FORWARD DARLEHEN

Forward-Darlehen: Darlehenskonditionen vorab sichern

In Phasen mit niedrigen Darlehenszinsen, in denen wir uns auch aktuell befinden, bietet sich für die Anschlussfinanzierung einer Immobilie das Forward-Darlehen (Vorausdarlehen) an. Mit so einem Darlehen ist es möglich, sich günstige Konditionen bis zu 66 Monate im Voraus zu sichern.

Wie ein Forward-Darlehen funktioniert

Verbraucher mit einer laufenden Immobilienfinanzierung vereinbaren jetzt den Zinssatz für das Darlehen ihrer Anschlussfinanzierung. Die Auszahlung des Vorausdarlehens erfolgt zum Ablauf der Zinsbindung der laufenden Finanzierung, deren Ablösung damit erfolgt. Die Raten für das neue Darlehen sind erst nach der Auszahlung fällig. So lässt sich das Risiko steigender Zinsen abfedern. Für die Zukunft lassen sich heute attraktive Konditionen sichern, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen ist. Das gibt Darlehensnehmern Planungssicherheit und hilft, viel Geld zu sparen.

Was bei einem Forward-Darlehen zu beachten ist

Das Forward-Darlehen hat natürlich seinen Preis. Für jeden Monat bis zur Auszahlung des Darlehens berechnet der Darlehensgeber einen geringen Zinsaufschlag. Der Zinssatz für ein Vorausdarlehen liegt deswegen immer über den aktuellen Zinskonditionen. Je länger die Vorlaufzeit ist, desto höher ist der Zinsaufschlag.

Ein abgeschlossenes Forward-Darlehen muss grundsätzlich zu den mit der Bank vereinbarten Konditionen abgenommen werden. Das heißt, selbst wenn die Zinsen zum Auszahlungszeitpunkt niedriger sind, müssen Darlehensnehmer das Forward Darlehen abnehmen. Bei dem aktuell historisch niedrigen Zinsniveau ist ein Forward-Darlehen besonders interessant, weil mittel- und langfristig eher wieder mit steigenden Zinsen zu rechnen ist.

„Echte“ und „unechte“ Vorausdarlehen

Das echte Forward-Darlehen ist eine Anschlussfinanzierung, bei der die Zinsbindung in der Zukunft beginnt, die Konditionen aber bereits bei Abschluss festgeschrieben werden. Für die verbleibenden Monate bis zur Auszahlung des Darlehens berechnen die Banken einen Zinsaufschlag zwischen 0,01 und 0,03 Prozent. Teilweise sind die ersten sechs bis zwölf Monate aufschlagfrei.

Das unechte Forward-Darlehen unterscheidet sich insoweit, dass die neue Zinsbindung sofort mit Vertragsabschluss gilt, aber die Auszahlung trotzdem erst zum Ende der laufenden Finanzierung erfolgt. Bis zum Termin der Ablösung wird die Zeit mit einer Zeit überbrückt, in der keine Bereitstellungszinsen anfallen. Wie viele Monate die Banken das Darlehen ohne Bereitstellungszinsen anbieten, ist von Bank zu Bank unterschiedlich.

Was Darlehensnehmer berücksichtigen müssen

Beim Vergleich verschiedener Angebote ist zu berücksichtigen, dass die Zinsbindung bei echten und unechten Forward-Darlehen zu verschiedenen Zeiten beginnt. Das heißt, ein unechtes Forward-Darlehen mit zehn Jahren Zinsfestschreibung und zwölf Monaten Bereitstellungszinsfreiheit ist mit einem echten Forward-Darlehen vergleichbar, wenn der Antrag zwölf Monate im Voraus erfolgt und die Zinsbindung neun Jahre beträgt. Beim Vergleich verschiedener Forward Darlehen sind die unterschiedlichen Parameter wie Länge der Vorlaufzeit, Höhe der Zinsen und der zu zahlende Zinsaufschlag unbedingt zu beachten.

Unser Fazit: Das Forward-Darlehen kann eine deutliche Zinsersparnis bringen, wenn die Zinsen steigen. Da aber niemand in die Zukunft blicken kann, kann es auch passieren, dass die Wette auf steigende Zinsen nicht aufgeht.