RATENKREDIT

Ratenkredit: Kredit in Raten tilgen

Bei einem Ratenkredit bezahlt der Kreditnehmer die vom Kreditgeber bereitgestellte Kreditsumme in Form von Teilbeträgen (Raten) zurück. Diese Teilbeträge bestehen in der Regel aus dem Tilgungsanteil und den Kreditzinsen. Mit dem Tilgungsanteil wird die aufgenommene Geldsumme abbezahlt, während die Zinsen als Entgelt für die Geldüberlassung zu qualifizieren sind. Durch die laufende Rückzahlung reduziert sich die aushaftende Kreditsumme mit fortschreitender Dauer der Kreditlaufzeit.

Meist werden bei einem Ratenkredit für den gesamten Rückzahlungszeitraum konstante Kreditraten vereinbart, welche monatlich zu leisten sind. Diese gleich hohen Teilbeträge (Annuitäten) umfassen neben dem Rückzahlungsanteil auch die Zinsen. Bei dieser Annuitätentilgung bleibt die jährliche Gesamtbelastung für den Kreditnehmer während der gesamten Laufzeit identisch. Alternativ gibt es Rückzahlungsmodalitäten, bei welchen nur die Tilgungsrate konstant bleibt, die laufenden Zahlungen jedoch sinken. Die abnehmende Gesamtbelastung ergibt sich aus den laufend sinkenden Zinszahlungen, welche sich aus der verminderten Restschuld ergeben. Tilgungs- und Zinszahlungen werden demnach getrennt beglichen.

Was und wie kann per Ratenkredit finanziert werden?

Mit einem Ratenkredit können Anschaffungen im Wert von ca. 1.000 Euro bis 120.000 Euro finanziert werden, wobei diese betragsmäßigen Grenzen je nach Anbieter unterschiedlich ausfallen. Im Vergleich zum Dispokredit stellt er die kostengünstigere Variante dar, weil die Zinsen niedriger sind. Bei dauerhaften finanziellen Engpässen, welche eine wiederkehrende Überziehung des Kreditrahmens auf dem Girokonto nach sich ziehen, ist der Ratenkredit daher vorzuziehen. Seine Laufzeit liegt in einem zeitlichen Rahmen von einem bis maximal zehn Jahren. Die Höhe des Zinssatzes richtet sich nach der Bonität des Kreditnehmers.

Private Kreditnehmer müssen ein gesichertes Einkommen aus einer unbefristeten, unselbstständigen Tätigkeit nachweisen, um einen Ratenkredit zu erhalten. Voraussetzung für die Kreditvergabe ist die wirtschaftliche Fähigkeit, die laufenden Ratenzahlungen begleichen zu können. Als Absicherung für das Ausfallrisiko können Kreditinstitute die Abtretung des pfändbaren Anteils am Einkommen verlangen. Üblich sind auch die Mitantragstellung durch Ehepartner oder Lebensgefährten sowie die Bürgschaft durch eine dritte Person.

Zudem kann der Abschluss einer Restschuldversicherung (RSV) vorgesehen sein, welche den Ratenkredit bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Tod des Kreditnehmers absichern soll. Diese Restschuldversicherung ist mit zusätzlichen Kosten verbunden. Andere Kreditsicherheiten bleiben bei Ratenkrediten die Ausnahme.

Je nachdem, ob der Ratenkredit einer Privatperson zur Anschaffung von Gebrauchsgütern oder einem Selbständigen zur Finanzierung von betrieblichen Investitionen gewährt wird, handelt es sich um einen Konsumentenkredit oder einen Produktivkredit. Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, wonach sie den Ratenkredit innerhalb von zwei Wochen ab Vertragsunterfertigung widerrufen können. Zudem sind für Ratenkredite von Verbrauchern zusätzliche Formerfordernisse wie die Schriftform und die verpflichtende Angabe des Effektivzinssatzes vorgeschrieben.

Ratenkredite können für verschiedene Verwendungszwecke aufgenommen werden. Da es sich meist um eine zweckfreie Fremdfinanzierungsform handelt, kann der Kreditnehmer über die ausbezahlte Kreditsumme frei verfügen. Die Anlässe für die Kreditaufnahme reichen von der Anschaffung eines Fahrzeuges über die Wohnungsrenovierung bis zur Finanzierung einer Ausbildung oder einer Reise. Diese Verwendungszwecke sind nicht verpflichtend Bestandteil des Kreditvertrages.

Allerdings bieten Kreditinstitute zweckgebundene Ratenkredite oftmals zu günstigeren Konditionen an. In diesem Fall werden sie speziell als Autokredite, Wohnkredite oder Umschuldungskredite abgeschlossen, wodurch der Kreditnehmer die Kreditsumme nur zweckentsprechend verwenden darf, aber im Gegenzug von niedrigeren Zinsen profitieren kann.

Mit den Bezeichnungen

werden ebenfalls Ratenkredite beworben.

Ratenkredite variieren bezüglich der gewährten Konditionen zwischen den einzelnen Anbietern. Sie werden meist in Form standardisierter Offerte angeboten. Als Kreditgeber kommen sowohl Kreditinstitute mit Filialnetz als auch Direktbanken infrage. Ergänzend stellen Kreditvermittlungen ihre Leistungen zur Verfügung. Für den Kreditnehmer erscheint ein Vergleich der verschiedenen Kreditangebote lohnenswert.