Schufa – was Sie hierüber wissen sollten
Die Schufa, genauer die Schufa Holding AG, ist eine Wirtschaftsauskunftei. Das Unternehmen ist zwar nicht die einzige deutsche Auskunft, jedoch die mit dem größten Datenbestand. Als solche speichert sie Informationen über Unternehmen und Verbraucher und erstellt den sogenannten Schufa Score.
Bei der Schufa handelt sich um keine staatliche Organisation, sondern um ein privatwirtschaftliches Unternehmen in Form einer Aktiengesellschaft. Aufgrund ihres großen Datenbestandes, welcher aktuell ca. 943 Millionen Einzeldaten (Quelle: de.wikipedia.org; Stand 11/20) umfassen soll, genießt diese Wirtschaftsauskunftei einen hohen Stellenwert bei Banken und Wirtschaftstreibenden.
Spätestens bei der Eröffnung eines Girokontos oder der Aufnahme von Kredit macht jeder Konsument mit der Schufa Bekanntschaft. Diese alltäglichen Vertragsabschlüsse werden datenmäßig erfasst und gespeichert. Zudem kommen die Vertragsbeziehungen meist nur dann zustande, wenn kein negativer Schufa-Eintrag vorliegt.
Das Kreditbüro bezieht seine Daten ausschließlich aus fremden Quellen. Diese Daten werden durch die Schufa nicht verifiziert. Im Gegensatz zu einer Detektei stellt es selbst keine Recherchen an.
Diese Daten speichert die Schufa
Die Schufa speichert allgemeine Daten zu Ihrer Person und zu Ihrem Zahlungsverhalten. Neben Namen und Geburtsdatum werden die aktuelle Adresse und gegebenenfalls auch frühere Anschriften erfasst.
Basierend auf den Informationen der Vertragspartner finden sich Angaben zu
- Bank- und Versandhandelskonten,
- Kreditkarten,
- Krediten
- Bürgschaften,
- Mobilfunkverträgen und
- Ratengeschäften
im Datenbestand.
In diesem Bereich wird nicht nur das bestehende Vertragsverhältnis selbst vermerkt, sondern auch damit zusammenhängende Zahlungsstörungen und Kündigungen.
Wenn Sie einen Kredit abschließen, werden Laufzeit, Kreditbetrag und Ratenbeginn ebenso erfasst wie eine vorzeitige Kündigung durch die Bank. Kreditinstitute melden nicht nur den Kreditabschluss selbst, sondern auch einen gestellten Kreditantrag. In gleicher Weise werden eingezogene Kreditkarten und gekündigte Girokonten gespeichert.
Die Schufa verwertet zusätzlich Fakten aus dem gerichtlichen Vollstreckungsbereich. Dies betrifft die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (EV) und einen erlassenen Haftbefehl zur Abgabe der EV. Ebenso legt die Wirtschaftsauskunftei einen Negativvermerk an, wenn ein Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wird. Diese Daten entnimmt sie den gerichtlichen Schuldnerverzeichnissen und den öffentlichen Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte.
Und was macht die Schufa mit meinen Daten?
Sie stellt diese gegen Gebühr im Zuge einer Auskunft zur Verfügung. Genau genommen vermerkt die Schufa als Datensammel- und Verarbeitungsstelle die Informationen ihrer Vertragspartner und die Fakten der öffentlichen Gerichtsverzeichnisse.
Schufa Score
Die Schufa speichert die erhaltenen Daten nicht nur ab. Sie wertet sie vielmehr in Form eines Scoring-Verfahrens aus und berechnet sogenannte „Schufa Score“ welche die Kreditwürdigkeit abbilden sollen. Nicht jede datenmäßig erfasste Person erhält einen Score. Wenn zu Ihrer Person kein Scorewert vorliegt, ist dies nicht unbedingt als positives Zeichen zu werten. Der Grund für den fehlenden Bonitätswert kann vielmehr darin liegen, dass Sie mit Negativmerkmalen vermerkt sind.
Der Schufa Score prognostiziert die statistische Wahrscheinlichkeit, mit welcher die betreffende Person die Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt. Er wird in Form eines prozentualen Wertes zwischen 1 und 100 angegeben. Je höher der Score ausfällt, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Kreditnehmer den Kredit vertragskonform zurückbezahlt. Die Wirtschaftsauskunftei berechnet diesen Wert anhand einer speziellen Berechnungsformel mit computergestützten Verfahren.
Im Rahmen ihrer Berechnung verwendet sie die gespeicherten Daten wie Anzahl und Art der Kreditgeschäfte und verletzte Zahlungsverpflichtungen. Sogenannte Geodaten (z.B. Anschrift, Wohngegend) verwertet die Schufa laut eigenen Angaben nur im Ausnahmefall, das heißt in 0,3 Prozent der Fälle. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn ein Vertragspartner den Scorewert einer Person anfragt, zu welcher die Wirtschaftsauskunftei nur die Adressdaten gespeichert hat.
Für Privatpersonen ist der Basisscore interessant, welchen die Wirtschaftsauskunftei alle drei Monate neu berechnet. Als Verbraucher können Sie ihn einmal jährlich durch Anfordern Ihrer Eigenauskunft kostenlos erfragen. Er dient Ihnen lediglich als Orientierungswert, um Ihre Kreditwürdigkeit einzuschätzen. Die Wirtschaftsauskunftei stellt diesen Schufa-Basisscore nur dem jeweiligen Verbraucher zur Verfügung, nicht jedoch den Unternehmen.
Je nach Rechenergebnis erhalten Sie einen Wert zwischen 1 und 100 Prozent. Ein Schufa Score über 97,5 Prozent prognostizieren eine sehr hohe Erfüllungswahrscheinlichkeit. Umgekehrt ist in diesem Fall das Ausfallrisiko für den Kreditgeber sehr gering. Wenn der Score unter 50 Prozent liegt, stuft die Schufa-Auskunft das Risiko als sehr kritisch ein.
Neben diesem branchenunabhängigen Basisscore gibt es spezielle Branchenscores. Die Schufa kann zu einer Person verschiedene Scorewerte berechnen, weil sich die Anforderungen an die Bonität je nach Branche unterscheiden. Wenn Sie beispielsweise ein langfristiges Darlehen für Ihren Hausbau abschließen, sind die Maßstäbe für Ihre Kreditwürdigkeit hoch. Für den Ratenkauf einer Waschmaschine genügen hingegen geringere Anforderungen. Um diesen Unterschieden Rechnung zu tragen, ermittelt die Schufa spezifische Branchenscores für Banken, Versandhandel, Telekommunikation etc.
Diese branchenspezifischen Prognosewerte stellt sie ihren Vertragspartnern zur Verfügung. Als Verbraucher erfahren Sie Ihre aktuellen Schufa Score, indem Sie Ihre Selbstauskunft beantragen. Die Vertragspartner nutzen diese Scorewerte bei ihrer Entscheidung über den Vertragsabschluss und bei der Auswahl der angebotenen Konditionen.

Die Schufa-Klausel
Die Vertragspartner der Schufa dürfen kundenbezogene Informationen nur dann der Auskunft übermitteln, wenn Sie als Verbraucher darin eingewilligt haben. Ihr Einverständnis zur Datenweitergabe erteilen Sie, indem Sie der Schufa-Klausel zustimmen. Diese Einwilligungserklärung ist integraler Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Vertragspartner. So findet sich beispielsweise in jedem Kredit-, Handy- oder Kontoeröffnungsvertrag ein entsprechender Passus. Mit Unterzeichnung des Vertrages stimmen Sie damit auch der Schufa-Klausel zu.
Dadurch ermächtigen Sie die Vertragspartner, Daten zu Antrag, Abschluss und ordnungsgemäßem Verlauf der Vertragsbeziehung (z. B. rechtzeitige oder vorzeitige Rückzahlung) als Positivmerkmale an die Schufa weiterzuleiten. Weiterhin willigen Sie auch in die Weitergabe von Negativmerkmalen ein. Diese treten dann auf, wenn Sie Ihre Vertragspflichten nicht erfüllen und wenn gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen gegen Sie eingeleitet werden. Darunter fällt die Kreditkündigung durch die Bank, weil der Kreditnehmer mit mindestens zwei Kreditraten im Rückstand ist.
Wenn der Vertragspartner einen Mahnbescheid wegen einer unbestrittenen Forderung beantragt, wird dies ebenso als Negativmerkmal gewertet wie die Kündigung eines Kontos oder einer Kreditkarte wegen missbräuchlicher Nutzung. Sofern es sich um die Übermittlung solcher Positiv- und Negativvermerke handelt, befreien Sie durch Ihre Einverständniserklärung das betreffende Kreditinstitut vom Bankgeheimnis.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes dürfen Kreditinstitute die Daten nur dann an die Wirtschaftsauskunftei weiterleiten, wenn eine Interessenabwägung durchgeführt wird. Zudem muss das verwendete Kreditinformationssystem sicherstellen, dass die erfassten Daten die Bonität weitgehend vollständig und aktuell darstellen.
Grundsätzlich trifft Sie keine Verpflichtung, die Schufa-Klausel zu unterzeichnen. Allerdings riskieren Sie mit Ihrer Verweigerung den Vertragsabschluss. Vertragspartner sind in der Regel nicht bereit, Ihnen den Kredit zu genehmigen oder den Handyvertrag zu geben, sofern Sie der Klausel nicht zustimmen. Wenn Sie ein Konto eröffnen möchten, kann dies dazu führen, dass Sie auf bestimmte Kontoleistungen wie Überziehungsrahmen oder EC-Karte verzichten müssen.
Schufa-Vertragspartner und welche Auskunft sie erhalten
Zu den Vertragspartnern zählen ungefähr 9.000 Unternehmen, welche ihrerseits Aktienanteile an der Wirtschaftsauskunftei halten. Es handelt sich hauptsächlich um Banken, Sparkassen, Handelsunternehmen, Leasingfirmen und Telekommunikationsunternehmen. Kreditvermittler gehören nicht dazu.
Die Vertragspartner liefern nicht nur Informationen, sondern beziehen ihrerseits auch Daten von der Schufa. In der Regel stellen sie eine Anfrage. Die Auskunftei erteilt ihnen sodann eine A-Auskunft, eine B-Auskunft oder F-Auskunft, je nachdem ob es sich um einen A-Vertragspartner, einen B-Vertragspartner oder einen F-Partner handelt.
Banken und Sparkassen bekommen als A-Vertragspartner positive und negative Informationen über die eigene Branche. Sie erfahren beispielsweise, ob ein Verbraucher über ein Girokonto verfügt und eine Kreditkarte besitzt. Ebenso ist es ersichtlich, ob ein Kredit gekündigt wurde. Überdies beinhalten A-Auskünfte Negativfakten wie angemahnte offene Rechnungen aus anderen Branchen. Allerdings enthalten sie keine Angaben darüber, gegenüber welchem Unternehmen die Zahlungsverpflichtung besteht.
Weniger weit reicht der Umfang der B-Auskünfte. Handelsunternehmen und Versandhandel werden als B-Vertragspartner informiert, wenn Verbraucher ihre Zahlungen nicht pünktlich beglichen haben. Sie wissen allerdings nicht, ob die Zahlungsstörungen aus der Bankenbranche, dem Versandhandel oder dem Handysektor stammen. Die Wirtschaftsauskunftei gibt keine namentliche Auskunft über die Unternehmen. Den Vertragspartnern steht es frei, neben diesen Auskünften auch den Scorewert anzufragen. In der Regel machen sie von dieser Möglichkeit Gebrauch.
F-Vertragspartner erhalten nur eine Adressauskunft von natürlichen Personen.
Wann muss die Schufa gespeicherten Daten auch wieder löschen?
Die Schufa speichert die erfassten Daten für einen gewissen Zeitraum. Je nach Art der gespeicherten Daten gelten unterschiedliche Speicherfristen:
- Anfragen für einen Vertragsabschluss (z. B. Kredit, Eröffnung eines Girokontos) werden zwölf Monate gespeichert. Allerdings werden sie nur in den ersten zehn Tagen der Speicherfrist an die Vertragspartner übermittelt.
- Erfolgreich abgewickelte Kredite werden mit dem Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der vollständigen Kredittilgung gelöscht.
- Girokonten und Kreditkarten sind sofort bei Auflösung des Kontos zu löschen.
- Bei der Verletzung von Zahlungsverpflichtungen kommt eine dreijährige Speicherfrist zur Anwendung, sofern Sie die Forderung beglichen haben.
- Gerichtliche Vollstreckungsdaten werden ebenfalls nach drei Jahren gelöscht, falls Sie keine vorzeitige Löschung beantragen.
- Bürgschaften werden aus der Datenbank entfernt, sobald der Kredit getilgt ist.
Es liegt an der Schufa, die gespeicherten Informationen nach Fristende zu löschen. Sie müssen daher die Löschung nicht gesondert beantragen. Allerdings ist es nicht auszuschließen, dass veraltete Daten nach Ablauf der Speicherfrist im Datenbestand verbleiben. Daher sollten Sie in regelmäßigen Abständen eine Selbstauskunft anfordern, um zu überprüfen, ob die Wirtschaftsauskunftei alle Daten ordnungsgemäß aus ihrer Datenbank entfernt hat.
Was kann ein Verbraucher unternehmen, wenn Differenzen mit der Schufa Holding AG bestehen?
Bevor Sie sich für den Gang zu einem Rechtsanwalt entscheiden, können Sie sich an den Ombudsmann der Schufa wenden. Es handelt sich um eine externe Schlichtungsstelle, welche sich dem Schutz der Verbraucher verschreibt. Der Ombudsmann klärt strittige Sachverhalte, welche mit den dort gespeicherten Daten zusammenhängen.
Antworten auf häufige Fragen
Wer oder was ist die Schufa?
Die Schufa ist die größte Wirtschaftsauskunftei in Deutschland. Die Wurzeln dieses Unternehmens reichen bis in das Jahr 1927 zurück. Die Schufa hat ihren Firmensitz in Wiesbaden und ist sowohl in Deutschland als auch international aktiv. Aktuell besitzt die Wirtschaftsauskunft mehr als 943.000.000 Einzeldaten von natürlichen und juristischen Personen. Die Auskunftei erwirtschaftet mit ca. 900 Mitarbeitern einen geschätzten Jahresumsatz von 190.277.000 EUR.
Die Schufa ist also keine Behörde?
Ja, die Schufa ist keine Behörde. Vielmehr handelt es sich bei ihr um ein privatwirtschaftliches Unternehmen in Form einer Aktiengesellschaft. An dieser Aktiengesellschaft sind unter anderem Banken und Sparkassen beteiligt. Die Schufa besitzt prinzipiell keine Sonderrechte, kann aber oftmals davon profitieren, dass die Rechtsprechung überraschend häufig zu ihren Gunsten ausfällt. So darf die Auskunft z. B. weiterhin das Berechnungssystem für die Score-Werte geheim halten.
Welche Daten speichert die Schufa?
Welche Daten die Auskunft im Einzelnen speichert, ist auf Wikipedia sehr anschaulich dargestellt. Hier der Link zum Beitrag: de.wikipedia.org/wiki/Schufa#Inhalte
Ab wann bekommt man einen Schufa-Eintrag?
Zur Klarstellung: Ein Schufa-Eintrag an sich ist nichts Negatives. Praktisch jeder Verbraucher, der die Schufa-Klausel akzeptiert hat, z. B. im Zuge einer Kontoeröffnung, ist auch bei der Schufa gespeichert, also quasi dort eingetragen. Wenn aber nun ein Verbraucher nicht in der Lage ist, einen aufgenommenen Kredit vertragsgemäß zu tilgen, wird das von der kreditgebenden Bank ebenfalls an die Schufa gemeldet und dort gespeichert. Ein solcher Negativ-Eintrag wiederrum reduziert den Score-Wert eines Verbrauchers oder Unternehmens und damit seine oder dessen Bonität.
Welcher Score ist gut?
Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, da zwischen Basisscore und dem Branchenscore unterschieden werden muss. Der Basisscore eines Verbrauchers sollte aber mindestens 97 % betragen. Den jeweiligen Branchenscore hingegen teilt die Auskunft nur ihren Kategorie-A-Partnern, also z. B. Banken und Sparkassen mit. Dieser Branchenscore ist weiterhin das ausschlaggebende Element bei einer Bonitätsprüfung, nicht der für den Verbraucher per Selbstauskunft verfügbare Basisscore. Dieses Verwirrspiel bzw. diese Geheimhaltung seitens der Auskunftei wird von Verbraucherschützern regelmäßig kritisiert.
Wer darf eine Auskunft einholen?
Alle Partner der Kategorie A können eine umfangreiche Auskunft z. B. über einen möglichen Kreditnehmer einholen. Auch B-Vertragspartner können Auskünfte erhalten, deren Umfang ist aber geringer als bei denen der A-Partner. Unabhängig hiervon können auch Verbraucher und Unternehmen eine Selbstauskunft bzw. eine Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO) erhalten.
Wie viel kostet eine Selbstauskunft?
Ein jährliche Selbstauskunft (Datenkopie) kann kostenlos über die Website der Schufa angefordert werden. Weiterhin bietet die Auskunft auch kostenpflichtige Services mit erweitertem Umfang an.
Stimmt es, dass dort gespeicherte Daten teilweise fehlerhaft sind?
Ja, Verbraucherschützer kritisieren, dass der Datenbestand bei weiten nicht jenes Maß an Korrektheit aufweist, das in diesem heiklen Bereich wünschenswert sei. Und in der Tat: Fast täglich müssen Betroffene, die ihre Selbstauskunft einsehen, feststellen, dass die gespeicherten Daten falsch bzw. veraltet sind. Diese Problematik war auch schon Gegenstand zahlreicher juristischer Auseinandersetzungen bzw. Gerichtsverhandlungen.
Kann man Einträge löschen lassen?
Als Betroffener können Sie Schufa-Daten über sich löschen oder korrigieren lassen, die entweder falsch oder nicht mehr aktuell sind. Die Löschung von rechtmäßig gespeicherten Informationen ist hingegen nicht möglich. Auch wenn zwielichtige Dienstleister behaupten, sie könnten dies gegen Entgelt bzw. Vorkasse veranlassen. Weitere Informationen finden Sie auf Schuldnerberatung.de.
Welche Auskunft benötige ich für meine Vermieter?
Wenn ein Vermieter eine Schufa-Auskunft verlangt, können Sie ihm entweder Ihre Selbstauskunft vorzeigen oder aber eine gebührenpflichtige Schufa-Auskunft für Vermieter vorlegen. Diese können Sie wie die Selbstauskunft auch über die Website der Auskunftei anfordern. Wichtig ist, dass die jeweilige Variante, die für ihren Vermieter bestimmt ist, möglichst aktuell ist.
Welche Daten können Banken und Sparkassen anhand einer Auskunft einsehen?
Die Auskünfte, welche von solchen A-Vertragspartner eingesehen werden können, sind ausgesprochen umfangreich und weisen auch den bereits erwähnten Branchenscore auf. Weiterhin zeigen die Daten, ob schon Kreditverträge bestehen oder Zahlungsschwierigkeiten vorliegen. Hingegen langeläufiger Meinung enthalten sie aber keine Angaben über das jeweilige Einkommen.
Wie lautet die Telefonnummer der Schufa?
Die Schufa ist Montag bis Freitag von 08:00 bis 19:00 telefonisch unter 0611 92780 zu erreichen. Aktuelle Bewertungen (bei Trustpilot) zeigen aber, dass viele Verbraucher, die sich per Telefon an die Schufa gewendet haben, mit dem dort erbrachten Service nicht zufrieden waren.
Seit wann ist meineSchufa.de online?
Die Website meineSchufa.de ist seit 2004 online und wurde von der Auskunft vor allem für Verbraucher eingerichtet.
Ist es richtig, dass es eine Schufa-Ombudsmann gibt?
Ja, das ist korrekt. Die Instanz des Ombudsmannes existiert seit 2009.
Gibt es auch einen Verbraucherbeirat?
Ja, das Unternehmen tut einiges, um seine Political Correctness zu demonstrieren. Der besagte Verbraucherbeirat wurde 2009 aus der Taufe gehoben und ist selbstverständlich mit kompetenten Mitgliedern aus Wirtschaft, Forschung und Politik besetzt.
Was ist der Schufa-Fraudpool?
Der Schufa-Fraudpool ist ein Angebot, das es Kreditinstituten ermöglicht, sich zu betrugsverdächtigen Vorgängen auszutauschen, um nicht Opfer krimineller Machenschaften, z. B. durch Kreditbetrüger, zu werden.