Venture-Capital

von | Mrz 19, 2021 | Unkategorisiert

Venture-Capital (auch Risikokaptial oder Wagniskapital genannt) bildet einen Teilbereich des Private Equity. Der Begriff Private Equity umfasst Bereitstellungen von Eigenkapital an Unternehmen, welche nicht an der Börse notiert sind.

In Kurzform lässt sich Venture-Capital folgendermaßen definieren:

  • zeitlich begrenzte Bereitstellung von Eigenkapital für junge, wachstumsträchtige, technologieorientierte Unternehmen sowie von
  • Unterstützung und Beratung für diese Jungunternehmen
  • durch Kapitalgeber, die das Ziel verfolgen,
  • eine möglichst hohe Rendite durch den Ausstieg aus der Beteiligung zu erzielen.

Venture-Capital ist somit Eigenkapital, das ein Investor einem nicht börsennotierten Jungunternehmen für einen begrenzten Zeitraum zur Verfügung stellt.

Auf Kapitalgeberseite agieren meist sogenannte Venture-Capital-Gesellschaften. Kapitalnehmer sind junge, innovative, wachstumsträchtige Unternehmen der Technologiebranche. Das

Beteiligungsverhältnis wird in der Regel zeitlich begrenzt mit einem geplanten Ausstieg des Kapitalgebers nach fünf bis zehn Jahren.

Venture-Capital kann in unterschiedlichen Phasen des Lebenszyklus von Unternehmen bereitgestellt werden. Üblicherweise erfolgen Finanzierungen mit Venture-Capital in den ersten Stufen der Unternehmensentwicklung, insbesondere in der Seed- oder Start-up-Phase.

Gründe für Venture-Capital

Die Investoren (Venture-Capitalists) bezwecken mit ihrer Kapitalbeteiligung keine Ausschüttungen des eingesetzten Kapitals in Form von Dividenden oder Zinsen. Ihr Ziel liegt vielmehr in der Steigerung des Unternehmenswerts, um beim Ausstieg (Exit) aus der Beteiligung aus dieser Wertsteigerung einen möglichst hohen Gewinn erzielen zu können.

Für die Unternehmen selbst schließt Venture-Capital oftmals eine Finanzierungslücke. Die Eigenmittel sind meist aufgebraucht oder reichen nicht mehr aus, um den Finanzbedarf zu decken. Fremdfinanzierung per Kredit scheidet mangels Sicherheiten als Finanzquelle aus. Zudem können diese noch relativ unerfahrenen Jungunternehmen auch von der Erfahrung und der Betreuung der Kapitalgeber profitieren.

Sie können dadurch etwaige, eigene Defizite im betriebswirtschaftlichen Bereich kompensieren. Die Kapitalgeber verfügen oft über ein gutes Netzwerk aus wertvollen Kontakten, die auch für das Unternehmen vorteilhaft sein können.

Durch die Bereitstellung von Venture Capital erhöht sich zudem die Eigenkapitalquote, was eine spätere Aufnahme von Fremdkapital erleichtern kann. Des Weiteren kann das Beteiligungsverhältnis das Image des Unternehmens verbessern und damit das Vertrauen der Stakeholder in das Unternehmen erhöhen.

Ausgestaltung von Venture-Capital

Meist erfolgt die Beteiligung in Form von Minderheitsbeteiligungen am Unternehmen. Dies hat den Vorteil, dass die Selbstständigkeit des Unternehmens nicht zu sehr eingeschränkt wird.

Zusätzlich besteht eine laufende Betreuung des Unternehmens durch den Investor, der das Venture-Capital bereitstellt. Diese Betreuung kann sehr unterschiedlich ausgestaltet sein. Neben reinen Beratungsaufgaben kann der Kapitalgeber auch Managementfunktionen ausüben. Ebenso denkbar ist aber auch, dass sich der Investor darauf beschränkt, Informations- und Kontrollrechte wahrzunehmen.

Erfolgspotentiale und Risikofaktoren von Venture-Capital

Die Bereitstellung von Venture-Capital birgt für die Investoren sehr große Risiken in sich, die umso höher sind, je früher sie in das Unternehmen einsteigen. Scheitert das Jungunternehmen mit der Geschäftsidee, bedeutet das in der Regel einen Totalverlust des Kapitalgebers.

Die Werte stecken nämlich nicht so sehr in materiellen Vermögenswerten, sondern vielmehr im Humankapital der Gründer. Ebenso hoch wie das Risiko können aber auch die Erfolgspotentiale sein. Gelingt dem Unternehmen der Durchbruch, sind für den Bereitsteller von Venture-Capital sehr hohe Renditen zu erwarten.

Ausstieg und Beendigung

Für den Ausstieg aus dem Unternehmen stehen dem Kapitalgeber unterschiedliche Optionen offen. Besonders attraktiv ist der Börsengang des Unternehmens, bei dem der Bereitsteller von Venture-Capital seine Anteile an der Börse verkauft.

In Betracht kommen auch der Verkauf der Beteiligung an Dritte oder der Rückkauf der Anteile durch die Jungunternehmer selbst.