MIETBÜRGSCHAFT

Mietbürgschaft: Definition der Mietbürgschaft und Erklärung anhand eines Beispiels

Die durchschnittlichen Mietpreise sind in den letzten Jahren stark gestiegen und mit ihnen auch die in bar zu hinterlegenden Mietkautionen. Immer mehr Menschen fragen sich deswegen, welche Alternativen sie zur normalen Praxis der Barkaution haben. Eine Option, die immer häufiger genutzt wird, ist die Mietbürgschaft. Bei dieser wird der Mietvertrag, der zwischen Vermieter und Mieter geschlossen wird, durch eine zusätzliche Bürgschaftserklärung in Schriftform ergänzt. Diese Erklärung wird von einem Dritten abgegeben, der sich durch sie verpflichtet, im Falle von Mietausfällen oder Schäden an der Mietsache einzuspringen, sollte der eigentliche Mieter nicht imstande sein, die Miete oder von ihm verursachte Schäden zu bezahlen. Die Mietbürgschaft ist demzufolge als Mietsicherheit anzusehen.

Viele Vermieter sind bereit, auf die Zahlung der Mietkaution in bar zu verzichten, sofern eine Mietbürgschaftserklärung abgegeben wird. Grundsätzlich ist die Haftungssumme auf drei monatliche Nettokaltmieten, sofern der Vermieter eine Mietbürgschaft fordert oder signalisiert, dass eine solche wünschenswert wäre. Nur bei Vorliegen einer unaufgeforderten Mietbürgschaft, bei der der Vermieter zu keinem Zeitpunkt signalisiert hat, dass diese als Mietsicherheit von Nutzen wäre, ist die Haftungssumme im Grundsatz nicht begrenzt.

Erklärung der Mietbürgschaft anhand eines Beispiels

Natascha ist eine 21-jährige Studentin, die endlich von zuhause aus- und in ihre erste eigene Mietwohnung ziehen möchte. Grundsätzlich wäre sie in der Lage, die monatliche Miete zu bezahlen, allerdings weiß sie noch nicht so recht, wie sie den Geldbetrag für die Barkaution aufbringen soll. Der Vermieter signalisiert, dass er auf die Zahlung der Barkaution verzichten würde, wenn ein Dritter bereit wäre, eine Mietbürgschaftserklärung abzugeben. Er bringt auch die Elternbürgschaft mit ins Spiel.

Die Eltern von Natascha sind damit einverstanden, für ihre Tochter die Bürgschaftserklärung zu unterzeichnen. Sie haften damit finanziell für Mietausfälle und Schäden, die Natascha verursacht hat, allerdings nicht bezahlen kann. Da es sich um eine geforderte Mietbürgschaft handelt, ist die Haftungssumme auf maximal drei monatliche Nettokaltmieten begrenzt.

Weiterhin ist die Mietbürgschaft der Eltern selbstschuldnerisch. Das bedeutet im Klartext, dass die Eltern schon in dem Moment vom Vermieter belangt werden können, wo Natascha in Zahlungsverzug geraten ist.

Wer kann bei einer Mietbürgschaft als Bürge auftreten?

In unserem Beispiel zur Mietbürgschaft treten die Eltern als Bürgen auf, weshalb sie in diesem Fall auch eine Elternbürgschaft ist. Grundsätzlich kann allerdings jede voll geschäftsfähige Person als Bürge auftreten, sofern sie natürlich auch über ausreichend Kreditwürdigkeit verfügt und die Zahlungsausfälle übernehmen kann. Bei der Mietbürgschaft treten zwar oft die Eltern als Bürgen auf, es können allerdings auch Verwandte wie Geschwister, Großeltern, Onkeln und Tanten, Bekannte oder Freunde als Privatbürgen auftreten.

Abgesehen von den Privatbürgen gibt es allerdings auch zahlreiche Unternehmen, die Mietkautionsversicherungen anbieten. Hier treten dann Banken, gewerbliche Kreditinstitute oder Versicherungen als Bürgen auf und verlangen für die Ausstellung der Bürgschaftsurkunde festgesetzte Gebühren.

Genauere Definition der selbstschuldnerischen Mietbürgschaft

Grundsätzlich haftet ein Bürge nachrangig, sofern keine selbstschuldnerische Bürgschaft abgegeben wurde. Der Vermieter muss also erst einmal versuchen, den fehlenden Geldbetrag vom Mieter selbst zu erhalten, bevor er sich an den Bürgen wenden kann. Dabei sind alle gängigen Rechtsmittel zu nutzen und einzulegen.

Bei Vorliegen einer selbstschuldnerischen Mietbürgschaft hingegen verzichtet der Bürge auf die Einrede der Vorausklage gemäß § 773 BGB. Dieser Verzicht ist ausdrücklich in der Bürgschaftserklärung in einer Klausel zu finden. In diesem Fall kann sich also der Vermieter direkt bei Zahlungsausfall an den Bürgen wende, was überaus unkompliziert und sicher für denselben ist.

Fazit zur Mietbürgschaft

In Zeiten steigender Mieten und Mietkautionen sind Mietbürgschaften und Mietkautionsversicherungen eine sehr interessante Möglichkeit, um die in bar zu hinterlegende Kaution zu umgehen. Einige Mieter müssen heutzutage sogar Kredit aufnehmen, um die Mietkaution bezahlen und eine Wohnung beziehen zu können. Dabei ist der Weg über alternative Mietsicherheiten für viele sicher besser und günstiger, weshalb eine genaue Prüfung der zur Verfügung stehenden Optionen durchaus von großem Nutzen sein kann!