GRÜNDERKREDIT BEANTRAGEN

Gründerkredit beantragen – der Weg in die Selbstständigkeit

Sie erwägen die berufliche Selbstständigkeit, das heißt eine Unternehmensgründung, aber Ihnen fehlt das nötige Kapital, um Ihre Pläne in die Tat umzusetzen? Im Folgenden erfahren Sie, wie und wo Sie einen Gründerkredit beantragen können, um Ihr Vorhaben der Existenzgründung finanzieren und realisieren zu können.

Gründerkredit beantragen: was DAVOR wichtig ist:

Eine Existenzgründung beginnt in der Regel durch eine Gewerbeanmeldung. Wer freiberuflich tätig sein möchte, muss hingegen seine freiberufliche Tätigkeit anmelden. Dies findet beim Finanzamt statt und stellt den ersten Schritt des Antrags auf einen Gründerkredit dar. Nach der Anmeldung müssen zukünftige Gründer je nach Branche weitere Formalitäten durchlaufen: So benötigen Sie zum Beispiel die Mitgliedschaft der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer, wenn Sie im Einzelhandel oder im Handwerk selbständig tätig sein wollen. Die Mitgliedschaft in den Kammern ist übrigens vorgeschrieben. Für Handwerke, die zulassungspflichtig sind, besteht ein sogenannter Meisterzwang: Existenzgründer müssen ihre Qualifikation in Form eines Meisterbriefs (oder vergleichbaren Zertifikaten) nachweisen.

gruenderkredit beantragen

Gründerkredit beantragen – nur ein Formular ausfüllen reicht nicht aus, damit es mit dem Gründerkredit klappt.

Auch für einige Tätigkeiten aus Industrie, Handel und Dienstleistung ist die Gewerbefreiheit eingeschränkt. Grundsätzlich ist eine Genehmigung zur Ausübung der gewünschten Tätigkeit an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. So benötigen zum Beispiel Versicherungsvermittler, Waffenhändler oder Apotheker eine ganz spezifische Erlaubnis. Bei einer Gewerbeanmeldung werden in der Regel neben den entsprechenden Kammern auch die Berufsgenossenschaft, das Finanzamt sowie das statistische Landesamt informiert.

Der Geschäftsplan: Grundlage für die Förderung der Existenzgründung

Bevor Sie einen Gründerkredit beantragen, müssen Sie aber noch einen weiteren Punkt beachten: nämlich den Geschäftsplan, auch Businessplan genannt, der die Basis jeder Gründung darstellt. Um in den Genuss einer (staatlichen) Förderung zu kommen ist er Pflicht. Ein Businessplan enthält detaillierte Informationen zum Produkt bzw. zur Dienstleistung, zu den Gründern, zum Markt und zur Finanzierung.

Gründerkredit beantragen: Darlehen, Zuschüsse und Beteiligungskapital

Bund und Länder unterstützen Gründer sowohl vor als auch nach der Existenzgründung mit rentablen Finanzierungsmodellen. Im Folgenden haben wir Ihnen daher die wichtigsten Institutionen mitsamt den notwendigen Voraussetzungen zusammengestellt. Auf diese Weise erhalten Sie einen kompletten Überblick, über die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten, die Ihnen bei einer Existenzgründung offen stehen.

Angebote der Bundesländer

Für Existenzgründer, die sich noch in der Planungsphase befinden, bieten die Länder verschiedene Formen der Beratungsförderung. So können Kosten für Beratung, Businessplanentwicklung und Coaching von den Bundesländern bezuschusst werden. Die Maßnahmen der Unterstützung variieren dabei von Land zu Land. Hier finden Sie eine Auflistung nach Bundesland:

Baden-Württemberg

  • Beratungsgutscheine für Gründungsinteressierte

Bayern

  • Coaching vor und nach der Gründung

Berlin

  • Coaching-Leistungen in der Vor-Gründungsphase
  • Coaching BONUS (d.h. Zuschüssen zu betriebswirtschaftlichem Coaching)

Brandenburg

  • Förderung von Qualifizierungs- und Coaching-Maßnahmen bei Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen
  • Lotsendienste, Gründungswerkstätten und Gründungsservices an den Hochschulen bieten kostenfreie Beratung an
  • Innovationen brauchen Mut – IbM (Coaching für die Vor-Gründungsphase)

Bremen

  • Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen
  • Coaching für Existenzgründerinnen
  • Bremer Förderprogramm für Unternehmensgründungen (BRUT)

Hamburg

  • H.E.I. Coaching-Programm (spezielles Coachingprogramm, das mit einem Zuschuss in Höhe von EUR 500 in Form von Wertschecks gefördert wird)
  • BG-Start! (geförderte Beratungsangebote)

Hessen

  • Förderberatung Hessen-Mecklenburg-Vorpommern
  • Förderung von Qualifizierungen für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch Bildungsschecks

Niedersachsen

  • Gründerfreundliches Niedersachsen (Gründer-Portal)
  • Unternehmensnachfolge in Niedersachsen
  • Informations- und Qualifizierungsangebote für Gründerinnen

Nordrhein-Westfalen

  • Beratungsprogramm Wirtschaft NRW

Rheinland-Pfalz

  • Beratungsprogramm für Existenzgründer

Saarland

  • Zuwendungen für Beratungen kleiner und mittlerer Unternehmen, aktives Risikomanagement und Unternehmensnachfolge (Beratungsprogramm)

Sachsen

  • Mittelstandsförderung – B.I.1 – Gründungsberatung
  • Mittelstandsförderung – B.I.3 – Betriebsberatung / Coaching
  • Mittelstandsförderung – B.I.2 – Kurzberatung
  • ESF-Richtlinie Unternehmensgründungen aus der Wissenschaft

Sachsen-Anhalt

  • ego.-START (Starthilfe für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen)

Schleswig-Holstein

  • Beratung für Existenzgründer

Thüringen

  • Gründerrichtlinie: 2.1 Unternehmensberater
  • Gründerrichtlinie: 2.2 Existenzgründerpass

Die Förderungsbedingungen variieren je nach Programm; die Unterstützungen richten sich allerdings alle an Gründungswillige, die sich „vor der Gründung“ befinden, das heißt noch vor der Gewerbeanmeldung bzw. Mitteilung der unternehmerischen Tätigkeit von Freiberuflern beim Finanzamt stehen.

Nach der Gründung:

Auch nach der Gründung werden Unternehmer durch zahlreiche Förderungsmittel unterstützt. Mit dem Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ , das die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“, „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ zusammenfasst, werden Jungunternehmen und Bestandsunternehmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten. Dieses Programm wird aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union kofinanziert und ist am 1. Januar 2016 in Kraft getreten.

Gründerkredit beantragen – so unterstützt der Staat

Der Bund stellt verschiedene Darlehen für die Betriebs- und Geschäftsausstattung, Einrichtungen eines Warenlagers, Kautionen, Werbemaßnahmen und weitere Investitionen, die für den Start in die Selbständigkeit notwendig, sind zur Verfügung.

Die drei wichtigsten Darlehen des Bundes sind:

  • das KfW-StartGeld
  • das ERP-Kapital für Gründung
  • der KfW-Unternehmerkredit

Was die Darlehen des Bundes auszeichnet, sind die besonders günstigen Konditionen für Gründer. Dazu gehören zum Beispiel günstigere Zinsen, tilgungsfreie Anlaufzeiten und teilweise die Freistellung von Sicherheiten.

Die Förderdarlehen müssen nach dem Hausbankenprinzip immer bei Sparkassen oder Banken beantragt werden.

Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit

Ihnen wurde ein Antrag auf den Gründerkredit genehmigt, doch die Finanzierung reicht nicht aus? In dem Fall hat der Staat noch eine weitere Hilfe in petto: Beziehen künftige Gründer Arbeitslosengeld I, können Sie für die Dauer von 15 Monaten einen Zuschuss für den Gründerkredit beantragen, wenn sie durch den Schritt in die berufliche Selbstständigkeit ihre Arbeitslosigkeit beenden.

Auch Bezieher von Arbeitslosengeld II können eine Unterstützung erhalten: das Einstiegsgeld. Ob und in welcher Höhe Sie Einstiegsgeld für die Existenzgründung erhalten, entscheidet die persönliche Ansprechpartnerin bzw. der persönliche Ansprechpartner im Jobcenter.

Dabei wird geprüft, ob Gründer durch die neue Erwerbstätigkeit voraussichtlich dauerhaft nicht mehr auf Arbeitslosengeld II angewiesen sein werden und ob die Förderung für die Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich ist.