EUROPÄISCHES SYSTEM DER ZENTRALBANKEN

Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) – wie es funktioniert

Das Europäische System der Zentralbanken, kurz ESZB, ist das Herzstück der Europäischen Währungsunion. Es umfasst neben der EZB, der Europäischen Zentralbank, auch die nationalen Zentralbanken (NZB) sämtlicher Mitgliedsländer der Europäischen Union. Als Zentralbanksystem der Mitgliedsländer der Europäischen Wirtschaftsunion ist es das Nachfolgesystem des Europäischen Wirtschaftsinstituts EWI, das geschaffen worden war, um das ESZB vorzubereiten.

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ESZB und EZB

Das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) beinhaltet sowohl die Europäische Zentralbank (EZB) als auch die nationalen Zentralbanken aller Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Nicht alle Mitgliedsländer haben jedoch den Euro als Zahlungsmittel eingeführt.

Zur Unterscheidung wird häufig vom „Eurosystem“ gesprochen – dieses bezeichnet die EZB und die nationalen Zentralbanken derjenigen Länder, die den Euro eingeführt haben. Die EU-Mitgliedsländer, die den Euro eingeführt haben, werden auch als Euro-Währungsgebiet, Euro-Raum oder Eurozone bezeichnet. Aufgrund der aktuellen Anzahl der Mitgliedsländer kursiert auch die Bezeichnung Euro-19.

Das gesamte Euro-Währungsgebiet ist eine der größten Volkswirtschaften weltweit. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt lag es im Jahre 2009 auf Platz 2 hinter den USA und vor Japan. Die sogenannte Euro-Gruppe ist ein informelles Gremium der Wirtschafts- und Finanzminister des Eurosystems. Das ESZB ist in Form des Präsidenten der EZB an den Zusammenkünften der Euro-Gruppe beteiligt.

Geschichtliche Entwicklung der ESZB

Bereits mit Gründung des Vorläufers der heutigen Europäischen Union, der Montanunion, im Jahre 1952 war eine gemeinsame Währungs- und Wirtschaftspolitik aller Mitgliedsstaaten geplant. Das Europäische Währungssystem von 1979 war ein erster Schritt in Richtung gemeinsame Währung und Stabilitätssicherung, da feste Wechselkurse zwischen den einzelnen Währungen festgelegt wurden.

Um die Vorteile des riesigen gemeinsamen Binnenmarktes der Mitgliedsländer voll ausschöpfen zu können, sollte eine gemeinsame Währung eingeführt werden. Die Gründung dieser Wirtschafts- und Währungsunion vollzog sich in drei Stufen, angefangen beim Abbau von Handelsbeschränkungen über technische Vorbereitungen der Umsetzung bis hin zur Einführung des ESZB am 1. Januar 1999. Beschlossen worden war die Einführung des Europäischen Systems der Zentralbanken im Vertrag von Maastricht im Jahre 1992.

Aufgaben des Europäische System der Zentralbanken (ESZB)

Ziele und Arbeitsweise des ESZB sind zum einen in der ESZB-Satzung, zum anderen im AEU-Vertrag geregelt. Der AEU-Vertrag (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) gehört zu den Gründungsverträgen der EU. Diese Gründungsverträge werden oft auch als „europäisches Verfassungsrecht“ bezeichnet.

Satzung und AEU-Vertrag definieren die beiden geldpolitischen Ziele des ESZB: die Sicherung der Preisniveaustabilität und Unterstützung der Wirtschaftspolitik in der EU. Dabei ist die Preisniveaustabilität das Primärziel des ESZB, dem sich alle anderen Aufgaben unterordnen müssen. Erst wenn diese gewährleistet ist, kann auch das Sekundärziel der Unterstützung der Wirtschaftspolitik innerhalb der Union in Angriff genommen werden.

Die zielgerichteten Aufgaben des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB):

  • Definition und Ausführung der Geldpolitik der EU
  • Sicherung der Finanzmarktstabilität
  • Durchführen von Devisengeschäften als Instrument der Wechselkurspolitik
  • Unterstützung bei der Bankenaufsicht (die Aufsicht liegt bei den jeweiligen Behörden, aber das ESZB ist gehalten, diese bei ihren Maßnahmen und deren reibungsloser Umsetzung zu unterstützen)
  • Förderung eines reibungslosen Zahlungsverkehrs
  • Verwaltung der Währungsreserven der Mitgliedsländer (die NZB haben Devisenbestände und Gold im Wert von etwa vierzig Milliarden Euro an die EZB übertragen)

Die Einführung des ESZB als supranationaler Zentralbank sowie die gemeinsame Währung innerhalb des Eurosystems sorgten zudem für den Wegfall von Wechselkursrisiken. Grenzüberschreitende Kapitalanlagen sind nun von Wechselkursschwankungen befreit und Investitionsentscheidungen transparenter und leichter zu treffen.

Organisationsstruktur der ESZB

Die Organe des ESZB sind:

  • die Europäische Zentralbank EZB
  • das Direktorium der EZB (sechs Mitglieder, darunter Präsident und Vizepräsident der EZB), das an den Rechtsentscheidungen des ESZB mitwirkt und diese anschließend umsetzt – das Direktorium hat die operative Leitung der EZB
  • der EZB-Rat (die Präsidenten der nationalen Zentralbanken der Mitgliedsländer, die den Euro eingeführt haben, sowie das EZB-Direktorium), der alle zwei Wochen tagt und die Geldpolitik der EU festlegt sowie entsprechende Richtlinien erlässt
  • der Erweiterte Rat (Präsident und Vizepräsident der EZB sowie die Präsidenten sämtlicher nationaler Zentralbanken, auch derjenigen Länder, die den Euro nicht eingeführt haben), der viermal pro Jahr tagt und hauptsächlich beratend dient sowie statistische Daten erhebt – sobald es kein Mitgliedsland mehr gäbe, das den Euro nicht eingeführt hat, würde der Erweiterte Rat aufgelöst
  • die Nationalen Zentralbanken (die Zentralbanken der Länder des Eurosystems wirken bei Ratsentscheidungen mit und befolgen die Weisungen des Direktoriums; die Zentralbanken der Nicht-Euro-Länder beraten und berichten)

Diese Organe werden unterstützt von den ESZB-Ausschüssen. Diese Ausschüsse sind von großer Bedeutung für die Koordination des Europäischen Systems der Zentralbanken. Besetzt sind die Ausschüsse mit Vertretern der EZB und der NZB des Eurosystems. Hinzu kommen Vertreter anderer Gremien, je nach Thema des Ausschusses, beispielsweise Vertreter nationaler Aufsichtsbehörden zum Thema Bankenaufsicht.

Wenn in den Ausschüssen Themen erörtert werden, die im Zuständigkeitsbereich des Erweiterten Rates liegen, kommen auch Experten der NZB von Nicht-Euro-Ländern hinzu. Die Ausschüsse des ESZB befassen sich beispielsweise mit Fragen der Statistik, der internen Revision, der internationalen Beziehungen oder der Öffentlichkeitsarbeit.

Mitglieder des ESZB halten zudem die Personalleiterkonferenz ab, die im Personalmanagement die Zusammenarbeit zwischen den NZB des Eurosystems voranbringen soll.

Sowohl das Europäische System der Zentralbanken als auch dessen Institutionen sind gemäß Vertrag von Maastricht weisungsunabhängig und können ohne Einflussnahme seitens nationaler Regierungen agieren.

Die Aufgabe(n) der nationalen Zentralbanken im Kontext

Nationale Zentralbanken sind diejenigen Institutionen, die für Währungs- und Geldpolitik eines einzelnen Staates zuständig sind. NZB Deutschlands ist die Deutsche Bundesbank. Aufgaben der nationalen Zentralbanken sind die Umsetzung der Beschlüsse des EZB-Rats, die Verwaltung der Devisenreserven des Landes sowie die Abwicklung des Zahlungsverkehrs, die Erstellung einer nationalen Zahlungsbilanz (statistische Wirtschaftsdaten) und die Erstellung der Zentralbankbilanz.