpreisindex festgelegt und soll laut Aufgaben der EZB gegenüber dem Vorjahr im Euro-Raum unter, aber nahe an zwei Prozent ansteigen.

Weitere Aufgaben beziehungsweise diesen beiden Hauptzielen dienende Aufgaben sind das Durchführen von Devisengeschäften, die Verwaltung der Währungsreserven der Mitgliedsstaaten, die Festlegung der Geldpolitik und die Gewährleistung eines reibungslosen Zahlungsverkehrs.

Die Europäische Zentralbank erteilt außerdem die Genehmigung zur Ausgabe der Euro-Banknoten (sie gibt allerdings selbst keine Banknoten aus, dies erfolgt durch die Nationalbanken). Sie berät die EU in Fragen der Geldpolitik und sammelt statistische Wirtschaftsdaten, die für die Überwachung der Wirtschaftsentwicklung und die Sicherung ihrer Aufgaben wichtig sind.

Instrumente und Vorgehensweisen der EZB

Hauptinstrument der Europäischen Zentralbank ist die Veränderung des Leitzinses. Sie kann dabei nur den Notenbankzins festsetzen, zu dem sie den nationalen Zentralbanken Geld leiht beziehungsweise zu dem die Zentralbanken bei ihr Geld anlegen können. Die EZB hat keinen unmittelbaren Einfluss auf die Marktzinsen, die die jeweiligen Zentralbanken an die nationalen Kreditinstitute und diese an ihre Kunden weitergeben.

De facto wird der von der EZB festgelegte Zinssatz aber automatisch weitergegeben und beeinflusst somit mittelbar die Volkswirtschaften der einzelnen Länder. Auch die öffentliche Kommunikation der EZB und ihre Aussagen zur Wirtschaftslage aufgrund ihrer statistischen Analysen haben großen Einfluss auf die Finanzmärkte.

Die EZB beobachten zum einen die wirtschaftliche Entwicklung in den Mitgliedsstaaten, zum anderen definiert sie eine wünschenswerte „Geldmengenentwicklung“. Diese zweite Säule der Preisstabilitätssicherung legt keine bestimmte Geldmenge fest, die im Euro-Raum kursieren soll, sondern lediglich, wie diese Geldmenge sich entwickeln und wie weit die festgelegten Parameter abweichen sollen. So sollen Risiken für die Stabilität schnell erkannt werden.

Die Europäische Zentralbank kann auch mit Devisengeschäften eingreifen, wenn sie beobachtet, dass Wechselkursfehlbewertungen ihre Ziele der Inflationsvermeidung und der Wirtschaftsstabilität gefährden.

Wenn die EZB die wirtschaftliche Lage als schlecht beurteilt, kann sie die Zinsen senken und somit Konsum und Investitionen fördern. Da das Wirtschaftswachstum in dieser Lage gering ist, ist auch die Gefahr einer Inflation gering. Umgekehrt kann sie in Hochkonjunkturphasen die Zinsen steigern und das Wachstum drosseln. Erste Priorität ist aber immer die Stabilität: Wenn in einer Phase der Rezession dennoch hohe Inflation herrscht, dürfte die EZB die Zinsen nicht weiter senken.

Organe der EZB

Das ausführende Organ der Europäischen Zentralbank ist das Direktorium. Das EZB-Direktorium führt die Geschäfte und setzt die Weisungen des EZB-Rates um. Es besteht aus sechs Mitgliedern: dem Präsidenten (Christine Lagarde) und dem Vizepräsidenten sowie vier Direktoren mit einzeln festgelegten Aufgabenbereichen.

Der für die volkswirtschaftliche Analyse zuständige Direktor wird auch „Chefvolkswirt“ genannt. Die Amtszeit der Direktoriums-Mitglieder beträgt acht Jahre; sie können nicht wiedergewählt werden. Neue Mitglieder werden von den Wirtschafts- und Finanzministern der EU vorgeschlagen und vom Europäischen Rat gewählt.

Die Begrenzung auf sechs Mitglieder bedingt, dass nicht ständig alle Mitgliedsstaaten im Direktorium vertreten sein können. Gesetzlich geregelt ist die Zusammensetzung nicht. In der Praxis ist es so, dass die größten Euro-Staaten Deutschland, Frankreich, Spanien und Italien permanent vertreten sind, während die beiden anderen Direktoriumsplätze nach dem Rotationsprinzip von den kleineren Ländern besetzt werden.

Beschlussorgane der EZB sind der EZB-Rat und der Erweiterte Rat. Der EZB-Rat umfasst zusätzlich zum Direktorium auch die Präsidenten der nationalen Zentralbanken der Euro-Länder. Als oberstes Beschlussorgan der Europäischen Zentralbank tagt der Rat meist alle zwei Wochen. Er legt den Leitzinssatz fest und beschließt die Richtlinien der Geldpolitik.

Auch im Rat wird zwischen den Ländern unterschieden. Staaten mit dem höchsten Bruttoinlandsprodukt und dem größten Anteil an der Bilanz der Finanzinstitute haben feste Stimmrechte (im Jahr 2015 waren dies Deutschland, Spanien, Italien, Frankreich und die Niederlande), während die anderen Länder nach einem monatlichen Rotationsprinzip die verbleibenden Stimmrechte zugeteilt bekommen.

Der Erweiterte Rat besteht neben dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten des Direktoriums aus den Präsidenten der Zentralbanken sämtlicher EU-Staaten (also auch derjenigen, die den Euro nicht eingeführt haben). Er berät unter anderen darüber, ob neue Mitgliedsländer zum Euro-Raum aufgenommen werden sollen.

Die nationalen Zentralbanken unterstehen nur den Weisungen des ESZB. Ihre eigenen Staatsregierungen sind den nationalen Zentralbanken gegenüber nicht weisungsbefugt.

Unabhängigkeit der EZB

Um die Ausführung ihrer Aufgaben zu sichern, muss die Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank gewährleistet sein. Sie hat – im Rahmen ihrer gesetzten Ziele – freie Hand bei der Wahl der Mittel, mit denen sie ihre Aufgaben sichert. Ihre finanzielle Unabhängigkeit sichern die von den Mitgliedsstaaten zur Verfügung gestellten Mittel, über die sie frei verfügen kann.

Die Gelder liegen bei den nationalen Zentralbanken (die Zentralbanken der Euroraum-Staaten halten etwa 70 Prozent des Kapitals, die restlichen Euro-Staaten die anderen knapp 30 Prozent). Personelle Unabhängigkeit wird gesichert, indem EZB-Ratsmitglieder nur vom Europäischen Gerichtshof ihres Amtes enthoben werden können. Das vierte Element der Unabhängigkeit ist, dass weder EZB noch die Zentralbanken der Länder politischen Weisungen unterliegen. Umgekehrt darf die EZB nicht in die Haushalte einzelner Länder eingreifen.

Rechenschaftspflicht und Kommunikation der Europäischen Zentralbank

Kontrolliert wird die Europäische Zentralbank über die interne Revision sowie extern über Rechnungsprüfer und den Europäischen Rechnungshof. Die EZB muss Quartalsberichte über ihre Jahresabschlussbericht vorlegen. Berater für ethische Anliegen sorgen unter anderem dafür, dass das Personal keine Insidergeschäfte tätigt.

Da früher oft die mangelnde Transparenz bemängelt wurde, ist die EZB zunehmend um Offenheit gegenüber den Bürgern und den Finanzmärkten bemüht und informiert über ihre Ziele und Tätigkeiten.

Maximal 20 Prozent der Gewinne der EZB werden in ihren Reservefonds einbezahlt. Weitere Gewinne werden anteilig an die nationalen Zentralbanken ausbezahlt.

Einfluss der EZB auf Privatkonsumenten

Vielen Menschen erscheint die EZB als abstraktes Konstrukt, das – wie viele andere europäische Institutionen – undurchschaubare, aber sie selbst nicht betreffende Entscheidungen trifft. In Wirklichkeit ist der Einfluss der EZB auf das Alltagsleben von Konsumenten aber enorm. Denn auch wenn sie nur indirekt über den Zinssatz, den sie den Zentralbanken der Länder gewährt, Einfluss nehmen kann, so geben doch diese nationalen Zentralbanken die Zinsentscheidungen an die nationalen Kreditinstitute weiter und diese wiederum an die Kunden.

Die Wirtschaftsbeobachtungen und daraus resultierenden Entscheidungen der Europäischen Zentralbank beeinflussen mittelbar den Zins, der Privatkunden für ihre Geldeinlagen gewährt wird oder den sie zahlen müssen, wenn sie Kredite aufnehmen. Ihr Einfluss auf die Wirtschaftsentwicklung beeinflusst letztlich auch die Gehaltsentwicklung oder die Arbeitslosenquote.

Die Europäische Zentralbank in der Kritik

Immer wieder wird auch Kritik an der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank geäußert. Beispielsweise ist es der EZB verboten, unmittelbar Staatshaushalte zu stützen. Sie hat aber in der Vergangenheit Staatsanleihen Griechenlands, Portugals und anderer Länder erworben.

Zwar tat sie dies nicht unmittelbar bei den Staaten, sondern von Kreditinstituten – dennoch hat sie damit den Staatshaushalt von durch Staatsinsolvenz bedrohten Ländern gefördert. Sie hat also Krisenstaaten Geld über Staatsanleihen zugeleitet, die mit enormem Ausfallrisiko behaftet sind. Schätzungsweise hält die EZB bis zu hundert Milliarden Euro an solchen „Krisenanleihen“.

Auch ihre Aufsicht über „systemrelevante“ Banken einzelner Staaten ist nicht unumstritten. Erst kürzlich hat die EZB entschieden, zwei italienische Banken nicht mehr zu retten. Die italienische Regierung hatte Vorschläge zur Rettung der Banken unterbreitet, diese wurden von der EZB aber als nicht ausreichend beurteilt.

Das Kriterium der Geldmengenentwicklung steht ebenfalls in der Kritik. Zum einen wird bemängelt, dass die Aussagekraft dieser Größe gering ist. Zum anderen ist die tatsächliche Entwicklung der Geldmenge in den letzten Jahren hinter den Zielen der Europäischen Zentralbank zurückgeblieben.

Größter Kritikpunkt ist die sehr rigide Stabilitätspolitik der EZB. Während viele nationale Zentralbanken (beispielsweise in den USA) deutlich höhere Inflationsraten noch unkritisch sehen, hat die EZB eine Inflationsrate von maximal zwei Prozent festgelegt. Eine expansivere Geldpolitik könnte einen deutlichen Wirtschaftsaufschwung für den gesamten Euro-Raum mit sich bringen.