GRÜNDERKREDIT

Gründerkredit – so gelingt die Existenzgründung

Ein Gründerkredit soll frisch gebackenen Unternehmern und Unternehmerinnen unter die Arme greifen, damit diese ihre Ideen in zukunftsträchtige Projekte verwandeln können. Je nach Situation und Bedarf können verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten und Kredite für Gründer infrage kommen.

Kredit für Gründer – Geschäftsplan als Grundlage

Die Grundlage eines jeden Unternehmens ist der Geschäfts- bzw. Businessplan. Den Gründerkredit beantragen ist er in der Regel das Fundament, auf dem alle anderen Verhandlungspunkte aufbauen. Ein Businessplan enthält neben detaillierten Informationen zu den Gründern, auch ausführliche Auskünfte zum Produkt bzw. zur Dienstleistung, zum Markt und zur geplanten Finanzierung.

Gründerkredite: Deutschland fördert Gründer

Bund und Länder unterstützen Gründer und Gründerinnen durch zahlreiche Darlehen, Zuschüsse und Starthilfen. Wie kein anderes Land verfügt Deutschland über ein hervorragend ausgebautes Netzwerk an finanziellen Förderungen in Form sogenannter Gründerkredite. Zu diesen Förderhilfen zählen etwa die Initiativen der Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern, die Innovations-, Technologie- und Gründerzentren, ca. 130 Gründerlehrstühle sowie die Maßnahmen der Agenturen für Arbeit. Allerhand Gründermessen, Gründerinitiativen und Businessplan-Wettbewerbe runden das Angebot ab.

Beratungsförderung für Gründer

Existenzgründer können sowohl vor als auch nach der Gründung Fördermittel für die Beratung beanspruchen. Die Bundesländer stellen beispielsweise für die Kosten der Beratung, Geschäftsplanentwicklung und fürs Coaching Zuschüsse zur Verfügung. Für konkrete Angebote wenden Sie sich am besten an die Industrie- und Handelskammern oder an die örtlichen Wirtschaftsförderer der Kommunen und Landkreise.

Auch nach der Gründung können Unternehmer von Förderprogrammen profitieren. Das Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ unterstützt Beratungsangebote für Jungunternehmen und Bestandsunternehmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Betriebe, die in Schwierigkeiten sind, können auch eine Förderung für eine Unternehmenssicherungsberatung erhalten.

Der Bund bietet verschiedene Gründerkredite

Für Kosten, die zur Erstinstantsetzung des Unternehmens anfallen, das heißt Ausgaben für die Betriebs- und Geschäftsausstattung, Kautionen oder Werbemaßnahmen stellt der Bund verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten in der Form von Gründerkredite zur Verfügung.

Die wichtigsten Darlehen des Bundes sind:

  • das ERP StartGeld
  • das ERP-Kapital für Gründung
  • der KfW-Unternehmerkredit

Gründerkredite werden zu unterschiedlichen Konditionen gewährt und sollen allesamt den Start in die Selbstständigkeit erleichtern. Die Förderdarlehen müssen immer bei Banken oder Sparkassen beantragt werden – dies nennt sich Hausbankprinzip. Im Übrigen informiert der „Gründungsmonitor“, eine Publikation der KfW, jährlich über das Gründergeschäft in Deutschland und zeigt die Mittelvergabe von Kreditinstituten auf.

a) ERP StartGeld der KfW

Der ERP-Gründerkredit der KfW Mittelstandsbank ermöglicht Gründern, die noch keine 5 Jahre unternehmerisch aktiv sind, eine zinsgünstige Finanzierung mit einem Fremdfinanzierungs-Volumen von bis 100.000 Euro. Bei zwei oder mehr Gesellschaftern ist auch ein Kreditbetrag bis 200.000 € möglich. Der Antrag kann zweimal gestellt werden, bis der maximale Betrag von 100.000 € bzw. 200.000 € erreicht ist.

Laufzeit:

  • bis zu 5 Jahre, davon bis zu einem Jahr tilgungsfreie Anlaufzeit
  • bis zu 10 Jahre, davon bis zu 2 Jahre tilgungsfreie Anlaufzeit

Zinssatz:

  • die Zinsen liegen zurzeit zwischen 2,2 % und 2,7 % p.a und wird am Tag der Zusage am geltenden Programmzinssatz festgemacht
  • der Zinssatz ist fest für die gesamte Kreditlaufzeit

Voraussetzungen für die Förderung:

  • beim Vorhaben ist ein nachhaltiger wirtschaftlicher Erfolg zu erwarten
  • der Antragssteller verfügt über die entsprechenden fachlichen und auch kaufmännischen Qualifikationen
  • das Unternehmen muss weniger als 50 Mitglieder und einen Umsatz pro Jahr unter 10 Mio. Euro vorweisen

b) ERP-Kapital für Gründung

Das ERP-Kapital für Gründung richtet sich speziell an kleine junge Unternehmen mit bis zu 3 Jahre Geschäftstätigkeit. Hier erhält man einen Gründerkredit von bis zu 500.000 Euro, um ein Unternehmen einzurichten und zu betreiben. Der Zugang zum ERP-Kapital ist besonders leicht durch die 100 % Haftungsfreistellung der beteiligten Bank.

Laufzeit:

  • 15 Jahre, davon 7 Jahre Anlaufzeit frei von Tilgung

Zinssatz:

  • zurzeit liegt die Verzinsung bei ungefähr 0,40 % Sollzins (unabhängig von Sicherheiten- und Risikobeurteilung)
  • der Kredit für Gründer wird zu dem am Tag der Zusage geltenden Programmzinssatz zugesagt
  • der Zinssatz wird in den ersten 10 Jahren der Laufzeit aus Mitteln des ERP Sondervermögens vergünstigt.

Voraussetzungen für die Förderung:

  • für Existenzgründer im Haupterwerb
  • mindestens 10 % eigene Mittel erforderlich
  • das Unternehmen muss weniger als 250 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro vorweisen

c) KfW-Unternehmerkredit

Der KfW-Unternehmerkredit richtet sich an Unternehmen sowie Freiberufler, die seit mindestens 5 Jahren am Markt aktiv sind. Mit dem Förderprogramm können bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten finanziert werden. Der Kredithöchstbetrag beträgt 25 Mio. Euro.

Laufzeit:

  • Mindestlaufzeit von 2 Jahren
  • Laufzeiten und Konditionen variieren je nachdem, was finanziert wird

Zinssatz:

  • bei Krediten mit einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren und bei endfälligen Krediten wird der Zinssatz für die gesamte Kreditlaufzeit festgeschrieben
  • bei mehr als 10 Jahren Laufzeit wird der Zinssatz entweder nur für die ersten 10 Jahre oder die gesamte Kreditlaufzeit festgeschrieben
  • zurzeit liegt der effektive Zinssatz ungefähr bei 1,66 % p.a

Voraussetzung für die Förderung:

Kleine und mittlere Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro vorweisen größere mittelständische Unternehmen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren Gruppenumsatz nicht über 500 Mio. Euro liegt.

Gründerkredit: Bürgschaften und Online-Kredite für Gründer

Stimmen die Voraussetzungen für ein Darlehen vom Staat nicht, stehen potenziellen Existenzgründern noch andere Wege der Finanzierung offen. Droht die Existenzgründung am Mangel an Sicherheiten zu zerbrechen, können die Bürgschaftsbanken der Länder einen Ausweg aus der Misere darstellen: Über eine Bürgschaftsbank können Gründer eine klassische Bürgschaft anstatt einen Gründerkredit beantragen.

Oft bieten Bürgschaftsbanken auch Bürgschaften ohne Bank an für Unternehmer, die keine Hausbank für ihr Projekt gewinnen können. Wie bei den anderen Finanzierungsmöglichkeiten müssen Sie aber auch hier einen schlüssigen und wirtschaftlich tragfähigen Geschäftsplan präsentieren können, damit Sie eine Bürgschaft erhalten.