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Banken: das deutsche Banken-System – Aufbau und Merkmale

Das deutsche Bankwesen ist im internationalen Vergleich auf sehr spezifische Strukturen aufgebaut. Wesentliches Merkmal ist das 3-Säulen-System des deutschen Bankmarktes. Es besteht im Grunde aus den sogenannten Geschäftsbanken und der Zentralbank, denen jeweils andere Aufgaben und Funktionen obliegen. Die Europäische Zentralbank bildet als „Bank der Banken“ den wesentlichen Kern des deutschen Geldsystems, da ausschließlich sie gesetzliche Zahlungsmittel in Umlauf bringen darf. Sämtliche Geschäftsbanken sind in Hinsicht auf ihre Zahlungsfähigkeit auf sie angewiesen.

Banken: weiterführende Informationen

Die Banken in Deutschland

Das deutsche 3-Säulen-System der Banken geht auf geschichtliche Entwicklungen zurück. Lange Zeit gab es lediglich Privatbankiers, welche die geistlichen und weltlichen Obrigkeiten finanziell unterstützten. Bekannteste Vertreter sind 1468 die Fugger, eine führende Kaufmannsfamilie aus Augsburg. Damit auch die weniger begüterte und finanzschwache Bevölkerung kleine Geld-Geschäfte tätigen konnte, richteten Adel und Landesvertreter späterhin Sparkassen und Landesbanken ein. Die Aktienbanken wurden schließlich geschaffen, als die finanziellen Ansprüche durch die zunehmende Industrialisierung und Globalisierung des Handels immer mehr anstiegen.

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Banken: System und Regulierung im Detail

Das Banken-System in Deutschland basiert auf 2 Ebenen, die auf der sogenannten 3-Säulen-Struktur aufbauen. Zur 1. Ebene zählen alle kundenorientierten Kreditinstitute, die Gewinne erzielen möchten. Sie werden daher auch als Geschäftsbanken betitelt. Die 2. Ebene wird von der Europäischen Zentralbank (EZB) eingenommen, der die Deutsche Bundesbank und ihre Hauptverwaltungen angehören.

Die ESZB und ihre ausführenden Organe sind auf wirtschaftspolitische und volkswirtschaftliche Ziele ausgerichtet: Sie regulieren den Umlauf von Geld, stellen die Kreditversorgung der Wirtschaft sicher und sind für die Preisstabilität verantwortlich. Die Deutsche Bundesbank übernimmt in diesem Rahmen auch die Bankenaufsicht.

Im Bereich der Geschäftsbanken unterscheidet man grundsätzlich zwischen Spezial- und Universalbanken. In Deutschland überwiegen mit einem Marktanteil von 95 % die Universalbanken. Das ist zugleich auch das spezifische Merkmal des deutschen Banken-Systems, denn der niedrige Anteil der Privatbanken ist international ungewöhnlich. Universalbanken betreiben alle Arten von Bankgeschäften. Zu ihren Aufgaben gehören:

  • Vergabe von Kredit
  • Annahme und Verwaltung von Spareinlagen
  • Übernahme von Bürgschaften und Garantien
  • Umsetzung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs
  • Beratung von Kunden in finanziellen Fragen
  • An- und Verkauf, Verwahrung und Verwaltung von Vermögenswerten im Auftrag des Kunden

Dem gegenüber stehen die sogenannten Spezialbanken. Sie sind wiederum auf einzelne Dienstleistungen spezialisiert. Zu dieser Bankengruppe zählen Bausparkassen (Bausparvertrag), Direktbanken, Bürgschaftsbanken und Hypothekenbanken. Einen Sonderfall stellen die Förderkreditinstitute des Bundes und der Länder dar wie zum Beispiel die KfW-Bankengruppe.

Die Aufgabe und Bedeutung der Deutschen Bundesbank

Selbstverständlich ist auch die Deutsche Bundesbank Teil des Banken-Systems in Deutschland. Ursprünglich oblagen ihr bis 1998 als bundesdeutsche Zentralbank sämtliche geldpolitische Angelegenheiten und die Aufrechterhaltung der Währungsstabilität. Mit der Einführung des Euros im Jahr 1999 wurde sie in das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) eingegliedert, welches von der EZB kontrolliert wird. In Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übernimmt die Deutsche Bundesbank die Bankenaufsicht über nationale Kreditinstitute.

Das 3-Säulen-System der Banken in Deutschland

Das Universalbankensystem gründet sich im Wesentlichen auf 3 Säulen, die sich folgendermaßen unterteilen:

1. Private Geschäftsbanken

Der Sektor der privatwirtschaftlichen Institute (Privatbanken) umfasst die Großbanken, Zweigstellen ausländischer Kreditinstitute und ein paar private Regionalbanken. Auch Privatbankiers zählen zu den privaten Geschäftsbanken.

2. Öffentliche-rechtliche Kreditinstitute

Sparkassen und Landesbanken vertreten den öffentlich-rechtlichen Sektor des Bankwesens in Deutschland. Sie sind im Besitz von öffentlich-rechtlichen Trägern wie zum Beispiel Gemeinden, Kreisen und Ländern. Die Landesbanken fungieren dabei als Zentralbank für die regionalen Sparkassen. Zur Funktion der Sparkassen gehören die Förderung von Vermögensbildung und Sparanlagen als auch die Kreditversorgung der Verbraucher. Die Landesbanken (z.B. WestLB, Bayrische Landesbank) sind für Wertpapiergeschäfte, internationale Zahlungsverfahren und die Organisation von hochvolumigen Darlehen zuständig, die Produkte werden jedoch von den zugehörigen Sparkassen vertrieben.

3. Genossenschaftsbanken

Volksbanken, Raiffeisenbanken, Spar- und Darlehenskassen, die Deutsche Genossenschaftszentralbank (DZ-Bank) und die westdeutsche genossenschaftliche Zentralbank (WGZ-Bank) sind als Genossenschaftsbanken im Bankmarkt definiert. Hier sind viele Kunden Anteilseigner, also Teilhaber des Kreditinstituts, indem sie Genossenschaftsanteile erworben haben. Dieser Bankengruppe ist aufgrund ihres weitreichenden Filialnetzes sowohl in städtischen als auch in ländlichen Gebieten stark vertreten. Genossenschaftsbanken haben ihr Hauptgeschäft im Firmenkunden- und Privatkundengeschäft. Die Oberhoheit über die 3. Säule hat die Deutsche Zentralbank inne.

Institutionen des Bankwesens in der Bundesrepublik Deutschland

Europäisches System der Zentralbanken (ESZB):

  • Europäische Zentralbank (EZB)
  • Deutsche Bundesbank

Geschäftsbanken-System:

  • Universalbanken (3-Säulen-System)
  • Privatbanken
  • Öffentlich-rechtliche Banken
  • Genossenschaftliche Banken
  • Spezialbanken
  • Realkreditinstitute
  • Bausparkassen
  • Sonderbanken

Bankenaufsicht:

  • Europäische Zentralbank (EZB)
  • Europäische Bankenaufsicht (EBA)
  • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
  • Deutsche Bundesbank

Bankgeschäfte – Definition und Besonderheiten

Als Bankgeschäfte werden im deutschen Banken-System Geschäftsarten von Kreditinstituten bezeichnet, die in §1 Abs.1 des Kreditwesengesetzes (KWG) festgelegt sind. Alle Unternehmen, die Bankgeschäfte in Deutschland anbieten möchten, brauchen gemäß §32 KWG die Erlaubnis der Bankenaufsichtsbehörde BaFin.

Laut KWG handelt es sich nur dann um ein Kreditinstitut, wenn das Unternehmen Bankgeschäfte gewerbsmäßig betreibt. Ausnahmen stellen die Deutsche Bundesbank, die Kreditanstalt für Wiederaufbau, die Sozialversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit dar.

Zu den Bankgeschäften zählen:

  • Kreditgeschäfte: Bewilligung von Gelddarlehen und Akzeptkrediten
  • Diskontgeschäfte: Ankauf von Wechseln und Schecks
  • Einlagengeschäft: Annahme von fremden Geldern oder anderer rückzahlbarer Gelder als Einlage
  • Depotgeschäft: Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren
  • Darlehenserwerbsgeschäft: Verpflichtungsannahme, Darlehensforderungen vor Fälligkeit zu erwerben
  • Girogeschäft: Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und Abrechnungsverkehrs
  • Garantiegeschäft: Übernahme von Bürgschaften, Garantien und anderen Gewährleistungen
  • Emissionsgeschäft: Übernahme von Finanzinstrumenten oder gleichwertiger Garantien für eigenes Risiko nach §1 I 2 Nr. 10 KWG (Übernahmekonsortium und Übernahmegarantien)
  • E-Geldgeschäft: Ausgabe und Verwaltung von elektronischem Geld
  • Finanzkommissionsgeschäft: Erwerb und Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde Rechnungen
  • Investmentgeschäft: Verwaltung von Investmentvermögen durch Investition in Aktien, Finanzkontrakten, Immobilien und dergleichen mehr.