KREDITVERTRAG

Kreditvertrag: regelt die Vergabe von Kredit

Der Kreditvertrag wird im Zivilrecht als Darlehensvertrag bezeichnet. Die wesentlichen gesetzlichen Vorschriften, die den Kreditvertrag betreffen, sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 488 bis 505 geregelt. Durch Abschluss eines Kreditvertrags verpflichtet sich der Kreditgeber, dem Kreditnehmer eine konkret festgelegte Geldsumme zur Verfügung zu stellen.

Der Kreditnehmer seinerseits verpflichtet sich, den Kredit anzunehmen und zu den im Einzelnen im Kreditvertrag festgelegten Bedingungen an den Kreditgeber zurückzuzahlen. Zu seinen Verpflichtungen gehört es, die bei Abschluss der Vereinbarung festgelegten Zinsen an den Kreditgeber zu zahlen.

kreditvertrag

Der Kreditvertrag regelt die Konditionen.

Im Kreditvertrag kann geregelt werden, welche Voraussetzungen der Kreditnehmer schaffen oder nachweisen muss, bevor der Kreditgeber zur Auszahlung verpflichtet sein soll. Grundsätzlich können die Parteien sich bei Abschluss eines Kreditvertrages auf die allgemeine Vertragsfreiheit berufen. Nur solche Klauseln, die gegen die guten Sitten oder gegen geltende Gesetze verstoßen, sind unwirksam.

Sonderregelungen bei einem Kreditvertrag über Konsumentendarlehen

Weil sich Verbraucher, die Geld benötigen, beim Abschluss von Kreditverträgen dem Kreditgeber gegenüber in einer schwachen Position befinden, sind im BGB grundsätzliche Mindestanforderungen an Verträge über die Gewährung von Verbraucherkrediten festgelegt. Besonders wichtig sind dabei die gesetzlichen Bestimmungen über die vorvertraglichen Aufklärungspflichten und die grundsätzliche Vorschrift über die Schriftform.

Professionelle Kreditgeber sollen einen vorhandenen Informationsvorsprung nicht dazu ausnutzen können, Verbrauchern ungünstige Bedingungen beim Abschluss eines Kreditvertrages aufzuzwingen. Ein Kreditvertrag, den ein Verbraucher abgeschlossen hat, beinhaltet ein während der gesamten Vertragslaufzeit bestehendes Informationsrecht. Der Verbraucher hat das Recht, das in Anspruch genommene Darlehen auch vorzeitig zurückzuzahlen.

Wichtige Inhalte eines Kreditvertrages

Zu den wichtigen Regelungen, die in keinem Kreditvertrag fehlen dürfen, gehören Vereinbarungen über die Laufzeit des Kredites, über die Art und Weise der Tilgung und über die Höhe der zu leistenden Zinsen. Werden keine konkreten Regelungen über die Rückzahlung (Tilgung) getroffen, dann gilt die gesetzliche Grundregelung, die eine Rückzahlung nach einem Jahr Vertragsdauer vorsieht. Wird in einem Vertrag unter Privatpersonen eine Geldzahlung vereinbart, aber keine Verpflichtung zur Rückzahlung erwähnt, könnte es sich statt eines Kreditvertrages um einen Schenkungsvertrag handeln, bei dem keine Rückzahlung geschuldet ist.

Nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber praktisch sinnvoll und üblich ist es, in einen Kreditvertrag konkrete Vereinbarungen über die Fälligkeit und die Höhe von Rückzahlungs- und Zinsraten zu treffen. Solche Vereinbarungen können in Form einer Ratenzahlungsvereinbarung erfolgen. Dabei wird die Höhe der Raten immer wieder neu berechnet, weil sich der Kreditbetrag durch anteilige Rückzahlung verringert. Häufig wird ein Annuitätendarlehen vereinbart. Bei dieser Berechnungsweise bleibt die Höhe der geschuldeten Raten während der gesamten Vertragslaufzeit gleich. Das Verhältnis von Zinsanteil und Tilgungsanteil verändert sich innerhalb des vorgegebenen Betrages.

Weitere Rechtsfragen bei Kreditverträgen

Ist der Vertrag vom Kreditgeber und vom Kreditnehmer rechtskräftig unterzeichnet worden und liegen alle Voraussetzungen für die Auszahlung des Kredites vor, entsteht ein übertragbarer Auszahlungsanspruch, der in einem Zwangsvollstreckungsverfahren oder einem Insolvenzverfahren gepfändet werden kann.

Vereinbarungen über die Voraussetzungen, die vorliegen sollen, bevor der Kreditgeber zur Auszahlung des Darlehens verpflichtet ist, gehören ebenfalls zum Kreditvertrag. Die Bestellung einzelner, vom Kreditgeber verlangter Sicherheiten selbst ist allerdings als eigenes Rechtsgeschäft zu betrachten. Voraussetzungen wie die nachgewiesene Bonität des Kreditnehmers werden zu Bestandteilen der Vertragsbedingungen. Entfalle oder verändern sich solche wesentlichen Vertragsbedingungen, kann das ein Sonderkündigungsrecht für den Kreditgeber nach sich ziehen.