GIROKONTO

Girokonto: braucht jeder, jeden Tag

Ein Girokonto ist heutzutage unerlässlich, ansonsten ist die Geschäftsfähigkeit deutlich eingeschränkt. Aber was genau ist ein Girokonto, was kann man damit machen – und was passiert, wenn man keines hat?

Herkunft der Bezeichnung Girokonto

Der Name Girokonto geht zurück auf das italienische Wort giro für Kreis oder Umlauf (sowie griechisch gȳrós (γυρός) für rund). Und genau dazu dient ein Girokonto: Es hält das Geld im Umlauf. Ein Girokonto, auch Zahlungskonto oder Sichtkonto genannt, wird von Banken geführt, um ihren Kunden die Abwicklung ihres Zahlungsverkehrs zu ermöglichen.

Geschichte: von den Anfängen

Bereits im Mittelalter fanden sich in Europa Formen des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, beispielsweise bei den italienischen Geldwechslern (bancheri). Nachweise aus dem 11. Jahrhundert belegen, dass schon damals „Überweisungen“ bargeldlos von einem auf ein anderes Konto ausgeführt wurden. Da diese Überweisungen allerdings an mündliche Zusagen gebunden waren, blieb der Zahlungsverkehr lokal begrenzt.

Im 14. Jahrhundert setzten sich dann schriftliche Zahlungszusagen durch, die somit auch überregional den bargeldlosen Zahlungsverkehr ermöglichten. Die 1875 gegründete Deutsche Reichsbank verbreitete Girozahlungen im gesamten Reich; allerdings waren diese Konten aufgrund hoher Mindesteinlagen Unternehmen und reichen Privatpersonen vorbehalten.

Der Deutschen Reichspost, gegründet 1871, gelang es schließlich nach und nach, Girokonten für jedermann erschwinglich zu machen. Gegen Ende der Fünfzigerjahre des 20. Jahrhunderts waren Girokonten so weit verbreitet, dass Arbeitgeber aus Rationalisierungsgründen dazu übergingen, Lohn- und Gehaltszahlungen nicht mehr bar, sondern mittels Überweisung zu tätigen.

Auch die Großbanken stiegen ab 1960 im großen Stil in das Geschäft mit Girokonten für Privatkunden ein. Heute gibt es in Deutschland etwa 100 Millionen Girokonten, von denen ungefähr die Hälfte online geführt wird.

Vertragliche Grundlagen für die Kontoführung

Bei Girokonten handelt es sich um Kontokorrentkonten, also um Konten, die gemäß HGB in laufender Rechnung geführt werden. Täglich wird der Saldo des Kontos ermittelt, der jeweils einer der beiden Vertragsparteien zusteht (Soll oder Haben). Eine der beiden Parteien muss laut HGB Kaufmann sein, was dadurch gewährleistet ist, dass Kreditinstitute die Girokonten führen.

Die Bank erstellt in regelmäßigen, vereinbarten Zeiträumen Abschlüsse für das Konto, gegen die der Kunde binnen sechs Wochen Einspruch erheben kann. Eine Kündigung des Girokontos ist für den Kunden jederzeit fristlos und gebührenfrei möglich. Die Bank darf das Girokonto nur ordentlich mit einer Wahrung einer sechswöchigen Frist kündigen, wenn die Fortführung der Geschäftsbeziehung unzumutbar ist – etwa, wenn der Kunde das Girokonto zum Zwecke der Geldwäsche nutzt oder vertraglich relevante fehlerhafte Angaben gemacht hat, oder auch, wenn das Konto ein Jahr lang keine Umsätze verzeichnet hat.

Funktionsweise des Girokontos

Über das Girokonto können sämtliche baren und unbaren Zahlungsmethoden im nationalen und internationalen Rahmen genutzt werden. Dazu gehören

  • Bareinzahlungen und –abhebungen im In- und Ausland
  • Lastschriften/Einzugsermächtigungen
  • Daueraufträge
  • Überweisungen von Dritten auf das Konto oder vom Kontoinhaber an Dritte
  • Wertpapieraufträge
  • Scheckeinlösungen
  • Zahlungen per Bankkarte oder Maestro-Karte (ec-Karte)

Die Transaktionen werden entweder vom Kunden selbst an den Terminals der Bank oder den Schaltern vorgenommen, schriftlich eingereicht oder im Online-Banking ausgeführt. Hinzu kommt die Nutzung von Debitkarten wie der ec-Karte oder Kreditkarten.

Bei Überweisungen sind Banken mittlerweile dazu übergegangen, anstelle der früher genutzten Namen der Zahlungsempfänger nur noch die Kundenkennung zu akzeptieren, also Bankleitzahl und Kontonummer beziehungsweise die international standardisierten IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Business Identifier Code).

Zahlungen vom und auf das Girokonto sind selbstverständlich von und an jedes Kreditinstitut möglich. Somit deckt das Girokonto alle Varianten des nationalen und internationalen Zahlungsverkehrs ab.

Sämtliche Verfügungen des Kontoinhabers müssen im Regelfall durch das Guthaben auf dem Konto oder aber durch eine von der Bank eingeräumte Kreditlinie (den Dispositionskredit) gedeckt sein. Der Dispokredit ist gleichzeitig ein probates Mittel der kurzfristigen Überbrückung, wenn kleine Finanzierungslücken bis zum nächsten Geldeingang entstehen.

Habenzinsen auf Girokonten werden nicht oder nur in sehr geringer Höhe gewährt. Die Kosten für die Überziehung sind von Bank zu Bank unterschiedlich. Je nachdem, ob es sich um eine Nutzung des gewährten Dispokredites oder um eine sogenannte geduldete Überziehung darüber hinaus handelt, schwanken die Sollzinsen stark.

Im Durchschnitt liegen sie bei den Kreditinstituten bei etwa zwölf Prozent. Je nach Anbieter und Kontomodell werden auch Kontoführungsgebühren erhoben, und zwar entweder pauschal oder zum Beispiel nach bestimmten Buchungsvorgängen. Reine Online-Konten oder Konten mit einem bestimmten monatlichen Mindesteingang werden oft auch kostenlos angeboten. Ebenso kostenlos sind im Regelfalle Konten für Schüler, Auszubildende und Studierende.

Girokonten können als Einzelkonto geführt werden oder auch als Gemeinschaftskonto, wenn mehrere Personen verfügungsberechtigt sind. Auch Vollmachten an andere Personen (auch über den Tod hinaus) können eingeräumt werden. Auch Jugendliche unter 18 Jahren können Girokonten einrichten, wenn ihre Erziehungsberechtigten zustimmen.

Anbieter: Fililalbanken, Sparkassen und Direktbanken

Anbieter von Girokonten sind zum einen die klassischen Filialbanken, zum anderen die sogenannten Direktbanken. Bei diesen gibt es keine Bankfilialen im herkömmlichen Sinne mehr – der Kunde führt sein Konto selbst online und kann beispielsweise selber Daueraufträge einrichten, bearbeiten oder löschen. Ein direkter Kontakt zu einem Kundenberater entfällt.

Girokonten bei Direktbanken sind meist weitaus günstiger als Konten bei den traditionellen Instituten. Es ist eine Frage der persönlichen Präferenz, ob man den persönlichen Kontakt und die Betreuung in einer Filiale bevorzugt oder alle Bankgeschäfte selbst online erledigen möchte.

Die Geldabhebung bei Fremdautomaten kann bei regelmäßiger Nutzung teuer werden, da Gebühren erhoben werden; auch Kreditzinsen werden bei langfristiger Geschäftsbeziehung zu einer Bank günstiger. Im Gegenzug sind die Konten bei Direktbanken meist kostenlos und bieten oft auch vorteilhafte Verzinsungen beispielsweise für Tagesgeld an.

Das Girokonto im Alltag

Ein Girokonto ist Grundvoraussetzung für die meisten wirtschaftlichen Transaktionen. Es findet sich kaum noch ein Arbeitgeber, der Löhne und Gehälter in bar auszahlt. Auch Mietzahlungen müssen im Regelfalle unbar geleistet werden. Die meisten größeren Zahlungen (beispielsweise ein Autokauf) werden unbar abgewickelt.

Selbst im Einzelhandel wird die Barzahlung immer mehr verdrängt zugunsten von Zahlung per ec-Karte. Auch Sozialleistungen werden unbar bezahlt. Der Verlust des Girokontos kann oft in eine Abwärtsspirale führen, da die Aufnahme einer neuen beruflichen Tätigkeit oder die Anmietung von Wohnraum massiv erschwert werden.

Da die Führung eines Girokontos in heutigen modernen Volkswirtschaften mithin für alle Berufstätigen und Leistungsempfänger (beispielsweise Rentenzahlungen oder Arbeitslosengeld II) unabdingbar ist, um am Wirtschafts- und Sozialleben teilnehmen zu können, wurde mit dem Zahlungskontengesetz ZKG am 19. Juni 2016 der Rechtsanspruch aller Verbraucher auf ein sogenanntes Basiskonto begründet.

Dieses Gesetz ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie, nach der alle EU-Bürger Anspruch auf ein Girokonto haben, auch solche ohne festen Wohnsitz. Auch Personen, die aufgrund vorheriger Kontopfändungen oder negativer Einträge bei der Schufa kein Girokonto mehr hatten, sollen nun ein Basiskonto gewährt bekommen, siehe hierzu Girokonto für jedermann.

Allerdings haben die Banken, ähnlich wie bei der Kündigung, auch hier das Recht, bei „Unzumutbarkeit“ das Konto zu verweigern, also beispielsweise bei Missbrauch wie Geldwäsche oder Betrug. Ebenso wie reguläre Girokonten ist das Basiskonto pfändbar. Um das Existenzminimum vor Gläubigern zu schützen, kann es (ebenso wie herkömmliche Konten) in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden.