Privatinsolvenz – wichtige Informationen zur gerichtlichen Schuldenregulierung
Wenn die Schulden einmal zu hoch geworden sind, kann die Privatinsolvenz der einzige, noch mögliche Ausweg sein. Die Privatinsolvenz, auch als Verbraucherinsolvenz bekannt, ist eine Möglichkeit für private Personen sich ganz oder teilweise von ihren Schulden zu befreien. Das Insolvenzgericht übernimmt in einem solchen Fall die Regulierung der vorhandenen Verbindlichkeiten.
Grundsätzlich können nur natürliche Personen die Privatinsolvenz in Anspruch nehmen: Das bedeutet, dass sie weder selbstständig gearbeitet haben dürfen, noch gegenwärtig selbstständig sind. Bevor eine Privatinsolvenz beantragt werden kann, muss jedoch ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den jeweiligen Gläubigern gescheitert sein.
Die wichtigsten Punkte:
1. Innerhalb von 3, 5 oder 6 Jahren nach Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens wird der Schuldner von allen Verbindlichkeiten befreit. Nachdem die Insolvenzmasse verteilt wurde, das heißt der pfändbare Teil des Einkommens, sind alle Ansprüche der Gläubiger gegenüber dem Schuldner abgegolten.
2. Für den Erfolg einer Privatinsolvenz ist es nicht ausschlaggebend, wie hoch die persönlichen Schulden sind bzw. wie viele Gläubiger vorhanden sind.
3. Mit der Beantragung der Privatinsolvenz hat der Schuldner einen Sofortschutz vor Zwangsvollstreckungen.
Inhaltsverzeichnis / Table of Contents
- 1 Schuldenbereinigung durch Privatinsolvenz?
- 2 Privatinsolvenz anmelden – Ablauf des Verfahrens
- 3 Privatinsolvenz Kosten – damit folgenden Ausgaben muss gerechnet werden
- 4 Die Vorteile der Privatinsolvenz
- 5 Die Nachteile des privaten Insolvenzverfahrens
- 6 Kredit trotz Privatinsolvenz – ist das möglich?
- 7 Fazit – wann lohnt sich eine Privatinsolvenz?
Schuldenbereinigung durch Privatinsolvenz?
In eine finanzielle Notsituation kann jeder Mensch leicht geraten. In nicht wenigen Fällen schaffen es Menschen jedoch nicht mehr, sich selbst aus dieser Situation befreien. Eine solche „Überschuldung“ ist äußerst belastend und in vielen Fällen liegt hier kein persönliches Eigenverschulden vor: Krankheit, Scheidung, Tod des Partners oder auch der Verlust des Arbeitsplatzes können in eine solche Sackgasse führen. Eine Überschuldung liegt dann vor, wenn das Einkommen des Schuldners aller Wahrscheinlichkeit nicht ausreicht, um die vorhandenen Verbindlichkeiten zu tilgen.
Die Privatinsolvenz bietet einen Ausweg aus der Schuldenspirale und somit eine schuldenfreie Zukunft. Wer sich im Rahmen der Privatinsolvenz an die festgelegten Auflagen hält, ist nach dem Ende der sogenannten Wohlverhaltensphase wieder schuldenfrei und kann in finanzieller Hinsicht neu durchstarten. Bevor ein solches Privatinsolvenzverfahren angemeldet wird, muss jedoch genau geprüft werden, ob nicht auch eine außergerichtliche Schuldenbereinigung in Frage kommt.
Welche Folgen hat eine Privatinsolvenz? Ist nach dem Abschluss eines Insolvenzverfahrens noch eine Kreditaufnahme möglich? Was gibt es konkret zu beachten? Wir haben hier alle wichtigen Informationen, sowie die Vor- und Nachteile für Sie zusammengestellt.
Privatinsolvenz anmelden – Ablauf des Verfahrens
Ein privates Insolvenzverfahren ist weder ein schnelles, noch ein einfaches Unterfangen. Die absolute Grundlage für den Erfolg des Verfahrens ist, dass der streng geregelte Ablauf genauestens befolgt wird.
1. Am Anfang steht immer eine Bestandsaufnahme: Welche Gläubiger sind vorhanden und wie hoch ist die exakte Schuldensumme? Bevor ein privates Insolvenzverfahren angemeldet wird, muss jedoch ein Schuldenbereinigungs-Plan erstellt werden. Eine Schuldnerberatung hilft bei diesem Schritt sehr gerne weiter. Der Plan zur Schuldenbereinigung wird anschließende allen Gläubiger vorgelegt. Dieser außergerichtlichen Schuldenregulierung müssen alle Gläubiger zustimmen. Wenn auch nur ein einziger ablehnt, kann eine Privatinsolvenz angemeldet werden!
2. Die Privatinsolvenz muss bei Insolvenzgericht beantragt werden. Rund vier bis sechs Wochen nach Antragsstellung wird in der Regel das Verfahren eröffnet. Durch den zuständigen Richter wird ein Treuhänder bestimmt, der für die Verwaltung des pfändbaren Einkommensteils des Schuldners verantwortlich ist. Zum pfändbaren Vermögensanteil gehört alles, was nicht lebensnotwendig ist wie beispielsweise finanzielle Rücklagen oder auch ein Bausparvertrag. Alltagsgegenstände wie Fernseher zählen grundsätzlich nicht zum pfändbaren Teil des Vermögens. Auch persönlicher Schmuck wie Eheringe sind hiervon ausgenommen.
Nach rund einem Jahr ist die Privatinsolvenz häufig bereits abgeschlossen.
3. Nach Abschluss des privaten Insolvenzverfahrens beginnt die sogenannte Wohlverhaltensperiode. In dieser Zeit muss der Schuldner seine Verbindlichkeiten so gut es geht zurückzahlen. Der genaue Rückzahlungsplan wird vom Insolvenzgericht beschlossen. Die Wohlverhaltensphase dauert in der Regel sechs Jahre. Die neue Gesetzeslage lässt im Rahmen einer Privatinsolvenz jedoch eine Restschuldbefreiung bereits nach fünf oder sogar drei Jahren zu.
Eine Wohlverhaltensperiode von drei Jahren ist beispielsweise möglich, wenn rund 35 Prozent der Verbindlichkeiten sowie die Verfahrenskosten beglichen worden sind. Eine Verkürzung dieser Periode auf sechs Jahre ist möglich, wenn innerhalb dieses Zeitraums die kompletten Verfahrenskosten beglichen wurden.
In dieser Zeit ist der Treuhänder der Ansprechpartner für den Schuldner. Zum Insolvenzgericht gibt es in dieser Zeit keinen Kontakt mehr. Besonders in dieser Verfahrensphase ist es äußerst wichtig, dass der Schuldner die strengen Auflagen und Regeln exakt befolgt. Nach Ende der Wohlverhaltensphase, kommt es zur Restschuldbefreiung.
4. Mit der sogenannten Restschuldbefreiung wird das private Insolvenzverfahren beendet. In dieser Phase verzichten alle Gläubiger auf ihre Forderungen gegenüber dem Schuldner. Der Schuldner wird von sämtlichen Verbindlichkeiten, die bei der Verfahrenseröffnung bestanden haben befreit und gilt ab sofort als schuldenfrei.
Privatinsolvenz Kosten – damit folgenden Ausgaben muss gerechnet werden
Die Gerichtskosten, die für eine Privatinsolvenz anfallen, bemessen sich am Wert des pfändbaren Vermögens. Das Insolvenzgericht klärt auch, ob der Schuldner gegenwärtig in der Lage ist, die Verfahrenskosten zu tragen oder ob unter Umständen eine Stundung notwendig ist. Der Insolvenzverwalter bzw. der Treuhänder erhält ebenfalls einmalig einen Betrag für die Verwaltung der Privatinsolvenz sowie eine prozentuale Jahresvergütung, der am Jahresende auf dem Treuhandkonto vorhandenen Geldsumme. Folgende Kosten fallen also an:
- Gerichtskosten des Insolvenzgerichts
- Kosten für den Treuhänder bzw. Insolvenzverwalter
- Sonstige Auslagen
Die Vorteile der Privatinsolvenz
Die Privatinsolvenz kann ein sinnvoller Ausweg in eine schuldenfreie Zukunft sein und bietet für den Schuldner einige Vorteile! Auch in psychischer Hinsicht kann sie für Entlastung sorgen, denn der Schuldner kann seine persönliche Finanzsituation wieder selbstständig in die Hand nehmen, während möglicherweise früher vorhandene Vollstreckungsversuche äußerst belastend waren. Nicht selten leiden auch Familienmitglieder oder Ehepartner immens unter diesem Druck.
Mit der Anmeldung des privaten Insolvenzverfahrens ist von Anfang an fest geregelt, wann alle Verbindlichkeiten abgetragen sind. Mit Beginn der Privatinsolvenz dürfen auch keine Zwangsvollstreckungen mehr durchgeführt werden.
Wir haben die Vorteile der Privatinsolvenz hier auf einen Blick für Sie zusammengestellt:
- In der Regel läuft die Verbraucherinsolvenz ohne größere Schwierigkeiten ab.
- Je nach Dauer der Wohlverhaltensperiode ist der Schuldner nach drei, fünf oder sechs Jahren schuldenfrei.
- Bei der alltäglichen Lebensführung ergeben sich meistens keine signifikanten Einschränkungen.
- Durch die Pfändungsgrenzen ist das Existenzminimum in jedem Fall abgesichert.
- Besuche vom Gerichtsvollzieher gehören der Vergangenheit an, denn alle vorhandenen Verbindlichkeiten werden vom Treuhänder verwaltet.
- Nach der Restschuldbefreiung ist ein finanzieller Neustart möglich.
- Drei Jahre nach der Restschuldbefreiung werden auch alle Einträge aus dem Schufa-Register gelöscht.
- Der Schuldner muss die Kommunikation mit den Gläubigern nicht mehr selbst übernehmen.
Die Nachteile des privaten Insolvenzverfahrens
Eine Privatinsolvenz bringt jedoch auch einige Nachteile mit sich. Der Arbeitgeber erlangt beispielsweise Kenntnis davon, denn er muss den pfändbaren Teil des Einkommens an den Insolvenzverwalter bezahlen. Ebenso gibt es Schulden, die nach Abschluss der Wohlverhaltensphase nicht von der Restschuldbefreiung umfasst werden, wie beispielsweise Buß- oder Strafgelder.
Ein privates Insolvenzverfahren bedeutet viele strenge Auflagen und auch Einschränkungen für den Schuldner. Zudem muss in regelmäßigen Zeitabständen der Treuhänder über die aktuelle finanzielle Situation informiert werden. Auch Wohnort- oder Arbeitgeberwechsel müssen umgehend gemeldet werden.
Ein bedeutender Nachteil der Privatinsolvenz ist zudem, dass die Bonität des Schuldners stark leidet. Für viele Schuldner ist eine Gesetzesneuerung äußerst belastend: Seit dem Jahr 2002 sind angemeldete Privatinsolvenzen öffentlich einsehbar. Alle Insolvenzgerichte der Bundesrepublik greifen auf diese Seite zu und aktualisieren mehrmals täglich die Daten.
Das sind die Nachteile des privaten Insolvenzverfahrens im Überblick:
- Sehr langwieriger und streng geregelter Prozess
- Der Arbeitgeber wird von der Anmeldung der Privatinsolvenz in Kenntnis gesetzt.
- Ein negativer Eintrag bei der Schufa-Auskunft lässt sich nicht vermeiden.
- Autofinanzierungen oder Handyverträge können während der Privatinsolvenz nicht abgeschlossen werden.
- Dritte können eine angemeldete Verbraucherinsolvenz über eine öffentliche Webseite einsehen.
Kredit trotz Privatinsolvenz – ist das möglich?
Leider nein. In diesem Zusammenhang ergibt sich nicht nur die Problematik der Kreditaufnahme, sondern auch der Kreditrückzahlung. Im Rahmen der Privatinsolvenz dürfen keine finanziellen Rücklagen entstehen und dem Schuldner steht nur das Existenzminimum zur Verfügung. Das ist keine Grundlage, um einen Kredit wirksam zu tilgen. Ein Kredit von privat könnte hier eine Möglichkeit sein. Nach der Restschuldbefreiung verbessert sich die Lage jedoch, denn nach dieser Zeit ist die Aufnahme eines Kredites in der Regel wieder möglich.
Schuldenfrei bedeutet nicht gleichzeitig wieder kreditwürdig zu sein. Banken vergeben selbst einen Dispokredit erst nach einem längeren stabilen finanziellen Zeitraum. Drei Jahre nach der Restschuldbefreiung wird der negative Eintrag, der durch die Privatinsolvenz entstanden ist, gelöscht. Bis dahin sind Kredite ohne Schufa eine gute Alternative.
Fazit – wann lohnt sich eine Privatinsolvenz?
Der bedeutendste Vorteil, den ein privates Insolvenzverfahren mit sich bringt ist, dass der Schuldner in absehbarer Zeit wieder komplett schuldenfrei ist und bei Null anfangen an. Es gibt in finanzieller Hinsicht also wieder eine Perspektive! Abhängig von der Schuldensumme existieren nach drei bis sechs Jahren keine Schulden mehr. Auch das Existenzminimum ist gesichert. Auch die Nachteile, die sich durch ein privates Insolvenzverfahren ergeben, sind vermutlich nicht zu einschneidend, denn der Schuldner leidet bereits unter sehr vielen negativen Auswirkungen der aktuellen Schuldensituation.
Bei stark überschuldeten Personen ist die Privatinsolvenz oftmals nicht nur der einzig mögliche Ausweg, sondern auch ein sehr sinnvoller Weg aus den Schulden. Idealerweise ist jedoch im Vorhinein ein außergerichtlicher Einigungsversuch zu erzielen. Dies ist auch immer der erste Schritt, bevor es zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens kommt.