PFANDLEIHE

Pfandleihe und Pfandkredit: Gewährung eines Kredits gegen Pfandrecht an beweglicher Sache

Die Pfandleihe basiert auf der Gewährung eines Kredits gegen ein Pfandrecht an beweglichen Sachen. Definitorisch kann die Pfandleihe demnach als das Verleihen von Geld gegen ein Pfand betrachtet werden. Der entsprechende Kredit wird sinngemäß als Pfandkredit bezeichnet. Geregelt ist das Pfandrecht und damit auch die Pfandleihe vor allem in § 1204 BGB. Der entsprechende Paragraph kann hier eingesehen werden.

Gemäß Vereinbarung und darauf beruhender Einigung wird die Pfandsache an den Gläubiger (Pfandgläubiger oder auch Pfandleiher) übergeben. Der Schuldner erhält im Gegenzug dafür einen Geldbetrag, den er innerhalb eines festgesetzten Zeitraums zzgl. Zinsen und Gebühren zurückzuzahlen hat.

Der Ort, an der eine Pfandleihe stattfinden kann, wird Pfandhaus, Pfandleihhaus, Leihhaus oder auch, veraltet, Pfandleihanstalt genannt. Das Gewerbe der Pfandleihe ist in Deutschland relativ streng geregelt. Verbraucherschutz wird hier groß geschrieben. Wer den Beruf eines Pfandleihers ausüben möchte, benötigt auf alle Fälle eine spezielle behördliche Erlaubnis.

Gesetzliche Vorbedingungen zur Pfandleihe und zur Vergabe eines Pfandkredits

Um ein Pfandhaus respektive Pfandleihhaus eröffnen zu können, benötigt der Gewerbetreibende eine Zulassung nach § 34 Gewerbeordnung. Weiterhin muss derselbe eine geregelte finanzielle Situation nachweisen können und den Regelungen, die in der Pfandleiherverordnung (PfandlV) zu finden sind, Folge leisten.

Bei seinem zuständigen Ordnungsamt hat der Antragsteller alle notwendigen Dokumente und Unterlagen einzureichen. Hierzu gehören u. a. ein amtliches Führungszeugnis, ein Nachweis zu den für die Pfandleihe benötigten Mittel sowie eine spezielle Versicherung nach § 8 PfandlV.

Einige Städte und Gemeinden verlangen den Nachweis einer relativ hohen Sicherheit für die Erteilung der Erlaubnis zur Pfandleihe. Diese kann durchaus im sechsstelligen Bereich liegen, wie es beispielsweise in der Domstadt Köln mit 100.000 € momentan der Fall ist.

Bei der Vergabe eines Pfandkredits muss der Pfandleiher selbst als Kreditgeber respektive Pfandgläubiger in Erscheinung treten. Allerdings hat er das Recht, einem Dritten eine schriftliche Vollmacht zu erteilen. Gemäß § 6 PfandlV ist nach Übergabe des Pfandes ein Pfandschein zu erstellen und dem Schuldner zu übergeben. Dieser Schein, der mit einer Nummer zur Identifizierung gekennzeichnet ist, definiert Aufbewahrung und Verwertung des übergebenen Pfandes sowie Kosten bzw. Zinsen des Pfandkredits. Weiterhin müssen auf demselben die AGB zu finden sein.

Kommt es nach Ablauf der Kreditfälligkeit zu einer Verwertung, kann der Schuldner den entsprechenden Überschuss innerhalb von drei Jahren im entsprechenden Pfandleihhaus abholen. Unterlässt er dies, sind die Überschüsse der zuständigen Behörden abzuführen.

Berechtigungen und Leistungen des Pfandleihers

Erfüllt der Antragsteller alle Voraussetzungen zur Eröffnung eines Pfandleihhauses und hat er alle bürokratischen Hürden genommen, ist er schließlich berechtigt, gegen Übergabe beweglicher Sachen (Wertgegenstände) sofort Kredit zu gewähren. Als Pfand kann der Pfandleiher grundsätzlich auch Wertpapiere akzeptieren.

Anders als bei einem Bankkredit muss der Pfandkreditnehmer keine weiteren Kreditsicherheiten stellen oder Bonität nachweisen können. Die Schufa spielt beim Pfandkredit keine Rolle. Es kann also mit Fug und Recht behauptet werden, dass eine Pfandleihe wesentlich unbürokratischer vonstattengeht als die Vergabe eines Ratenkredits in einem gewerblichen Kreditinstitut.

Für den Kreditnehmer ist hauptsächlich die Beleihungsrate entscheidend, oder anders ausgedrückt: der Wert, den der Pfandleiher bereit ist, für das Pfand als Geldbetrag in bar auszuhändigen. Bei Kraftfahrzeugen beträgt die Beleihungsrate bis zu 80% des eigentlichen Wertes, bei anderen Gegenständen, wie Schmuckstücken und Uhren, sind 25% bis 50% gängig.

Ausgelöst wird das Pfand, nachdem das geliehene Geld zuzüglich Zinsen und Gebühren vom Schuldner fristgerecht zurückgezahlt worden ist. Für Fahrzeuge können laut Pfandleiherverordnung grundsätzlich auch noch zusätzliche Gebühren für Aufbewahrung, Pflege und Versicherung für das beliehene Fahrzeug erhoben werden.

Wird das Pfand nicht ausgelöst, ist der Pfandleiher einen Monat nach Verstreichen der Kreditfälligkeit berechtigt, den entsprechenden Wertgegenstand zu verkaufen bzw. versteigern zu lassen. Die entsprechenden Versteigerungen sind öffentlich und werden von einem vereidigten Versteigerer organisiert und durchgeführt.

Kosten der Pfandleihe: Zinsen und Gebühren für den Pfandkredit

Gemäß § 10 PfandlV darf der Zinssatz höchstens 1 % des Kreditbetrags pro angefangenen Monat betragen.

Die monatlich anfallenden Pfandgebühren, die der Kreditnehmer zusätzlich zu zahlen hat, sind darüber hinaus wie folgt gestaffelt:

  • Kreditbeträge bis 100 €: 1 € bis höchstens 2,50 € pro angefangenen Monat
  • je weiterer angefangener 50 € Kreditbetrag: zusätzlich 1 € pro angefangenen Monat
  • Kreditbetrag über 300 €: Gebühren können frei zwischen Pfandleiher und Kreditnehmer vereinbart werden