Die Schufa in der Kritik! Was ist dran an den Vorwürfen?
Die Position der Schufa ist ebenso umstritten wie die von ihr erteilten Auskünfte. So steht die Schufa in der Kritik von Verbrauchern, Konsumentenschutzvereinen und Datenschützern. Die Hauptkritikpunkte betreffen ihre Vormachtstellung, ihren Datenbestand, ihre ermittelten Scoring-Werte und den Datenschutz. Heftig kritisiert wird aber auch die Speicherdauer der Einträge, das geheimnisvolle Schufa-Scoring oder die Einrichtung der Betrugsdatenbank.
Inhaltsverzeichnis / Table of Contents
Schufa Kritik: Vormachtstellung
Die Schufa nimmt als Deutschlands größte Wirtschaftsauskunftei eine Vormachtstellung in den Bereichen Gläubigerschutz und Kreditsicherung ein. In dieser Funktion beeinflusst sie weite Teile des Wirtschaftslebens im Allgemeinen und des Kreditmarktes im Besonderen.
Ihre Machtposition ergibt sich aus ihren umfangreichen Kooperationen mit den Kreditinstituten und der kreditgebenden Wirtschaft der Sektoren Leasing, Telekommunikation und Versandhandel. Daraus resultiert der große Datenbestand der Schufa-Auskunft, welcher allgemeine und bonitätsrelevante Informationen zu Privatpersonen und Unternehmen beinhaltet.
Aufgrund dieser Vormachtstellung ist es in vielen Bereichen nahezu unmöglich, als Verbraucher in Deutschland eine Geschäftsbeziehung mit z. B. Banken einzugehen, ohne zuvor die sogenannte Schufa-Klausel zu unterzeichnen. Mit Unterzeichnung dieser Klausel erteilt der Unterzeichnende die Einwilligung, dass seine Daten bei der Schufa abgefragt werden dürfen und die Fakten im Zusammenhang mit der eingegangenen Vertragsbeziehung an die Wirtschaftsauskunftei weitergeleitet werden können.
Auf diese Weise werden die mittels Schufa-Auskünften eingeholten Daten als Grundlage für die Einstufung der Bonität und Geschäftswürdigkeit herangezogen und zur Grundbedingung für den Vertragsabschluss erhoben. Sie bestimmen beispielsweise darüber, ob ein Verbraucher ein Bankkonto oder eine Kreditkarte erhält, einen Handyvertrag abschließen oder einen Kreditvertrag eingehen kann.
Kritik am Datenbestand der Schufa
Angezweifelt wird auch die Qualität des Datenbestandes der Schufa. Ein Großteil der Daten stammt von den Vertragspartnern der Wirtschaftsauskunftei, welche dieselben in Form von Einträgen zu den jeweiligen Privatpersonen und Unternehmern in ihrer Datenbank speichert.
Laut eigenen Angaben überprüft die Schufa nicht die Richtigkeit dieser Daten, erstellt auf deren Basis jedoch einen Schufa-Eintrag zur jeweiligen Person.
Aufgrund des hohen Datenvolumens ist es keine Seltenheit, dass sich unrichtige und nicht mehr aktuelle Informationen im Datenbestand befinden. Diese werden als wahr angesehen und fließen in die Entscheidung über die Bonität ein. Es liegt daher letztlich in der Verantwortung und im Interesse des Einzelnen, die zu seiner Person bei der Schufa gespeicherten Daten regelmäßig zu überprüfen, um allenfalls die Korrektur und Löschung unrichtiger Fakten verlangen zu können.
Der Gesetzgeber hat jedem Verbraucher den Anspruch eingeräumt, einmal jährlich eine kostenlose Selbstauskunft bei der Schufa einzuholen. Der Verbraucher ist selbst angehalten, diesen Anspruch gegenüber der Wirtschaftsauskunftei einzufordern. Unklarheit herrscht oftmals über die Herkunft der erfassten Informationen.
Datenspeicherung, Betrugsdatenbank und Datenschutz
In der Schufa-Kritik von Verbraucherschützern steht sogar die Speicherdauer der Daten. Ein erledigter Kredit bleibt über weitere drei Jahre in der Schufa stehen. Durch die lange Speicherdauer kommt es vor, dass Verbraucher eine Immobilienfinanzierung nicht bekommen, weil sie sich vor Jahren mit ihrem Mobilfunk Provider um eine unberechtigt hohe Rechnung gestritten haben. Das Bundesdatenschutzgesetz regelt zwar, was die Schufa speichern darf, aber die Regelungen sind schwammig.
Seit Mitte 2014 gibt es bei der Schufa eine sogenannte Betrugsdatenbank. In dieser Datenbank sind bundesweit Daten zu Menschen gespeichert, die verdächtige Bankgeschäfte abwickeln. Datenschützer kritisieren das Vorgehen der Schufa und bezweifelnd die Rechtmäßigkeit so einer Datenbank.
Es ist nicht bekannt, welche Daten in diese Betrugsdatenbank einfließen. Vonseiten der Banken werden dazu Informationen über Fälschungen bei Ausweispapieren oder Gehaltsnachweisen an die Schufa weitergegeben. Zwar haben die Datenschützer in Hessen der Einrichtung einer Betrugsdatenbank zugestimmt, aber eine Abstimmung mit den Datenschützern der anderen Bundesländer erfolgte nicht. Ein Kritikpunkt ist auch, dass Verbraucher aufgrund eines Irrtums in der Betrugsdatenbank landen könnten.
Die Schufa selbst betont, im Rahmen ihrer Tätigkeit die Bestimmungen des Datenschutzes stets einzuhalten. Garantie gibt es freilich keine, zumal nicht geklärt ist, wer sich um die unabhängige Überwachung und Kontrolle der datenschutzrechtlichen Vorschriften kümmert.
Umstrittene Scoring-Methoden der Schufa-Auskunft
Die Schufa beurteilt auf Basis ihrer gesammelten Informationen die Kreditwürdigkeit von Unternehmen und Privatpersonen mittels Scoring. Zu diesem Zweck werden unter Verwendung mathematischer und statistischer Methoden die einzelnen Daten zu einem einzigen Wert zusammengefasst, welcher als Maßzahl für das künftige Zahlungsverhalten der jeweiligen Privatperson oder des jeweiligen Unternehmen gilt.
Da die Schufa die angewandte Scoring-Methode als Geschäftsgeheimnis hüten darf, bleibt die Berechnung intransparent. Zudem wird bemängelt, dass wenig ausschlaggebende Faktoren wie Wohnadresse und Umzugshäufigkeit miteinbezogen werden. Unberücksichtigt bleiben hingegen die bonitätsrelevanten Einkommens- und Vermögensverhältnisse, welche die Schufa nicht in ihrem Datenbestand erfasst.
Weil gerade Einkommen und Vermögen als wichtige Bestandteile der Bonität angesehen werden, ist es fragwürdig, den Score-Wert als einzige Grundlage für die Beurteilung der Kreditwürdigkeit heranzuziehen. Personen mit negativer Schufa-Auskunft und schlechtem Score-Wert werden jedoch in der Wirtschaft meist als kreditunwürdig eingestuft und haben dementsprechend mit weitreichenden Einschränkungen im alltäglichen Geschäftsverkehr zu kämpfen. Zwar gibt es Möglichkeiten, den eigenen Schufa-Score zu verbessern, das erfordert jedoch etwas Zeit und Geduld.
Schufa-Kritikpunkt Geoscoring
Bislang steht es deutschen Wirtschaftsauskunfteien wie der Schufa frei, in die Beurteilung der Bonität auch Informationen einfließen zu lassen, welche mit der Kreditwürdigkeit in keinem unmittelbaren Zusammenhang zu sehen sind. In Deutschland ist nunmehr ein Gesetzesentwurf in Vorbereitung, welcher strengere Einschränkungen bei den (Geo)Scoring-Methoden und insgesamt stärkere Schutzrechte der Verbraucher gegenüber den Wirtschaftsauskunfteien vorsieht.
Die Bandbreite der berücksichtigten Informationen ist breit. Sie beinhaltet einerseits finanztechnisch relevante Fakten zu geführten Girokonten und verwendeten Kreditkarten, abgeschlossenen Kredit-, Leasing- und Mobilfunkverträgen sowie zu qualifizierten Zahlungsstörungen. Andererseits verarbeiten Schufa und Co auch solche Daten, bei welchen ein direkter Bezug zur Kreditwürdigkeit fehlt, wie es etwa bei der Wohnumgebung der Fall ist. Dadurch kann sich ein Wohnsitz in einer weniger reichen Gegend auch für jene Privatpersonen nachteilig auf die Bonität auswirken, welche sich bislang als verlässliche Zahler erwiesen haben.
Verbot von „Geoscoring“ und Pflicht zur Aufklärung in Planung
Gerade dieses sogenannte „Geoscoring“, nämlich die Berücksichtigung der Wohnadresse im Score-Wert, wird ob seiner Diskriminierungseignung vehement kritisiert. Die rechtlichen Bedenken werden dadurch verstärkt, dass es bei Schufa und Co der strengen Geheimhaltung unterliegt, mit welcher Gewichtung das Wohngebiet in der Berechnung vertreten ist. In einem Gesetzesentwurf werden aktuell Vorschriften angedacht, welche den Wirtschaftsauskunfteien wie der Schufa die Benützung von Geoscoring-Daten ebenso untersagen wie die Berücksichtigung von Geschlecht und Daten aus sozialen Netzwerken. Damit soll künftig unterbunden werden, dass diskriminierende Fakten über das Zustandekommen von Vertragsabschlüssen und über die Ausgestaltung der jeweiligen Vertragsbedingungen bestimmen.
Der ebenfalls kritisierten Intransparenz der Scoring-Methoden will der Gesetzgeber mit der gesetzlichen Verankerung einer jährlichen Aufklärungspflicht der Kreditbüros gegenüber Verbrauchern über die zu ihrer Person gespeicherten Daten begegnen. Demnach sollen Auskunfteien wie die Schufa verpflichtet werden, Verbraucher nicht nur über die erfassten Fakten zu informieren, sondern auch über deren Gewichtung und Speicherfrist aufzuklären.
Das gegenwärtig bestehende Recht auf kostenlose Selbstauskunft für Verbraucher sei nicht hinreichend, zumal die darin erteilten Daten nach Ansicht des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) mit Sitz in Schleswig-Holstein meist unverständlich seien. In diesem Zusammenhang findet sich noch eine weitere Schufa-Kritik: So ergab eine vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegebene Scoring-Studie, dass Verbraucher inkorrekte und unvollständige Daten in ihrem Datenblatt beklagen.
Aus verbraucherschutzrechtlichen Gesichtspunkten werden ein Verbot von Geoscoring und die Einführung eines zentral geführten Registers gefordert, in welchem die Schufa und ihre Mitbewerber die gespeicherten Informationen in verständlicher Form aufbereiten.
Die Wirtschaftsauskunfteien selbst weisen die Kritikpunkte zurück. Sie berufen sich auf den Gläubigerschutz, welcher ihre Kunden vor Zahlungsausfällen bewahren soll. Zudem diene das Scoring dem Schutz vor Überschuldung, zumal es Konsumenten mit schlechter Bonitätseinstufung davor schützt, Schulden einzugehen, welche sie nicht begleichen können.