SCHUFA EINTRAG LÖSCHEN

Schufa-Eintrag löschen: Anleitung und Musterbrief

Die Schufa speichert alle bonitätsrelevanten Informationen einzelner Personen unter Wahrung bestimmter Speicherfristen. Die betroffenen Personen selbst können unter bestimmten Voraussetzungen einen Schufa-Eintrag löschen lassen.

Schufa-Einträge löschen nach Ablauf der Speicherfrist

Die Wirtschaftsauskunftei ist verpflichtet, nach Ablauf bestimmter Fristen jeden Schufa-Eintrag zu löschen, der im Datenbestand erfasst wurde. Anfragen zu Krediten und Eröffnungen von Girokonten bleiben für 12 Monate bestehen. Einen Schufa-Eintrag löschen die Mitarbeiter der Wirtschaftsauskunftei sofort nach der Kündigung von Girokonten, Kreditkarten, Mobilfunkverträgen und der Begleichung der Hauptschuld bei einer Bürgschaft.

Ratenkredite und Baufinanzierungen werden für einen Zeitraum von drei Jahren ab erfolgter Rückzahlung gespeichert. Einen negativen Schufa-Eintrag löschen die Zuständigen der Wirtschafsauskunftei mit Ablauf des dritten Jahres nach Bezahlung der ausständigen Beträge bei vertragswidrigem Verhalten im Zusammenhang mit Kreditkarten, Girokonten und Handyverträgen. Im Fall von Mahnbescheiden, Vollstreckungen, verspäteten Ratenzahlungen und Insolvenzen ist der betreffende Schufa-Eintrag zu löschen, sobald das Ende des dritten Jahres nach Tilgung aller Forderungen erreicht ist.

Der dreijährigen Speicherfrist unterliegen Eidesstattliche Versicherung und Haftbefehl zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung. Die Betroffenen können jedoch bei der Wirtschaftsauskunftei beantragen, den betreffenden Schufa-Eintrag zu löschen, wenn sie den Löschungsbescheid des zuständigen Amtsgerichts und des zentralen Vollstreckungsgerichts vorlegen.

Die Wirtschaftsauskunftei betont, nach Ablauf der gesetzlichen Speicherfristen den einzelnen Schufa-Eintrag zu löschen. Aufgrund des großen Datenbestandes kann es jedoch zu Verzögerungen bei dieser automatischen Löschung kommen. Veraltete Daten können daher bestehen bleiben und die eigene Bonität belasten, obwohl der jeweilige Schufa-Eintrag zu löschen gewesen wäre.

Daher empfiehlt es sich, einmal im Jahr eine kostenlose Schufa-Auskunft zu beantragen. Damit erlangt der Verbraucher nicht nur Einsicht in die zu seiner Person gespeicherten Daten, sondern kann auch nachvollziehen, welche Vertragspartner welche Informationen an die Auskunftei weitergegeben haben.

Jede Einzelperson sollte diese Daten auf ihre Richtigkeit prüfen, zumal die Wirtschaftsauskunftei selbst davon absieht. So können etwaige Falschmeldungen und veraltete Informationen festgestellt werden. Dadurch erhält der Betroffene die Datengrundlage, um den betreffenden Schufa-Eintrag löschen zu lassen.

Schufa-Eintrag löschen auf Veranlassung des Betroffenen

Betroffene Personen können in einzelnen Fällen die Wirtschaftsauskunftei veranlassen, einen Schufa-Eintrag zu löschen oder zu korrigieren. Unter bestimmten Voraussetzungen kommt eine vorzeitige Löschung vor Ablauf der Speicherfristen infrage. Dies gilt für Kleinschulden bis zu einem Betrag von 2000 EUR bei kurzfristigem Zahlungsausgleich. Der Schuldner kann beantragen, den Schufa-Eintrag zu löschen, wenn er den Forderungsbetrag innerhalb von sechs Wochen bezahlt und der Gläubiger denselben als beglichen gemeldet hat. Hiervon ausgenommen sind titulierte Forderungen wie Vollstreckungsbescheide.


Schufa Eintrag löschen Musterbriefe (kostenlos)

Vorzeitige Löschung einer Forderung

Verbraucher
Name
Adresse

SCHUFA Holding AG
Privatkunden ServiceCenter
Postfach 10 34 41
50474 Köln

Ort, Datum

Betreff: Vorzeitige Löschung einer Forderung unter 2.000 Euro

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben mir am 29.07.2016 eine Selbstauskunft übermittelt. Diese beinhaltet unter anderem eine Forderung der Mustermannfirm vom 23.12.2015 in Höhe von 999 Euro.

Ich habe den offenen Forderungsbetrag innerhalb von sechs Wochen bereinigt, wie Sie der beigelegten Zahlungsbestätigung entnehmen können. Zudem unterschreitet der Forderungswert die Grenze von 2.000 Euro.

Da auch kein Vollstreckungsbescheid gegen mich vorliegt, sind alle Voraussetzungen für eine vorzeitige Löschung der Forderung erfüllt. Hiermit fordere ich Sie daher auf, diesen Eintrag unverzüglich zu löschen.

Bitte schicken Sie mir nach vorgenommener Löschung eine aktualisierte Eigenauskunft als Bestätigung zu.

Mit freundlichen Grüßen

Martha Musterfrau


Musterbrief: Vorzeitige Löschung von Schuldnerverzeichnisdaten

Verbraucher
Name
Adresse

SCHUFA Holding AG
Privatkunden ServiceCenter
Postfach 10 34 41
50474 Köln

Ort, Datum

Betreff: Löschung von Daten nach erfolgter Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Amtsgericht hat gemäß § 882e ZPO eine Löschung meiner Daten aus dem Schuldnerverzeichnis vorgenommen. Der entsprechende gerichtliche Löschungsbescheid liegt diesem Schreiben als Kopie bei.

Ich ersuche Sie somit, den betreffenden Schufa-Eintrag umgehend aus Ihrem Datenbestand zu entfernen. Ergänzend bitte ich Sie, mir als Bestätigung über die erfolgte Löschung eine aktualisierte Selbstauskunft zu übermitteln.

Mit freundlichen Grüßen

Martha Musterfrau


Die Löschung von Schuldnerverzeichnisdaten wie die Eintragung ins Schuldnerverzeichnis (§ 882c Abs. 1 Nr. 1 – 3 ZPO), die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung und der Haftbefehl zur Erzwingung einer Eidesstattlichen Versicherung kann der Betroffene beschleunigen. Bei Vorlage einer Kopie des Löschungsbescheides kann er den jeweiligen Schufa-Eintrag löschen lassen.

Das Anliegen, einen veralteten oder unrichtigen Schufa-Eintrag löschen oder berichtigen zu lassen, ist an die zuständige Geschäftsstelle der Wirtschaftsauskunftei zu richten. Bei unrichtigen Einträgen ist es ratsam, darüber hinaus den verantwortlichen Vertragspartner aufzufordern, die falschen Daten zu berichtigen.

Dieser ist nämlich dazu verpflichtet, dieselben bei der Wirtschaftsauskunftei zu widerrufen. Zudem kann eine Haftung dieses Vertragspartners für die unrichtigen Einträge zum Tragen kommen. Wenn sich eine Person dazu entscheidet, einen Schufa-Eintrag löschen zu lassen, sollte dies unter Einhaltung der erforderlichen Formalitäten erfolgen. Für den Antrag sollten Musterbriefe verwendet werden, auch bei der Verbraucherzentrale und bei Anwälten erhältlich.


Musterbrief an Unternehmen (Schufa-Vertragspartner)

Verbraucher
Name
Adresse

Firma
Name
Adresse

Ort, Datum

Betreff: Löschung einer unzulässig gespeicherten Schufa-Eintragung

Sehr geehrte Damen und Herren,

anlässlich der Überprüfung meiner Schufa-Selbstauskunft vom 23.03.2016 musste ich feststellen, dass dieselbe einen Negativvermerk über eine Forderung in Höhe von 400 Euro enthält. Wie ich der Datenübersicht entnehmen konnte, haben Sie die besagte Information an die Schufa weitergeleitet.

Tatsächlich habe ich jedoch mit Schreiben vom 26.11. 2015 dieser Forderung widersprochen, welche Sie zu Unrecht gegenüber meiner Person geltend machen. Das entsprechende Schriftstück liegt in Kopie ein. Es handelt sich um eine bestrittene Forderung, welche ich weiterhin dem Grunde und der Höhe nach bestreite. Da der Negativvermerk unzulässigerweise besteht, sind Sie verpflichtet, denselben gegenüber der Schufa zu widerrufen.

Daher fordere ich Sie auf, dieser Verpflichtung unverzüglich nachzukommen und die Löschung des besagten Eintrages bis spätestens 07.04.2016 zu veranlassen. Des Weiteren ersuche ich um Zusendung einer korrigierten Eigenauskunft.

Sollten Sie meiner Aufforderung nicht fristgerecht Folge leisten, werde ich den Rechtsweg einleiten. Ich behalte es mir vor, allenfalls Schadenersatzsprüche gegenüber Ihrem Unternehmen geltend zu machen. Sie haften für allfällige negative Folgen, welche mir durch die Negativeintragung entstanden sind. Im beiderseitigen Interesse hoffe ich jedoch, die Angelegenheit außergerichtlich lösen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Martha Musterfrau


Bei komplexen Fällen ist es sinnvoll, die Beratung eines Rechtsbeistandes in Anspruch zu nehmen. Im Internet werben Anbieter mit der Möglichkeit, gegen Gebühr einen Schufa-Eintrag löschen zu lassen. Diese Angebote sollten nicht in Anspruch genommen werden, weil dies separat vermerkt werden kann. Dieser Vermerk würde die Kreditwürdigkeit noch weiter verschlechtern.

Negativvermerke in den Schufa-Daten

Negative Daten sind einerseits Angaben zu vertragswidrigem Verhalten, welche die Vertragspartner an die Wirtschaftsauskunftei weitergegeben haben. Andererseits umfassen sie die öffentlich zugänglichen Fakten aus den Schuldnerverzeichnissen der Amts- und zentralen Vollstreckungsgerichte sowie aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte.

Negativvermerke sind gerichtliche Mahnverfahren, ergangene Vollstreckungsbescheide, Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung (EV), Haftbefehl zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (HB), Beantragung und Eröffnung der Privatinsolvenz sowie Abweisung und Einstellung des Verbraucherinsolvenzverfahrens mangels Masse.

Der Missbrauch von Kreditkarten und Konten wird ebenso negativ erfasst wie Kredite, die nicht vereinbarungsgemäß zurückgezahlt wurden. Überdies werden Zahlungsstörungen und Kündigungen vermerkt. Diese Formen des vertragswidrigen Verhaltens werden von den jeweiligen Vertragspartnern dem Kreditbüro gemeldet.

Negative Bonitäts-Auskünfte

Alle diese Umstände werden im Datenbestand der Wirtschaftsauskunftei erfasst und gespeichert. Bei berechtigtem Interesse leitet sie diese Daten auf Anfrage in Form der Bonitäts-Auskünfte an ihre Vertragspartner weiter. Eine negative Auskunft wird in allen Bereichen der Wirtschaft als untrügliches Zeichen schlechter Bonität gewertet.

Für Betroffene hat dies weitreichende Auswirkungen auf sämtliche Bereiche des täglichen Lebens. Dies betrifft mögliche Kreditvorhaben, Kreditkarten und Girokonten ebenso wie Mobilfunkverträge, Ratenkäufe, Kauf auf Rechnung und Mietverträge. Diese Vertragsbeziehungen des Geschäftsverkehrs bleiben jenen Personen verwehrt, welche mit vielen Negativvermerken bei der Wirtschaftsauskunftei belastet sind.

Mit Einschränkungen ist auch noch dann zu rechnen, wenn die Schulden bereits getilgt sind, aber die jeweiligen Umstände nach wie vor im Datenbestand der Wirtschaftsauskunftei aufscheinen. Vor wichtigen finanziellen Entscheidungen ist es daher wichtig, jeden negativen Schufa-Eintrag löschen zu lassen, wenn die Möglichkeit dazu besteht.