GRÜNDUNGSZUSCHUSS

Gründungszuschuss – Anschubfinanzierung vom Staat

Wer sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig machen und eine Firma gründen möchte, kann einen Gründerkredit beantragen. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Transferleistung, die von der Agentur für Arbeit gezahlt wird. Jedes Jahr nutzen mehr als 200.000 Arbeitsuchende den Gründungszuschuss, um wieder ihr eigenes Geld zu verdienen.

Für den Erhalt des Zuschusses bzw. der Finanzierung müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein. Ein Recht auf Gründungszuschuss gibt es jedoch nicht. Er wird auf Antrag gewährt oder abgelehnt. Hier erfahren Sie alles Wichtige rund um den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit!

Was bietet mir ein Gründungszuschuss?

Wenn der Gründungszuschuss bewilligt wird, wird die Förderung auf zwei Phasen aufgeteilt. Zuerst bekommen Sie sechs Monate lang die sogenannte „Grundförderung“. Dabei handelt es sich um eine Zahlung, die dem letztmalig gezahlten Arbeitslosengeld entspricht. Darüber hinaus erhalten Sie eine Monatspauschale von 300 Euro. Diese dient für Ihre soziale Absicherung.

Nach dem Ablauf des ersten halben Jahres kann die Förderung auf Antrag verlängert werden. Sind Sie dann weiterhin selbständig und verdienen damit hauptberuflich Ihr Geld, kann die Förderung in Höhe von 300 Euro monatlich weiter gewährt werden. Damit dieser Gründungszuschuss aufrechte erhalten wird, verlangt die Arbeitsagentur in der Regel einen Businessplan, um abschätzen zu können, ob Ihr Projekt Erfolgsaussichten hat und auf soliden finanziellen Beinen steht.

Gründungszuschuss Voraussetzungen – was muss ich mitbringen?

Der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit steht nicht jedem zur Verfügung. Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, damit Ihre Existenzgründung staatlich gefördert wird.

  • Sie müssen arbeitslos sein: In diesem Fall nützt Ihnen die Arbeitslosigkeit, weil Sie einen Gründungszuschuss für Ihre Selbständigkeit bekommen können. In diesem Fall muss ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I) für mindestens 150 Tage bestehen. Haben Sie Ihren alten Job selbst gekündigt, gibt es eine Sperrfrist von drei Monaten, die Sie einhalten müssen. Sie können Ihren Antrag zwar stellen, erhalten aber erst nach Ablauf der Sperrfrist Unterstützung.
  • Sie müssen mindestens 15 Stunden pro Woche als Selbständiger arbeiten: Die Agentur für Arbeit möchte Sie aus der Arbeitslosigkeit führen. Deshalb sollten Sie auch mehr als nur Teilzeit arbeiten, um Gründungszuschuss zu erhalten.
  • Sie müssen Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen: Die Arbeitsagentur möchte sichergehen, dass Sie das auch das können, was Sie beruflich machen wollen. Können Sie Ihre Kenntnisse nicht direkt nachweisen, verlangt die Arbeitsagentur Fördermaßnahmen von Ihnen, damit Sie den Gründungszuschuss bekommen.
  • Jemand muss Stellung zu Ihrem Vorhaben beziehen: Damit Ihre Unternehmen erfolgreich wird, sollte das Vorhaben von einer professionellen Stelle begutachtet werden. Ein solches Statement kann die zuständige IHK, Handwerksammer oder ein Fachverband liefern. Das brauchen Sie dann, um Ihren Gründungszuschuss bewilligt zu bekommen.
  • Sie müssen jünger als 65 Jahre alt sein: Ab 65 sind Sie im Rentenalter angekommen. Ab dieser Altersgrenze werden keine Gründungszuschüsse mehr bewilligt.
  • Sie finden keinen Job in Ihrem alten Arbeitsmarkt: Wenn Sie nachweisen können, dass es für Sie kein adäquates neues Arbeitsverhältnis gibt, steigen die Chancen, dass Ihnen ein Gründungszuschuss gewährt wird.

Wenn Sie diese Checkliste berücksichtigen, sind im Rahmen Ihres Antrags für den Gründungszuschuss alle Voraussetzungen erfüllt.

Das müssen Sie beim Antrag auf Gründungszuschuss beachten

Wenn Sie einen Gründungszuschuss beantragen, müssen Sie verschiedene Angaben zur Ihrer Person machen. Hierfür wird ein eigenes Antragsformular von der Arbeitsagentur bereitgestellt. Darüber hinaus müssen Sie weitere Dokumente nachliefern:

  • Beschreibung Ihres Projekts und ein Konzept zur Gründung
  • Ausführlicher Lebenslauf
  • Kostenrechnung mit privaten Ausgaben und für die Lebenshaltung
  • Vorschau auf Ertrag und Rentabilität für die folgenden drei Jahre
  • Finanzierungsplan und Kapitalbedarfsplan für die folgenden drei Jahre
  • Plan über Ihre Liquidität
  • Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt
  • Meldung der Selbständigkeit beim Finanzamt
  • Bescheinigung über die Machbarkeit Ihres Vorhabens von einem Experten (IHK, Berufsverband etc.)

Empfehlung:

Lassen Sie sich beim Aufstellen eines Businessplans von einem Experten beraten. So steigen Ihre Chancen auf die Bewilligung eines Gründungszuschusses.

Muss ich den Gründungszuschuss versteuern?

Den Gründungszuschuss müssen Sie nicht versteuern. Grundsätzlich ist jeder Gründungszuschuss steuerfrei, wie in §3 des Einkommensteuergesetzes festgelegt wurde. Beim Gründungszuschuss handelt es sich auch nicht um eine Lohnersatzleistung. Deshalb muss diese auch nicht in der Steuererklärung aufgeführt werden. Sie müssen lediglich die Einnahmen aus Ihrer selbständigen Tätigkeit versteuern.

Gründungszuschuss-Verlängerung – ist das möglich?

Wenn die Grundförderung, also die Zahlung des letzten Arbeitslosengeldes über ein halbes Jahr, ausgelaufen ist, können Sie eine Gründungszuschuss-Verlängerung beantragen. Es geht dabei um insgesamt 2.700 Euro, denn die Agentur für Arbeit kann Ihnen für neun weitere Monate jeden Monat 300 Euro bewilligen.

Voraussetzung für den Erhalt des weiteren Zuschusses ist, dass Sie Ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten können. Die 300 Euro dienen dann der weiteren Absicherung. Sie müssen auch dafür keine Steuern bezahlen und der Betrag wird nicht für die Berechnung der Beiträge von Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt. Ihren Antrag zur Gründungszuschuss-Verlängerung können Sie frühestens zwei Monate vor Ablauf der Grundförderung abgeben.

Gründungszuschuss und die Sozialversicherungsleistungen

Wenn Sie Gründungszuschuss beziehen, sind Sie nicht mehr über die Agentur für Arbeit sozialversichert. Darum müssen Sie sich jetzt selbst kümmern.

Krankenversicherung: Als Selbständiger genießen Sie nicht automatisch den Schutz der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Prüfen Sie unbedingt, ob eine freiwillige gesetzliche Versicherung oder eine Private Krankenversicherung sinnvoll für Sie ist. Die GKV kann in manchen Fällen teurer sein, weil sie zunächst von einem fiktiven monatlichen Einkommen ausgeht und den Beitrag daran bemisst.

Arbeitslosenversicherung: Wenn Sie nach mindestens fünf Monaten ALG I-Bezug selbständig werden, haben Sie keinen Anspruch mehr auf die gesetzliche Arbeitslosenversicherung.

Rentenversicherung: Als Selbständiger können Sie sich in der Regel frei entscheiden, wie Sie sich im Alter absichern. Allerdings müssen Sie bei manchen Berufen auf eine Versicherungspflicht achten, hierzu gehören zum Beispiel Freiberufler wie Publizisten oder Künstler.

Wie kann ich noch Fördergelder zum Gründen erhalten?

Wenn Ihr Antrag auf Gründungszuschuss abgelehnt wird, können Sie weitere Fördermöglichkeiten nutzen. Hierzu gehört zum Beispiel das sogenannte „Einstiegsgeld“. Möglich sind auch Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für Gründer oder Förderbanken der jeweiligen Bundesländer.

Wer eine Idee hat, kann sich auch an private Förderer wenden, zum Beispiel die Business Angels in der jeweiligen Stadt. Wichtig ist jedoch auch hier, dass Sie mit einem Businessplan zeigen können, wie Sie sich Ihr Unternehmen in Zukunft genau vorstellen.

Was tun, wenn der Gründungszuschuss abgelehnt wird?

Es kann vorkommen, dass ein Antrag auf Gründungszuschuss abgelehnt wird. In diesem Fall müssen Sie in der Regel 24 Monate warten, bis Sie erneut einen Antrag stellen dürfen. Wenn Ihr Projekt jedoch gescheitert ist, weil Sie schwer erkrankt sind, können Sie den Antrag auf Gründungszuschuss auch ohne Wartezeit erneut stellen.

Wichtig:

Wenn Sie nach dem Scheitern Ihres Unternehmens wieder arbeitslos werden, reduziert sich Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld um die Tage, für die Sie Gründungszuschuss bezogen haben. In der Regel haben Sie dadurch kaum noch Anspruch auf Arbeitslosengeld.