SPARKASSE

Sparkasse: nur für den braven Sparer?

Die Sparkassen in Deutschland sind Kreditinstitute, deren Aufgabe es ist, allen Bevölkerungsgruppen als Hausbank zu dienen und ihre täglichen Geldgeschäfte durchzuführen sowie Möglichkeiten der Geldanlage zu bieten.

Zudem sind sie traditionell lokale Ansprechpartner für die mittelständischen Unternehmen, den Handel und das Handwerk. Sparkassen sind grundsätzlich zu sämtlichen Bankgeschäften berechtigt, wie sie auch die regulären Banken durchführen.

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Sie sind Kreditinstitute gemäß § 1 Abs. 1 des KWG und zählen zu den sogenannten Universalbanken. Sie stellen ein breites Netz an Filialen zur Verfügung und sind somit eine Filialbank (im Gegensatz zu den Direktbanken, die ihre Bankgeschäfte online betreiben). Der Name „Sparkasse“ ist gemäß § 40 KWG in Deutschland rechtlich geschützt. Rechtliche Grundlage für den Betrieb einer Sparkasse bildet das Sparkassengesetz desjenigen Bundeslandes, in dem die Sparkasse ansässig ist, sowie deren Satzung, die vom jeweiligen Träger erlassen wird.

Das Symbol der Sparkassen, das stilisierte rote S mit einer Münze darüber (das Logo soll eine Spardose und den Münzeinwurf symbolisieren), existierte in seiner Vorläuferform bereits seit 1938. Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband hat das Symbol weltweit markenrechtlich schützen lassen.

Es gehört zu den bekanntesten Markenzeichen Deutschlands und wurde im Jahr 2010 von mehr als neunzig Prozent der befragten Personen erkannt und den Sparkassen zugeordnet. Kunden können alle mit diesem Logo gekennzeichneten ec-Automaten kostenlos nutzen, auch wenn die betreibende Sparkasse nicht die kontoführende Sparkasse des Kunden ist. Derzeit gibt es knapp 400 Sparkassen mit mehr als 14.000 Geschäftsstellen in ganz Deutschland.

Geschichtliche Entwicklung der Sparkasse

Der Name „Sparkasse“ deutet noch immer auf den ursprünglichen Auftrag dieser Institute hin, nämlich bar eingezahlte Spareinlagen anzunehmen und zu verwahren. Die ersten Vorläufer hießen allerdings noch „Leihkassen“ oder auch „Waisenkassen“. Sparkassen wurden in größerer Anzahl im 18. Jahrhundert gegründet mit dem ausdrücklichen Auftrag, auch ärmeren Bevölkerungsschichten die Möglichkeit zu geben, Geld sicher verwahren zu lassen oder auch kleine Beträge für eine Altersvorsorge gegen Zinsen anlegen zu können.

Auch ärmere Leute wie Tagelöhner oder Dienstboten waren so in der Lage, Sparbücher zu erhalten und Zins für ihre Ersparnisse zu bekommen. Erste „Bank für alle“ ist die im Jahre 1778 gegründete Hamburger Ersparungscasse. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts gingen etliche dieser Sparkassen auf eine Trägerschaft durch die Kommunen über. Die im Jahr 1808 in der Städteordnung angelegte Idee der kommunalen Selbstverwaltung führte dazu, dass etliche Gemeinden selbst Sparkassen gründeten.

Mitte des 19. Jahrhunderts wurden in einem Zeitraum von zwanzig Jahren über 800 Sparkassen gegründet. Im Jahre 1924 fusionierten mehrere Dachverbände zum Deutschen Sparkassen- und Giroverband, kurz DSGV. Schon 1925 wird der „Weltspartag“ ins Leben gerufen, an dem alljährlich am 31. Oktober für das Geldsparen und die Sparkassen geworben wird. 1931 wurden die Sparkassen zu kommunalen Anstalten des öffentlichen Rechts umgestellt. Aus den Sparkassen hervorgegangene Innovationen im Finanzbereich sind beispielsweise die Scheckkarte oder auch der Dispokredit.

Nachdem zu Beginn des 20. Jahrhunderts mit etwa 2.500 Sparkassen in ganz Deutschland der Gipfel erreicht war, ging die Zahl durch Marktbereinigung und Konsolidierung bis 1960 auf 865 zurück. Der heutige Finanzverbund umfasst rund 600 angeschlossene Unternehmen, davon knapp 400 Sparkassen. Die Schrumpfung ist überwiegend in der Fusion mehrerer kleiner Sparkassen begründet und führte dazu, dass etliche Sparkassen mit ihrem abgewickelten Geschäftsvolumen mittlerweile dasjenige von Großbanken erreichen.

Aufbau und Strukturen der Sparkassen

Mehrheitlich sind Sparkassen Anstalten des öffentlichen Rechts (Ausnahme sind freie Sparkassen, die als Aktiengesellschaft betrieben werden). Die Träger dieser öffentlich-rechtlichen Sparkassen sind beispielsweise Städte und Gemeinden, Landkreise oder Zusammenschlüsse wie kommunale Verbände. Diese Träger lassen sich oft schon am Namen der jeweiligen Sparkasse ablesen, die mit dem Zusatz „Stadt-„, „Kreis-„ oder „Verbands-„ versehen ist.

Organisatorische Organe der Sparkassen sind der geschäftsführende Vorstand sowie der Verwaltungsrat, der die Aufgaben eines Aufsichtsrates erfüllt. Einige Sparkassen haben zudem einen (fest konzipierten oder für bestimmte Entscheidungen zu bildenden) Kreditausschuss als weiteres Organ.

Sämtliche öffentlich-rechtlichen Sparkassen sind gemeinsam mit ihren Trägern einem von zwölf regionalen Sparkassen- und Giroverbänden angeschlossen. Dachverband ist der Deutsche Sparkassen- und Giroverband, in dem alle Sparkassen mittelbar über die regionalen Verbände Mitglieder sind. Außerordentliches Mitglied des DSGV ist der Verband der Deutschen Freien Öffentlichen Sparkassen, in dem die als AG betriebenen freien Sparkassen vertreten sind.

Der DSGV ist ein Interessenverband, der die Sparkassen-Finanzgruppe (zu der neben den Sparkassen auch Landesbanken, öffentliche Versicherer, Landesbausparkassen und andere Verbundpartner gehören) national und international vertritt. Er ist zuständig für die strategische Planung der Sparkassen und vereinheitlicht einige Aufgaben und Bereiche wie Marketing, Produktentwicklung und Risikomanagement.

Sparkasse vs. Bank

Das deutsche Bankwesen ist nach dem sogenannten Drei-Säulen-Modell aufgeteilt: Die erste Säule bilden die Privatbanken (zu denen die Großbanken sowie etwa 160 weitere deutsche Banken und knapp 100 Niederlassungen ausländischer Banken gehören). Die zweite Säule sind die Genossenschaftsbanken, und die dritte Säule wird von den öffentlich-rechtlichen Instituten gebildet, zu denen neben den Sparkassen auch die zehn Landesbanken sowie einige Spezialinstitute gehören.

Wichtiger Unterschied zwischen Sparkassen und Banken ist die Trägerschaft – die öffentlich-rechtlichen Sparkassen haben als Träger eine sogenannte Gebietskörperschaft, also beispielsweise eine Gemeinde oder einen Landkreis. Sie sind zudem dem Gemeinnützigkeitsprinzip unterworfen. Für gewöhnlich sind sie die Hausbank ihres regionalen öffentlichen Trägers und betreiben ihre Aufgaben im öffentlichen Interesse.

Sie haben einen öffentlichen Auftrag und sind dem Gemeinwohl verpflichtet. Dieser öffentliche Auftrag sieht vor, dass sie in ihrer Region die allgemeine Vermögensbildung fördern und sowohl die breite Bevölkerung als auch den Mittelstand, das Handwerk und den Handel mit Finanzprodukten versorgen. Für Sparkassen gilt zudem das Regionalprinzip, das ihre Tätigkeit auf die vom Träger definierte Region beschränkt.

Im Gegensatz zu regulären Banken, die im Sinne ihrer Anleger eine Gewinnmaximierung anstreben, ist eine solche nicht Bestandteil der Sparkassensatzungen, die lediglich eine angemessene Gewinnspanne vorschreiben. Erzielte Gewinne werden entweder als Sicherheitsrücklagen genutzt, an den regionalen Träger ausgeschüttet oder unmittelbar in gemeinnützige Projekte geleitet. Karitative Projekte werden häufig auch von sparkasseneigenen Stiftungen gefördert.

Aufgrund des Regionalprinzips haben Sparkassen im Regelfalle eine große kommunale Bindung und spielen eine wichtige Rolle bei gemeinnützigen und öffentlichen Vorhaben in der Region. Ziel ist die Förderung von Vorhaben und Vereinen aus den Bereichen Kunst und Kultur, Sport, Umwelt und Soziales. Die Sparkassen-Finanzgruppe unterstützt seit 2008 die deutsche Olympiamannschaft.

Über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus greift bei den öffentlich-rechtlichen Sparkassen noch eine freiwillige Einlagensicherung, die im Entschädigungsfalle von der Institutssicherung für Sparkassen gedeckt würde. Im Gegensatz zur gesetzlichen Einlagensicherung ist diese nicht auf einen Höchstbetrag von 100.000 Euro begrenzt.

Kritik an den Sparkassen

Gerade in jüngster Zeit wird immer wieder Kritik daran geäußert, dass Sparkassen ihren gesetzlich vorgesehen Grundaufgaben immer weniger nachkommen und sich in ihrer Geschäftstätigkeit vom Gemeinwohl entfernen und wie privatwirtschaftliche Banken agieren. Die Sparkassen-Finanzgruppe hat eine beachtliche Marktpräsenz und –macht gebündelt. Insgesamt verfügen die Sparkassen über etwa 234.000 Mitarbeiter, ihre gemeinsame Bilanzsumme liegt bei über 1,1 Milliarden Euro.

Aufgrund ihrer hohen Filialpräsenz und der gemeinsamen Produktentwicklung erwirtschaften sie in etlichen Geschäftsfeldern einen hohen Marktanteil. Bei Kundenspareinlagen sind sie Marktführer in Deutschland. Somit werden sie automatisch zu direkten Konkurrenten der privatwirtschaftlichen Banken und arbeiten nicht mehr, wie in früheren Zeiten, „nebeneinander“.

Auch an der Politik der Gewinnausschüttung wird aus den Kommunen immer mehr Kritik laut. So äußern immer mehr Bürgermeister den Vorwurf, dass viele Sparkassen kaum Gewinn an ihre Kommunen ausschütten – nicht etwa, weil sie keinen erwirtschaftet haben, sondern weil sie den Gewinn zurückhalten und hohe Rücklagen bilden.

Manchen Kommunen ist gar nicht bewusst, dass sie Gewinnausschüttungen von den Sparkassen einfordern können; andere Kommunen verzichten schlicht darauf. Darin sehen privatwirtschaftliche Banken eine Wettbewerbsverzerrung, denn während Kommunen auf Gewinnausschüttungen verzichten, erwarten die Anleger der regulären Banken selbstverständlich ihre Dividenden.

Zudem gehen Sparkassen im Zuge der Kosteneinsparung und des verstärkten Online-Banking immer mehr dazu über, Filialen zu schließen, Mitarbeiter zu entlassen und ec-Automaten nicht mehr zu betreiben. Gerade dieses enge Filialnetz und persönliche Betreuung auch in ländlichen Gegenden war aber immer eine Stärke der Sparkassen und gehörte auch zu ihren Aufgaben im Sinne des Gemeinwohls.

Daher ist auch diese Entwicklung Teil der Kritik am Geschäftsmodell der Sparkassen. Insbesondere Senioren und nicht mehr mobile Personen, die nicht mehrere Kilometer zur nächsten Filiale fahren können und ihre Bankgeschäfte auch nicht online durchführen können oder wollen, sind die Verlierer dieser Entwicklung.

Nicht zuletzt sind auch die Gehälter und vor allem Pensionen der Sparkassen-Chefs ein weiterer Kritikpunkt. Umstritten ist, dass Sparkassenvorstände Gehälter beziehen, die ein Vielfaches eines Oberbürgermeistergehaltes ausmachen. Der Bund der Steuerzahler NRW kritisierte vor kurzem nicht nur die Höhe der Vorstandsgehälter, sondern vor allem auch die Rückstellungen für Pensionszahlungen.

So summierten sich die Pensionszahlungen für sämtliche Sparkassen-Vorstandsmitglieder in NRW auf 570 Millionen Euro und überstiegen damit den Netto-Gewinn sämtlicher Sparkassen in NRW von 530 Millionen Euro – Summen, die zu Lasten öffentlich-rechtlicher Institute gehen.